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LG Kassel, 26.01.2021 - 3 T 260/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 15.05.2020 - 620 M 8025/19
- LG Kassel, 26.01.2021 - 3 T 260/20
- BGH, 16.09.2021 - VII ZB 9/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 25.10.1993 - 14 W 178/93
Wirksamkeit einer Dauerpfändung
Auszug aus LG Kassel, 26.01.2021 - 3 T 260/20
Ähnlich wie bei der Dauerpfändung bspw. in einen Erbanteil (dazu: OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1993; Az. 14 W 178/93) liegt kein Verstoß gegen § 751 Abs. 1 ZPO vor. - BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 200/03
Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche
Auszug aus LG Kassel, 26.01.2021 - 3 T 260/20
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit der Vorauspfändung von künftigen Kontoguthaben wegen künftig fällig werdender Unterhaltsansprüche (Beschluss vom 31.10.2003; Az. IXa ZB 200/03) darauf verwiesen, dass § 751 Abs. 1 ZPO grundsätzlich sog. Vorratspfändungen hindert.
- BGH, 16.09.2021 - VII ZB 9/21
Bei einer Vorauspfändung (Dauerpfändung) für künftig fällig werdende …
Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 26. Januar 2021 - 3 T 260/20 - insoweit abgeändert, als die sofortige Beschwerde des Schuldners mit der Maßgabe zurückgewiesen wird, dass Absatz 1 Satz 2 des Beschlusses des Amtsgerichts - Vollstreckungsgericht - Kassel vom 15. Mai 2020 - 620 M 8025/19 - wie folgt gefasst wird:.