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   LG Kassel, 24.08.2021 - 5 O 37/21   

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https://dejure.org/2021,47440
LG Kassel, 24.08.2021 - 5 O 37/21 (https://dejure.org/2021,47440)
LG Kassel, Entscheidung vom 24.08.2021 - 5 O 37/21 (https://dejure.org/2021,47440)
LG Kassel, Entscheidung vom 24. August 2021 - 5 O 37/21 (https://dejure.org/2021,47440)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Koblenz, 11.12.2020 - 12 U 235/20

    Verlust des Kaskoschutzes bei Verlassen der Unfallstelle

    Auszug aus LG Kassel, 24.08.2021 - 5 O 37/21
    Insoweit sei auf einen Beschluss des OLG Koblenz vom 11.12.2020, 12 U 235/20, hinzuweisen, bei dem das dortige OLG einen identischen Sachverhalt zu beurteilen gehabt habe.

    Vielmehr wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer beim aufmerksamen Durchlesen der maßgeblichen Klauseln - neben dem Umstand, dass E.1.1.3 AKB eindeutig in seinem Wortlaut (ausschließlich) an § 142 Abs. 1 StGB anknüpft (vgl. insoweit instruktiv zu wortgleichen AKB: OLG Dresden Urt. v. 27.11.2018 - 4 U 447/18, BeckRS 2018, 33050; OLG Celle, NJW-RR 2019, 857) - davon ausgehen, dass ihn weder die Pflicht trifft, die Versicherung unverzüglich von dem Unfallereignis in Kenntnis zu setzen noch dass er sich aktiv bei der Polizei zu melden habe, um - wie die Beklagte anknüpfend an Beschluss des OLG Koblenz vom 11.12.2020, 12 U 235/20 meint - Feststellungen zu seiner Person, zum Unfallereignis und zu dem Umstand zu ermöglichen, dass er weder durch Alkohol oder sonstige berauschende Mittel fahruntüchtig gewesen sei.

  • OLG Hamm, 15.04.2016 - 20 U 240/15

    Umfang der Obliegenheit zur Ermöglichung der erforderlichen Feststellungen gemäß

    Auszug aus LG Kassel, 24.08.2021 - 5 O 37/21
    Schließlich ist E.1.3.3 AKB ("Anzeige bei der Polizei") die Verpflichtung, das Schadensereignis bei der Polizei unverzüglich anzuzeigen lediglich und unzweifelhaft bei bestimmten - hier nicht vorliegenden Schäden - normiert, nämlich bei einem Entwendungs, Brand- oder Wildschaden, der einen bestimmten Betrag übersteigt (vgl. zu der fehlenden Pflicht zur Anzeige bei der Polizei beispielhaft - bereits zu AKB a.F.: OLG München r+s 2016, 342; OLG Saarbrücken r+s 2016, 287; OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016, 20 U 240/15).
  • BGH, 09.05.2018 - IV ZR 23/17

    Krankentagegeldversicherung: Auslegung einer Karenzzeitregelung

    Auszug aus LG Kassel, 24.08.2021 - 5 O 37/21
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2018 - IV ZR 23/17 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des

    Auszug aus LG Kassel, 24.08.2021 - 5 O 37/21
    Schließlich ist E.1.3.3 AKB ("Anzeige bei der Polizei") die Verpflichtung, das Schadensereignis bei der Polizei unverzüglich anzuzeigen lediglich und unzweifelhaft bei bestimmten - hier nicht vorliegenden Schäden - normiert, nämlich bei einem Entwendungs, Brand- oder Wildschaden, der einen bestimmten Betrag übersteigt (vgl. zu der fehlenden Pflicht zur Anzeige bei der Polizei beispielhaft - bereits zu AKB a.F.: OLG München r+s 2016, 342; OLG Saarbrücken r+s 2016, 287; OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016, 20 U 240/15).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.1994 - 12 U 299/93

    Obliegenheitsverletzung durch unrichtige Schadensanzeige

    Auszug aus LG Kassel, 24.08.2021 - 5 O 37/21
    Zunächst hat der Beklagte bereits nicht dargelegt hat, dass es vorliegend überhaupt zu einem erheblichen Fremdschaden an den Leitplanken gekommen ist, (vgl. Düsseldorf VersR 1993, 1142; Karlsruhe VersR 1995, 696; VVGE § 7 AKB Nr. 26 - jedenfalls ab 100 ? zu bejahen).
  • OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18

