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   LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05   

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LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05 (https://dejure.org/2009,57665)
LG Kassel, Entscheidung vom 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05 (https://dejure.org/2009,57665)
LG Kassel, Entscheidung vom 29. April 2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05 (https://dejure.org/2009,57665)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit des Verhaltens gegenüber dem Tatopfer; Ausschluss eines bedingten Tötungsvorsatzes bei einem unkontrollierten Gefühlsausbruch auf Grund nervlicher Überlastung trotz Kenntnis der Gefährlichkeit ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05
    c) Sollte das neue Tatgericht zur Annahme eines Tötungsvorsatzes gelangen, so wird es Gelegenheit haben, das Vorliegen von Mordmerkmalen, namentlich niedriger Beweggründe (vgl. hierzu BGHSt 47, 128, 130 f.; BGH NStZ-RR 2004, 332 [BGH 27.08.2004 - 5 StR 94/04]), zu prüfen.

    Dies muss erst recht dann gelten, wenn die Motive für die Tötung im Ergebnis so unbedeutend und nichtig sind, dass diese eigentlich ohne richtigen Grund bzw. Motiv erfolgt (vgl. dazu BGHSt 47, 128, 132).

    Eine solche Person schwingt sich geradezu als Herr über die körperliche Unversehrtheit anderer auf und bringt eine Gesinnung zum Ausdruck, die sittlich auf tiefster Stufe steht und somit als niedrig gewertet werden muss (vgl. BGHSt 47, 128, 132; BGH, Urteil vom 27.08.2004 - Az.: 5 StR 94/04 - in NStZ-RR 2004, 332, 333).

  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07

    Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem

    Auszug aus LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die Revision der Nebenklägerin mit Urteil vom 5. März 2008 - 2 StR 626/07 - das Urteil des Landgerichts Kassel vom 29. Juni 2007, soweit es den Angeklagten ... und die Angeklagte ... betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

    Dass das Verhalten des Angeklagten in besonderem Maße lebensgefährlich war, eine Ansicht die auch der Bundesgerichtshof in seiner Aufhebungsentscheidung (Urteil vom 5. März 2008 - Az.: 2 StR 626/07 - Seite 8) zu vertreten scheint, ist im Ergebnis schon allein dadurch bestätigt, dass ... bedingt durch die Folgen der Misshandlungen kurze Zeit später tatsächlich zu Tode kam.

    Zu dieser Überzeugung kommt die Kammer in inhaltlicher Übereinstimmung mit der dahingehend zu verstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes in seinem Aufhebungsurteil vom 5. März 2008 - Az.: 2 StR 626/07 - Seite 8.

  • BGH, 06.12.1995 - 2 StR 465/95

    Definitin des Begriffs "Quälen" - Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "Quälen"

    Auszug aus LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05
    Die Tätlichkeiten des Angeklagten am Abend des 6. Juli 2003 stellten eine rohe Misshandlung dar; in der sich anschließenden Untätigkeit des Angeklagten könnten ein Quälen durch Unterlassen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 197 [BGH 06.12.1995 - 2 StR 465/95]; NStZ 1991, 234 [BGH 17.01.1991 - 4 StR 560/90]; Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; Fischer StGB 55. Aufl. § 225 Rdn. 8 a am Ende) und eine böswillige Vernachlässigung der Fürsorgepflicht liegen.

    Dass die Angeklagte keinen Arzt herbeirief, hätte deshalb unter den rechtlichen Gesichtspunkten des Quälens durch Unterlassen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 197 [BGH 06.12.1995 - 2 StR 465/95]; NStZ 1991, 234 [BGH 17.01.1991 - 4 StR 560/90]; Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; Fischer a.a.O. § 225 Rdn. 8 a am Ende) und der böswilligen Vernachlässigung geprüft werden müssen.

  • BGH, 17.01.1991 - 4 StR 560/90

    Notwendigkeit der böswilligen Handlung - Verwirklichung des Tatbestandes durch

    Auszug aus LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05
    Die Tätlichkeiten des Angeklagten am Abend des 6. Juli 2003 stellten eine rohe Misshandlung dar; in der sich anschließenden Untätigkeit des Angeklagten könnten ein Quälen durch Unterlassen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 197 [BGH 06.12.1995 - 2 StR 465/95]; NStZ 1991, 234 [BGH 17.01.1991 - 4 StR 560/90]; Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; Fischer StGB 55. Aufl. § 225 Rdn. 8 a am Ende) und eine böswillige Vernachlässigung der Fürsorgepflicht liegen.

