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   LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07, 3 T 716/07   

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https://dejure.org/2007,27438
LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07, 3 T 716/07 (https://dejure.org/2007,27438)
LG Kassel, Entscheidung vom 21.12.2007 - 3 T 668/07, 3 T 716/07 (https://dejure.org/2007,27438)
LG Kassel, Entscheidung vom 21. Dezember 2007 - 3 T 668/07, 3 T 716/07 (https://dejure.org/2007,27438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 Abs 2 InsO, § 32 Abs 1 Nr 1 InsO, § 12c GBO
    Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Grundstückseigentum des Schuldners im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Grundstückseigentum des Schuldners im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07
    Erfolgt in Anwendung dieser Bestimmungen dann die Eintragung der einzelnen Gesellschafter etwa mit dem Zusatz "als GbR", wäre damit für den Rechtsverkehr unabhängig von der Frage, ob auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts selbst eingetragen werden könnte unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht, dass Eigentümerin der Liegenschaft die GbR ist (BGH, Urteil vom 25.09.2006 II ZR 218/05 Rn. 11).
  • OLG Dresden, 17.09.2002 - 3 W 1149/02

    Keine Eintragung eines Insolvenzvermerks an Grundstück einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07
    Dieser Zweck könne indes nicht erreicht werden, wenn als Eigentümer eines Grundstücks nicht lediglich der Schuldner, sondern mehrere Personen als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen seien (ähnlich OLG Dresden, Beschluss vom 17.09.2002 - 3 W 1149/02; LG Frankenthal, Beschluss vom 02.10.2001 - 1 T 197/01 - bestätigt durch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.05.2001 - 3 W 3/01; LG Leipzig, Beschluss vom 04.10.1999 - 14 T 6178/99 - mit zustimmender Anmerkung von Keller, Rpfleger 2000, 201 (202, 203)).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07
    Selbst wenn man dem angesichts der neueren Rechtsprechung zur Selbständigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht folgen wollte, wäre für die vorliegende Fallgestaltung jedenfalls eine entsprechende Anwendung von § 32 InsO geboten; denn der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt ist mit demjenigen vergleichbar, den der Gesetzgeber zu einem Zeitpunkt geregelt hat, zu dem die Rechtsprechung zur weitgehenden Verselbständigung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts noch nicht entwickelt worden war.(allg. zu den Voraussetzungen einer Analogie etwa BGH, Urteil vom 03.07.1988 - IVa ZR 55/87 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03

    Eintragung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch: Schuldner als Mitgesellschafter

    Auszug aus LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07
    So hat etwa das Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 11.09.2003 - 7 W 54/03) die Eintragung eines solchen Insolvenzvermerks abgelehnt.
  • OLG Stuttgart, 09.01.2007 - 8 W 223/06

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit einer BGB-Gesellschaft als

    Auszug aus LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07
    Wohl enthalten weder die Grundbuchordnung noch die Vorschriften zur Durchführung der Grundbuchordnung Grundbuchverfügung (GBV) Vorschriften für die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; denn § 47 GBO betrifft nur die Eintragung gemeinschaftlicher Rechte, und auch § 15 GBV enthält keine Regelung für die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.01.2007 8 W 223/06 Rn. 25).
  • OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Grundstücksverkauf - Auflassungsvormerkung -

    Auszug aus LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07
    Dieser Zweck könne indes nicht erreicht werden, wenn als Eigentümer eines Grundstücks nicht lediglich der Schuldner, sondern mehrere Personen als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen seien (ähnlich OLG Dresden, Beschluss vom 17.09.2002 - 3 W 1149/02; LG Frankenthal, Beschluss vom 02.10.2001 - 1 T 197/01 - bestätigt durch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.05.2001 - 3 W 3/01; LG Leipzig, Beschluss vom 04.10.1999 - 14 T 6178/99 - mit zustimmender Anmerkung von Keller, Rpfleger 2000, 201 (202, 203)).
  • LG Frankenthal, 22.10.2001 - 1 T 197/01

    Eintragung einer insolvenzrechtlichen Verfügungsbeschränkung; Nach

    Auszug aus LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07
    Dieser Zweck könne indes nicht erreicht werden, wenn als Eigentümer eines Grundstücks nicht lediglich der Schuldner, sondern mehrere Personen als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen seien (ähnlich OLG Dresden, Beschluss vom 17.09.2002 - 3 W 1149/02; LG Frankenthal, Beschluss vom 02.10.2001 - 1 T 197/01 - bestätigt durch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.05.2001 - 3 W 3/01; LG Leipzig, Beschluss vom 04.10.1999 - 14 T 6178/99 - mit zustimmender Anmerkung von Keller, Rpfleger 2000, 201 (202, 203)).
  • LG Duisburg, 07.04.2006 - 7 T 63/06

    Insolvenzvermerk bei Gesamthandeigentum

    Auszug aus LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07
    Dagegen hat etwa das Landgericht Duisburg (NZI 2006, 534) die Eintragung eines Insolvenzvermerks auch bei einer solchen Fallgestaltung bejaht (im Ergebnis ebenso Münchner Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2007, § 33 Rn. 19; Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Auflage, § 32 Rn. 3; Uhlenbruck, InsO, 12. Auflage, § 32 Rn. 19 je m.w.N).
  • LG Leipzig, 04.10.1999 - 14 T 6178/99

    Insolvenzvermerk bei Gesellschaftsgrundstück

    Auszug aus LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07
    Dieser Zweck könne indes nicht erreicht werden, wenn als Eigentümer eines Grundstücks nicht lediglich der Schuldner, sondern mehrere Personen als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen seien (ähnlich OLG Dresden, Beschluss vom 17.09.2002 - 3 W 1149/02; LG Frankenthal, Beschluss vom 02.10.2001 - 1 T 197/01 - bestätigt durch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.05.2001 - 3 W 3/01; LG Leipzig, Beschluss vom 04.10.1999 - 14 T 6178/99 - mit zustimmender Anmerkung von Keller, Rpfleger 2000, 201 (202, 203)).
  • OLG Schleswig, 12.01.2011 - 2 W 234/10

    Grundbucheinsicht: Oberlandesgericht setzt Neugier Schranken

    Zwar wird zum Teil vertreten, dass § 12c Abs. 4 GBO nach wie vor seinem Wortlaut entsprechend anzuwenden sei (LG Kassel, Beschluss vom 21. Dezember 2007, 3 T 668/07, 3 T 716/07, bei [...]; Demharter, Grundbuchordnung , 27. Auflage, § 12c Rn. 11; Eickmann in: Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 6. Auflage, § 12c Rn. 16; vgl. auch die weiteren Nachweise bei OLG Rostock, FGPrax 2010, S. 180 f., [...] Rn. 8).
  • OLG Rostock, 08.02.2010 - 3 W 12/10

    Zuständigkeit für Anträge auf Änderung einer Entscheidung des Urkundsbeamten der

    Erst wenn dies geschehen sei, könne eine Zuständigkeit des Rechtspflegers statt des Grundbuchrichters angenommen werden (vgl. LG Kassel, Beschl. v. 21.12.2007, 3 T 668/07, 3 T 716/07, zitiert nach Juris; Demharter, GBO, 27. Aufl., Einleitung Rn. 73; § 12 c Rn. 11; § 71 Rn. 10; Hügel/Kral, GBO, § 12 c Rn. 23; Hügel/Kramer, GBO, § 71 Rn. 5, 68, 74; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 12 Rn. 83; KEHE-Eickmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 12 c Rn. 16; Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 2. Aufl., § 71 Rn. 3).
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