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   LG Kassel, 25.08.2017 - 3 T 399/17   

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https://dejure.org/2017,36046
LG Kassel, 25.08.2017 - 3 T 399/17 (https://dejure.org/2017,36046)
LG Kassel, Entscheidung vom 25.08.2017 - 3 T 399/17 (https://dejure.org/2017,36046)
LG Kassel, Entscheidung vom 25. August 2017 - 3 T 399/17 (https://dejure.org/2017,36046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 9, 17 Hessisches PsychKHG, § 331 FamFG
    Bei der nach § 17 Abs. 1 S. 2 Hessisches PsychKHG herbeizuführenden gerichtlichen Entscheidung nach § 331 FamFG handelt es sich um eine Anordnung der Unterbringungsmaßnahme, nicht um eine Genehmigung. Die Anordnung der sofortigen vorläufigen Unterbringung durch einen Arzt ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringungsmaßnahme, Sofortige Anordnung, Antrag, Hessisches PsychKHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 59
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 30.07.1990 - 2 Wx 66/90
    Auszug aus LG Kassel, 25.08.2017 - 3 T 399/17
    Statthaft ist eine Unterbringungsanordnung infolgedessen etwa dann nicht, wenn sich der Betroffene bereits freiwillig einer stationären Behandlung unterzieht und seine Einverständniserklärung ernsthaft und verlässlich ist (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57 (58)).
  • AG Fulda, 06.01.2019 - 85 XIV 16/19

    Kein Antragserfodernis bei § 17 PsychKHG (HE)

    Die Notwendigkeit eines Antrags verneint auch das Landgericht Kassel (Beschluss vom 25. August 2017 - 3 T 399/17 -, Rn. 9 , juris), das ergänzend zutreffend auf folgendes hinweist: "Ausweislich der Gesetzesbegründung zu §§ 16, 17 Psych-KHG (Landtagsdrucksache 19/3744, S. 25) sollte sich an der Zuständigkeit und den Kompetenzen des Gerichts im Vergleich zum HFEG nichts ändern, insbesondere bestehe hinsichtlich der Herbeiführung der gerichtlichen Entscheidung nach § 17 I 2 PsychKHG keine Änderung im Vergleich zu § 10 HFEG.
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