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   LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14   

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LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14 (https://dejure.org/2018,54629)
LG Kassel, Entscheidung vom 22.02.2018 - 8 O 2217/14 (https://dejure.org/2018,54629)
LG Kassel, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 8 O 2217/14 (https://dejure.org/2018,54629)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
    Dies ist jedoch eine Frage der haftungsbegründenden Kausalität und steht insofern der Aktivlegitimation nicht entgegen (vgl. BGHZ 190, 145).

    Betroffen sein können sowohl direkte sowie indirekte Abnehmer als auch Abnehmer von Kartellaußenseitern (vgl. BGHZ 190, 145).

    Der Sache nach handelt es sich bei dem Passing-on-Einwand um den Einwand der Vorteilsausgleichung, der auch in kartellrechtlichen Schadensersatzprozessen ohne Weiteres erhoben werden kann (BGH KZR 75/10 ORWI, Rn. 57 ff. - juris).

    Der Schaden ist vielmehr ungeachtet einer späteren Abwälzung mit dem Erwerb der Ware in Höhe der Differenz aus dem Kartellpreis und dem (hypothetischen) Wettbewerbspreis eingetreten (BGH, Urteil vom 28.06.2011 - KZR 75/10, juris Rn. 56).

    Die Ausführungen in der Entscheidung BGH KZR 75/10 gelten ausschließlich der intertemporär anwendbaren materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage, nicht der auf der Schnittstelle zum Verfahrensrecht stehenden Frage der Verjährungshemmung nach § 33 Abs. 5 GWB.

    Daraus kann nicht gefolgert werden, dass die Hemmungsvorschrift des § 33 Abs. 5 S. 1 GWB ausschließlich solche Ansprüche erfasst, die ihre materielle Grundlage in jenem § 33 Abs. 3 GWB 2005 haben, mit der Folge, dass Ersatzansprüche aus solchen Kartellrechtsverstößen, die vor Inkrafttreten der 7. GWB-Novelle begangen worden sind (dazu BGH NJW 2012, 928 [BGH 28.06.2011 - KZR 75/10] , Rn. 13 - ORWI), nicht von der Verjährungshemmung erfasst werden.

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Auszug aus LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
    Dies gilt sowohl für direkte als auch indirekte Abnehmer (vgl. OLG Karlsruhe, 6 U 204/15 Kart - juris).

    Aufgrund des prozessualen Charakters der Norm ist allein maßgeblich, wann das kartellbehördliche Verfahren bestandskräftig abgeschlossen worden ist (vgl. OLG Jena, Urteil vom 22.02.20017 - 2 U 583/15 - juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016 - 6 U 204/15 Kart (2) - juris).

    Einem Gesamtschuldner ist es regelmäßig zuzumuten, sich die zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen von den anderen Gesamtschuldnern zu beschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 3/09 - juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016 - 6 U 204/15 Kart (2) - juris).

    Dies hat zur Folge, dass eine mögliche Abwälzung grundsätzlich erst im Betragsverfahren zu prüfen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016 - 6 U 204/15 Kart (2) - juris).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber beabsichtigt hat, Geschädigte unterschiedlich zu behandeln und Geschädigten in Altfällen nicht ebenfalls die Möglichkeit zu geben, zunächst den Ausgang des Kartellverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Jena, Urteil vom 22.02.2017, 2 U 583/15 Kart - juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2014, VI-U (Kart) 7/13, U (Kart) 7/13 - juris; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2)).

  • OLG Jena, 22.02.2017 - 2 U 583/15

    Voraussetzungen eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs in

    Auszug aus LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
    Bei dem Kartellverbot nach § 33 GWB i.V.m. § 1 GWB handelt es sich um ein Schutzgesetz (vgl. OLG Jena, Urteil vom 22.02.2017 - 2 U 583/15 Kart - juris; Emmerich in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht Bd. 2. GWB/Teil 1, § 33 Rn. 8), das den Schutz der Marktgegenseite bezweckt.

    Aufgrund des prozessualen Charakters der Norm ist allein maßgeblich, wann das kartellbehördliche Verfahren bestandskräftig abgeschlossen worden ist (vgl. OLG Jena, Urteil vom 22.02.20017 - 2 U 583/15 - juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016 - 6 U 204/15 Kart (2) - juris).

    Das Bundeskartellamt hat ausdrücklich festgestellt, dass die Abstimmungen im Laufe der Zeit so eingespielt waren, dass sich aufgrund des etablierten Stammkundenprinzips ausdrückliche Absprachen zunehmend erübrigten (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 22.02.2017 - 2 U 583/15 Kart, juris Rn. 64; LG Frankfurt, Urteil vom 30.03.2016 - 2-06 O 358/14, juris Rn. 53 f.; LG Dortmund, Urteil vom 21.12.2016 - 8 O 90/14 (Kart), juris Rn. 103; LG Hannover, Urteil vom 05.07.2016 - 18 O 405/14, juris Rn. 67).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber beabsichtigt hat, Geschädigte unterschiedlich zu behandeln und Geschädigten in Altfällen nicht ebenfalls die Möglichkeit zu geben, zunächst den Ausgang des Kartellverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Jena, Urteil vom 22.02.2017, 2 U 583/15 Kart - juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2014, VI-U (Kart) 7/13, U (Kart) 7/13 - juris; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2)).

