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   LG Kassel, 22.08.2017 - 3 T 617/15   

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LG Kassel, 22.08.2017 - 3 T 617/15 (https://dejure.org/2017,55655)
LG Kassel, Entscheidung vom 22.08.2017 - 3 T 617/15 (https://dejure.org/2017,55655)
LG Kassel, Entscheidung vom 22. August 2017 - 3 T 617/15 (https://dejure.org/2017,55655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Stundensatzhöhe, Nutzbare Fachkenntnisse, Anerkennung eines ausländischen juristischen Staatsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/15

    Betreuervergütung: Erwerb besonderer Kenntnisse durch eine in der Sowjetunion

    Auszug aus LG Kassel, 22.08.2017 - 3 T 617/15
    Auf die Rechtsbeschwerde des Landes Hessen hin hob der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 07.12.2016 (Az. XII ZB 346/15) den Beschluss der Kammer allerdings auf und verwies die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.

    Besondere für die Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG sind - wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont - über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehende Kenntnisse, die den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 -, Rz. 10 f., juris; BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 -, Rz. 13, juris; BGH, Beschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 -, Rz. 10, juris).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus LG Kassel, 22.08.2017 - 3 T 617/15
    Besondere für die Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG sind - wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont - über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehende Kenntnisse, die den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 -, Rz. 10 f., juris; BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 -, Rz. 13, juris; BGH, Beschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 -, Rz. 10, juris).

    Relevantes Wissen im Sinne des Vorgenannten muss sich auf ein bestimmtes Sachgebiet beziehen, es muss sich um Fachwissen handeln (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 -, Rz. 10, juris).

  • BGH, 10.04.2013 - XII ZB 349/12

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung zum Diplomjuristen in

    Auszug aus LG Kassel, 22.08.2017 - 3 T 617/15
    Besondere für die Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG sind - wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont - über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehende Kenntnisse, die den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 -, Rz. 10 f., juris; BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 -, Rz. 13, juris; BGH, Beschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 -, Rz. 10, juris).
  • OLG München, 24.10.2007 - 33 Wx 180/07

    Erhöhter Stundensatz berufsmäßiger Betreuer nach Ausbildung durch das

    Auszug aus LG Kassel, 22.08.2017 - 3 T 617/15
    Soweit dies in der Rechtsprechung zum Teil anders gesehen wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 33 Wx 180/07 -, Rz. 18, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 3Z BR 218/03 -, Rz. 14, juris), kann dem nicht gefolgt werden.
  • BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 218/03

    Auswirkungen von besonderen Sprachkenntnissen auf die Betreuervergütung

    Auszug aus LG Kassel, 22.08.2017 - 3 T 617/15
    Soweit dies in der Rechtsprechung zum Teil anders gesehen wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 33 Wx 180/07 -, Rz. 18, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 3Z BR 218/03 -, Rz. 14, juris), kann dem nicht gefolgt werden.
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