Rechtsprechung
LG Kassel, 26.03.2007 - 3 T 68/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- beck.de , S. 14
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschwege, 22.12.2006 - 3 M 3925/06
- LG Kassel, 26.03.2007 - 3 T 68/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Paderborn, 05.02.1987 - 5 T 42/87
Auszug aus LG Kassel, 26.03.2007 - 3 T 68/07
Demgemäß sind erkennbar unvollständige, widersprüchliche oder sonst nicht nachvollziehbare Forderungsaufstellungen keine geeignete Grundlage für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (vgl. LG Paderborn Rpfleger 1987, 318; LG Gießen Rpfleger 1985, 245). - LG Berlin, 07.08.1991 - 81 T 578/91
Auszug aus LG Kassel, 26.03.2007 - 3 T 68/07
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschluss vom 12.02.2002 - 3 T 101/02 - Beschluss vom 16.09.2002 - 3 T 601/02 -) darf von einem Gläubiger deshalb nicht mehr verlangt werden, als dass er die jeweils zu vollstreckende Forderung nach Grund und Höhe so bezeichnet und belegt, dass der begehrte Beschluss zweifelsfrei gefasst werden kann (vgl. BGH Rpfleger 2003, 595 (596); LG Berlin Rpfleger 1992, 30). - LG Gießen, 07.02.1985 - 7 T 47/85
Auszug aus LG Kassel, 26.03.2007 - 3 T 68/07
Demgemäß sind erkennbar unvollständige, widersprüchliche oder sonst nicht nachvollziehbare Forderungsaufstellungen keine geeignete Grundlage für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (vgl. LG Paderborn Rpfleger 1987, 318; LG Gießen Rpfleger 1985, 245).
- LG Kiel, 09.02.2010 - 13 T 23/10
Zur Erforderlichkeit der Vorlage einer Forderungsaufstellung bei Beantragung …
Hat der Schuldner Teilzahlungen geleistet, hat der Gläubiger jedenfalls in nachvollziehbarer Weise darzulegen, welche Leistung seiner Auffassung nach worauf anzurechnen und welcher Betrag noch offen ist (vgl. Beschluss des Landgerichts Kassel vom 26.03.2007 - 3 T 68/07).