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   LG Kassel, 25.02.2019 - 2 StVK 178/18   

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https://dejure.org/2019,15448
LG Kassel, 25.02.2019 - 2 StVK 178/18 (https://dejure.org/2019,15448)
LG Kassel, Entscheidung vom 25.02.2019 - 2 StVK 178/18 (https://dejure.org/2019,15448)
LG Kassel, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 2 StVK 178/18 (https://dejure.org/2019,15448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Strafvollzug, Ausführung, Fesselung, Krankenbett, Hamburger Fessel, Sicherungsmaßnahme, Richtervorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus LG Kassel, 25.02.2019 - 2 StVK 178/18
    Dies gilt auch im Hinblick auf die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung von Untergebrachten (Urteil vom 24.07.2018 - Az. 2 BvR 309/15 u.a., NJW 2018, 2619).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 3 Ws 847/18

    Kein Antragsrecht der Maßregelvollzugseinrichtung nach § 109 StVollzG, eine

    Auszug aus LG Kassel, 25.02.2019 - 2 StVK 178/18
    Jene Rechtsprechung ist schon nicht auf Maßnahmen im Strafvollzug zu übertragen (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.11.2018 - Az. 3 Ws 847/18 StVollz , zit. n. juris ).
  • LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20
    Einem Richtervorbehalt unterlag die Fesselung nicht (LG Kassel, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 2 StVK 178/18 -, Rn. 48, juris).

    Dabei reicht die Bewachung in der Regel dann nicht aus, wenn aufgrund der Kurzfristigkeit der Notwendigkeit der Ausführung, insbesondere in Fällen der medizinischen Versorgung, eine Bewertung der Gesamtumstände nicht möglich ist oder die Ausführung an einen Ort erfolgt, an dem sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht mit der erforderlichen Sicherheit vorher bestimmen lassen (vgl. LG Kassel, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 2 StVK 178/18 -, juris).

    Gerade durch diese Mehrstufigkeit sich ergänzender Sicherungsmaßnahmen wird das Ziel, wegen des Schutzes der Allgemeinheit ein Entweichen des Gefangenen zu verhindern, verfolgt und in nicht zu beanstandender Weise effektiv umgesetzt (LG Kassel, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 2 StVK 178/18 -, Rn. 55, juris).

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