  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 90/14

    Schadenersatzanspruch wegen eines Kartellrechtsverstoßes

    Auszug aus LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
    Das Bundeskartellamt hat ausdrücklich festgestellt, dass die Abstimmungen im Laufe der Zeit so eingespielt waren, dass sich aufgrund des etablierten Stammkundenprinzips ausdrückliche Absprachen zunehmend erübrigten (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 22.02.2017 - 2 U 583/15 Kart, juris Rn. 64; LG Frankfurt, Urteil vom 30.03.2016 - 2-06 O 358/14, juris Rn. 53 f.; LG Dortmund, Urteil vom 21.12.2016 - 8 O 90/14 (Kart), juris Rn. 103; LG Hannover, Urteil vom 05.07.2016 - 18 O 405/14, juris Rn. 67).

    Erst recht ist ein Marktgeschehen nicht auf der Nachfrageseite ersichtlich, da es sich dort um Endverbraucher handelte, die naturgemäß nicht miteinander um Fahrtickets konkurrieren (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 21.12.2016 - 8 O 90/14 (Kart), juris Rn. 132 f.).

    Dass die Fahrpreise selbst nicht kostendeckend sein können, folgt schon aus den üblichen Ermäßigungen für bestimmte Gruppen (Schwerbehinderte, Arbeitslose), die - eine Kostendeckung des Normaltarifs unterstellt - dann in jedem Fall unter dieser Grenze blieben (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 21.12.2016 - 8 O 90/14 (Kart), juris Rn. 132 f.).

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 6 U 51/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzverpflichtung in einem Vertrag

    Auszug aus LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
    Die Anwendung der neu eingeführten Anspruchsgrundlage gemäß § 33 Abs. 1 und 3 GWB scheidet mangels einer dahingehenden Übergangsvorschrift aus (vgl. BGH WRP 2012, 2009 Rn. 13 - ORWI; OLG Karlsruhe, 6 U 51/12 Kart Rn. 43 - juris).

    Angesichts der Zielsetzung des Quotenkartells, den Markt weniger aggressiv zu bearbeiten sowie Kampfpreise und Sonderrabatte zu vermeiden, sei im Wege des ersten Anscheins davon auszugehen, dass die Existenz des Quotenkartells insgesamt zu höheren Preisen geführt habe (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2013 - 6 U 51/12 (Kart), juris Rn. 55).

  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen

    Auszug aus LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
    Damit werde grundsätzlich der Preiswettbewerb weitgehend außer Kraft gesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - KRB 2/05, juris Rn. 20).

    Jedoch steigen die Anforderungen an die Erschütterung des Anscheinsbeweises mit der zeitlichen Dauer des Kartells und der Intensität der Kartellabsprachen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - KRB 2/05, juris Rn. 21).

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2017 - 6 U 132/15

    Schienenkartell vorm OLG

    Auszug aus LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
    Hinter dem Durchschnittspreis verbirgt sich also ein breites Spektrum unterschiedlicher, noch dazu statistisch gewichtiger Einzelpreise (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2017 - 6 U 132/15).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - U (Kart) 7/13

    Ansprüche eines regionalen Telekommunikationsfestnetzbetreibers gegen die

    Auszug aus LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber beabsichtigt hat, Geschädigte unterschiedlich zu behandeln und Geschädigten in Altfällen nicht ebenfalls die Möglichkeit zu geben, zunächst den Ausgang des Kartellverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Jena, Urteil vom 22.02.2017, 2 U 583/15 Kart - juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2014, VI-U (Kart) 7/13, U (Kart) 7/13 - juris; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2)).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 3/09

    JOOP!

    Auszug aus LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
    Einem Gesamtschuldner ist es regelmäßig zuzumuten, sich die zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen von den anderen Gesamtschuldnern zu beschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 3/09 - juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016 - 6 U 204/15 Kart (2) - juris).
  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz des Arbeitnehmer-Verleihers

    Auszug aus LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
    Denn ihr stand gegen die Beklagten jedenfalls ein Befreiungsanspruch im Sinne des § 257 BGB zu, welcher sich infolge der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung durch die Beklagten gemäß § 250 Satz 2 in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (BGH, Urteil vom 14.07.2005 - IX ZR 142/02, MDR 2006, 113 Rn. 12).
  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 6 O 358/14
  • LG Hannover, 05.07.2016 - 18 O 405/14
  • EuGH, 05.06.2014 - C-557/12

    Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise

  • LG Kassel, 21.02.2018 - 4 O 1157/15
    Bezüglich der Sachverständigenkosten und der Freistellung von den außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten läge eine doppelte Rechtshängigkeit wegen des Verfahrens 8 O 2217/14 vor dem Landgericht "....." vor.

    Diesem Anspruch steht auch nicht entgegen, dass die Klägerin zu 1) den Ersatz der ihr diesbezüglich entstandenen Kosten bereits in dem Verfahren 8 O 2217/14 geltend macht.

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