    Dass die Angeklagte keinen Arzt herbeirief, hätte deshalb unter den rechtlichen Gesichtspunkten des Quälens durch Unterlassen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 197 [BGH 06.12.1995 - 2 StR 465/95]; NStZ 1991, 234 [BGH 17.01.1991 - 4 StR 560/90]; Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; Fischer a.a.O. § 225 Rdn. 8 a am Ende) und der böswilligen Vernachlässigung geprüft werden müssen.

  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 561/68

    Voraussehbarkeit einer Todesfolge - Vorliegen eines so genannten Affektsturms -

    Auszug aus LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05
    Die Tätlichkeiten des Angeklagten am Abend des 6. Juli 2003 stellten eine rohe Misshandlung dar; in der sich anschließenden Untätigkeit des Angeklagten könnten ein Quälen durch Unterlassen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 197 [BGH 06.12.1995 - 2 StR 465/95]; NStZ 1991, 234 [BGH 17.01.1991 - 4 StR 560/90]; Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; Fischer StGB 55. Aufl. § 225 Rdn. 8 a am Ende) und eine böswillige Vernachlässigung der Fürsorgepflicht liegen.

    Dass die Angeklagte keinen Arzt herbeirief, hätte deshalb unter den rechtlichen Gesichtspunkten des Quälens durch Unterlassen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 197 [BGH 06.12.1995 - 2 StR 465/95]; NStZ 1991, 234 [BGH 17.01.1991 - 4 StR 560/90]; Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; Fischer a.a.O. § 225 Rdn. 8 a am Ende) und der böswilligen Vernachlässigung geprüft werden müssen.

  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Auszug aus LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05
    Für die Nebenklagebefugnis eines nahen Angehörigen - hier der Mutter des Tatopfers - aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO und damit die Rechtsmittelbefugnis gemäß § 395 Abs. 4 Satz 2, § 401 Abs. 1 Satz 1 StPO genügt auch ein durch den Todeserfolg qualifiziertes Delikt (vgl. BGH NStZ 1998, 476; BGH Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07; Hilger in LR StPO 25. Aufl. § 395 Rdn. 6).

    Da ihm weder zur Rettung geeignete Hilfsmittel noch hilfsfähige und -willige Personen zur Verfügung standen, befand er sich in einer hilflosen Lage (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07).

  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Auszug aus LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05
    Es lag hier nach den festgestellten äußeren Umständen nahe, dass die ... am 6. Juli 2003 zugefügten Verletzungen auch zu dem keine zwei Tage später eingetretenen Tod beigetragen und den Todeseintritt zumindest durch weitere Schwächung des Körpers und fehlende Flüssigkeitsaufnahme begünstigt, möglicherweise sogar beschleunigt (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30 f; StV 1986, 200 [BGH 02.10.1985 - 3 StR 376/85]) haben können.

    Eine Mitursächlichkeit in diesem Sinne genügt für die haftungsbegründende Kausalität des Täterhandelns (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f; BGH NStZ 2001, 29, 30).

  • BGH, 10.08.1984 - 1 StR 9/84

    Totschlag - Unterlassen - Kausalität - Verlängerung des Lebens - Verlängerung um

    Auszug aus LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05
    Eine nicht nur unerhebliche Verlängerung ist jedoch für die Möglichkeit der Erfolgsabwendung und die Bejahung des Kausalverlaufs ausreichend, es genügt dabei, dass das Leben des Opfer noch mehrere Stunden hätte verlängert werden können (vgl. BGH, Urteil vom 10.08.1984, Az.: 1 StR 9/84 in NStZ 1985, 26, 27; vgl. Jähnke in LK, StGB, 11. Auflage, § 212 Rn 4).
  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung;

    Auszug aus LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05
    Zwar ist die Möglichkeit anerkannt, dass ein Täter alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, er jedoch infolge eines unkontrollierten Gefühlsausbruchs aufgrund nervlicher Überforderung sich nicht dessen bewusst ist, dass sein Tun zum Tod des Opfers führt (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2006, Az.: 2 StR 340/06 in NStZ 2007, 150, 151).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95

    Anstreben eines Erfolges - Billigende Inkaufnahme - Erfolgsabwendungspflicht -

    Auszug aus LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05
    Die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95 (NStZ-RR 1996, 131 = JR 1999, 294 mit Anm. Stein) steht der Auslegung des Senats nicht entgegen, denn in jenem Fall war ein Tötungsvorsatz gerade nicht zweifelsfrei ausgeschlossen worden, im Übrigen ist diese Entscheidung zu § 221 Abs. 1 StGB in der alten Gesetzesfassung ergangen.
  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 148/98

    Nebenklagebefugnis der Angehörigen bei Tod des Opfers einer Körperverletzung

  • BGH, 02.10.1985 - 3 StR 376/85

    Strafrechtlich relevanter Kausalverlauf bei Beschleunigung des Eintritts des

  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 325/97

    Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg

  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

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