    Ansprüche aufgrund eines behaupteten Wildunfalls; Ersatz anteiliger

    Auszug aus LG Kassel, 24.08.2021 - 5 O 37/21
    Vielmehr wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer beim aufmerksamen Durchlesen der maßgeblichen Klauseln - neben dem Umstand, dass E.1.1.3 AKB eindeutig in seinem Wortlaut (ausschließlich) an § 142 Abs. 1 StGB anknüpft (vgl. insoweit instruktiv zu wortgleichen AKB: OLG Dresden Urt. v. 27.11.2018 - 4 U 447/18, BeckRS 2018, 33050; OLG Celle, NJW-RR 2019, 857) - davon ausgehen, dass ihn weder die Pflicht trifft, die Versicherung unverzüglich von dem Unfallereignis in Kenntnis zu setzen noch dass er sich aktiv bei der Polizei zu melden habe, um - wie die Beklagte anknüpfend an Beschluss des OLG Koblenz vom 11.12.2020, 12 U 235/20 meint - Feststellungen zu seiner Person, zum Unfallereignis und zu dem Umstand zu ermöglichen, dass er weder durch Alkohol oder sonstige berauschende Mittel fahruntüchtig gewesen sei.
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus LG Kassel, 24.08.2021 - 5 O 37/21
    Die entsprechenden Klauseln der AKB sind dahingehend auszulegen, dass derjenige, der durch das Verlassen der Unfallstelle den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 142 StGB ("unerlaubtes Entfernen vom Unfallort") erfüllt, grundsätzlich auch seine Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung verletzt (BGH, Urteil vom 01.12.1999, IV ZR 71/99, Rdn. 9, juris).
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 2166/15

    Anforderungen an die Ermöglichung der Feststellungen an der Unfallstelle nach

    Auszug aus LG Kassel, 24.08.2021 - 5 O 37/21
    Schließlich ist E.1.3.3 AKB ("Anzeige bei der Polizei") die Verpflichtung, das Schadensereignis bei der Polizei unverzüglich anzuzeigen lediglich und unzweifelhaft bei bestimmten - hier nicht vorliegenden Schäden - normiert, nämlich bei einem Entwendungs, Brand- oder Wildschaden, der einen bestimmten Betrag übersteigt (vgl. zu der fehlenden Pflicht zur Anzeige bei der Polizei beispielhaft - bereits zu AKB a.F.: OLG München r+s 2016, 342; OLG Saarbrücken r+s 2016, 287; OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016, 20 U 240/15).
  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 447/18

    Umfang der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung nach

    Auszug aus LG Kassel, 24.08.2021 - 5 O 37/21
    Vielmehr wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer beim aufmerksamen Durchlesen der maßgeblichen Klauseln - neben dem Umstand, dass E.1.1.3 AKB eindeutig in seinem Wortlaut (ausschließlich) an § 142 Abs. 1 StGB anknüpft (vgl. insoweit instruktiv zu wortgleichen AKB: OLG Dresden Urt. v. 27.11.2018 - 4 U 447/18, BeckRS 2018, 33050; OLG Celle, NJW-RR 2019, 857) - davon ausgehen, dass ihn weder die Pflicht trifft, die Versicherung unverzüglich von dem Unfallereignis in Kenntnis zu setzen noch dass er sich aktiv bei der Polizei zu melden habe, um - wie die Beklagte anknüpfend an Beschluss des OLG Koblenz vom 11.12.2020, 12 U 235/20 meint - Feststellungen zu seiner Person, zum Unfallereignis und zu dem Umstand zu ermöglichen, dass er weder durch Alkohol oder sonstige berauschende Mittel fahruntüchtig gewesen sei.
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2022 - 4 U 204/22

    Spielhallen - Anspruch eines Spielhallenbetreibers auf Untersagung des Betriebs

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 23.02.2022, Az. 5 O 37/21 KfH, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 23.02.2022 (Az: 5 O 37/21 KfH) aufzuheben und die Anträge der Antragstellerin auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • OLG Brandenburg, 29.03.2023 - 7 U 39/22

    Rechtsbindungswille bezüglich der Übernahme einer persönlichen Haftung für eine

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 31.01.2022, Az. 5 O 37/21, wird zurückgewiesen.
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