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   LG Kempten, 05.10.2020 - 32 O 2201/18   

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LG Kempten, 05.10.2020 - 32 O 2201/18 (https://dejure.org/2020,81365)
LG Kempten, Entscheidung vom 05.10.2020 - 32 O 2201/18 (https://dejure.org/2020,81365)
LG Kempten, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 32 O 2201/18 (https://dejure.org/2020,81365)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Kempten, 05.10.2020 - 32 O 2201/18
    In subjektiver Hinsicht ist zur Bejahung des Tatbestandsmerkmals der Sittenwidrigkeit erforderlich, dass der Schädiger diejenigen Tatumstände kennt, die die objektive Sittenwidrigkeit begründen (BGH, NJW 2004, 3706, (3710); BGH, NJW 2017, 250).

    Er setzt voraus, dass der Schädiger spätestens im Zeitpunkt des Schadenseintritts die Verwirklichung des Schadens vorhergesehen und zumindest billigend in Kauf genommen hat (BGH, NJW-RR 2013, 550; BGH, NJW 2017, 250).

    Der Bundesgerichtshof (BGH, NJW 2017, 250) führt hierzu aus:.

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Kempten, 05.10.2020 - 32 O 2201/18
    Objektiv sittenwidriges Handeln i. S. v. § 826 BGB liegt vor, wenn eine Handlung nach Inhalt oder Gesamtcharakter, der durch zusammenfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, d. h. mit grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist (BGH, NJW-RR 2013, 550).

    Er setzt voraus, dass der Schädiger spätestens im Zeitpunkt des Schadenseintritts die Verwirklichung des Schadens vorhergesehen und zumindest billigend in Kauf genommen hat (BGH, NJW-RR 2013, 550; BGH, NJW 2017, 250).

  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    Auszug aus LG Kempten, 05.10.2020 - 32 O 2201/18
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hervortreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der offenbar gewordenen Gesinnung oder den eintretenden Folgen ergeben kann (BGH, NJW 2004, 2264 (2268); BGH, NJW 2012, 1800; BHG, NJW 2014, 1098).

    Ein Unterlassen vermag den Tatbestand nur auszufüllen, wenn die geforderte Handlung über allgemeine Rechts- oder Vertragspflichten hinaus einem sittlichen Gebot entspricht (BGH, NJW 2014, 1098).

  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus LG Kempten, 05.10.2020 - 32 O 2201/18
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hervortreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der offenbar gewordenen Gesinnung oder den eintretenden Folgen ergeben kann (BGH, NJW 2004, 2264 (2268); BGH, NJW 2012, 1800; BHG, NJW 2014, 1098).
  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97

    Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

    Auszug aus LG Kempten, 05.10.2020 - 32 O 2201/18
    Die Beklagte ist gehalten, auf konkrete Tatsachenbehauptungen zu erwidern (BGH NJW 2005, 2710), keineswegs ist sie gezwungen, einen pauschalen Vorwurf des betrügerischen bzw. sittenwidrigen Verhaltens durch detaillierte Darlegung innerbetrieblicher Abläufe zu entkräften, denn "der Umfang der jeweils erforderlichen Substantiierung des Sachvortrags bestimmt sich aus dem Wechsel von Vortrag und Gegenvortrag, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweisbelasteten Partei ist" (BGH NJW 1999, 1859).
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Auszug aus LG Kempten, 05.10.2020 - 32 O 2201/18
    In subjektiver Hinsicht ist zur Bejahung des Tatbestandsmerkmals der Sittenwidrigkeit erforderlich, dass der Schädiger diejenigen Tatumstände kennt, die die objektive Sittenwidrigkeit begründen (BGH, NJW 2004, 3706, (3710); BGH, NJW 2017, 250).
  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

    Auszug aus LG Kempten, 05.10.2020 - 32 O 2201/18
    Das Ausmaß der sekundären Darlegungspflicht der Beklagten ist vom gegnerischen Vortrag abhängig (BGH NJW-RR 1998, 712 (713)).
  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus LG Kempten, 05.10.2020 - 32 O 2201/18
    Die Beklagte ist gehalten, auf konkrete Tatsachenbehauptungen zu erwidern (BGH NJW 2005, 2710), keineswegs ist sie gezwungen, einen pauschalen Vorwurf des betrügerischen bzw. sittenwidrigen Verhaltens durch detaillierte Darlegung innerbetrieblicher Abläufe zu entkräften, denn "der Umfang der jeweils erforderlichen Substantiierung des Sachvortrags bestimmt sich aus dem Wechsel von Vortrag und Gegenvortrag, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweisbelasteten Partei ist" (BGH NJW 1999, 1859).
  • OLG München, 21.04.2021 - 27 U 6465/20

    Keine Haftung der Audi AG für den von der VW AG hergestellten Motor EA 189 (hier:

    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 05.10.2020, Az. 32 O 2201/18, wird zurückgewiesen.

    In der Berufungsinstanz beantragt die Klägerin unter Abänderung des am 05.10.2020 verkündeten und am 09.10.2020 zugestellten Urteils des Landgerichts Kempten (Allgäu), Az. 32 O 2201/18:.

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