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LG Kempten, 08.05.2019 - 63 O 1516/18 Hei |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
BGB § 362, § 630 a, § 630 b, § 611, § 630 c Abs. 2, § 630 h Abs. 3
Kein Anspruch eines Patienten auf Änderung eines ärztllichen Entlassberichtes - rewis.io
Krankheit, Behandlungsvertrag, Nebenpflicht, Arztbrief, Korrektur, Arbeitsplatzwechsel, Aufzeichnungspflicht
Verfahrensgang
- LG Kempten, 08.05.2019 - 63 O 1516/18 He
- OLG München, 16.07.2019 - 24 U 2814/19
- OLG München, 26.08.2019 - 24 U 2814/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.1988 - VI ZR 276/87
Widerruf einer ärztlichen Diagnose
Auszug aus LG Kempten, 08.05.2019 - 63 O 1516/18
a) Soweit betreffend des Abschnittes Krankheitskonzept auf Seite 5 des Berichtes vom 15.01.2018 (Anlage K 1) eine Streichung des Satzes "auch an späteren Arbeitsstellen fühlte sich die Patientin immer wieder abgelehnt, worauf sie vermeidend mit Rückzug oder Arbeitsplatzwechsel reagierte" begehrt wird, ist zu berücksichtigen, dass sich ein Anspruch auf Widerruf auf die Richtigstellung falscher Tatsachenbehauptungen beschränkt (BGH NJW 1989, 774; NJW 76, 297).Dagegen sind Werturteile und Meinungsäußerungen eines Widerrufs nicht zugängig (BGH NJW 1989, 774).
Schlüsse, die ein Arzt mit einer solchen Diagnose aus seiner Beobachtung und Bewertung herleitet sind Werturteile und nicht das Behaupten von Tatsachen (BGH NJW 1989, 774).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2008 - 13 E 1108/08
Kein Widerruf bei Diagnosen durch den Amtsarzt
Auszug aus LG Kempten, 08.05.2019 - 63 O 1516/18
Von einem dem Widerruf zugänglichen Tatsachenbehauptung ist nur in engen Ausnahmefällen auszugehen, etwa wenn eine die Schlussfolgerung tragende Befunderhebung nur vorgetäuscht ist, wenn die Befunderhebung in fachlich-methodischer Hinsicht ersichtlich defiziär ist oder wenn dem Gutachter jedwedige Kompetenz für die Behauptung der in Rede stehenden Frage fehlt bzw. objektiv nicht haltbare, ehrverletzende Diagnosen enthält (Düsseldorf OLGR 93, 178; OVG Münster, BeckRS 2009, 30442). - OLG Hamm, 08.02.1990 - 27 U 266/89
Auszug aus LG Kempten, 08.05.2019 - 63 O 1516/18
Soweit die Klägerin die Streichung des Satzes begehrt, ist darin ein Widerrufsbegehren zu erblicken (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1990, 765). - LG Koblenz, 26.10.2017 - 1 O 53/17
Kein einklagbarer Anspruch auf Korrektur eines Entlassungsberichts
Auszug aus LG Kempten, 08.05.2019 - 63 O 1516/18
Die Aufzeichnungspflicht des Arztes ist, da sie ihm gegenüber den Patienten aufgegeben ist, zwar nicht bloße Obliegenheit, deren Nichterfüllung einen Rechtsverlust des Arztes bewirkt, sie erschöpft sich auch nicht in ihrer prozessualen Funktion, ist aber keine Leistungspflicht des Arztes, die der Patient selbständig einklagen könnte (LG Koblenz, BeckRS 2017, 133327; Hohloch NJW 1982, 2577). - OLG Koblenz, 08.01.2018 - 5 U 1184/17
Patientenanspruch auf Änderung eines Befundes im Entlassungsbericht
Auszug aus LG Kempten, 08.05.2019 - 63 O 1516/18
Die Änderung eines fehlerhaften Arztbriefes stellt allenfalls eine Nebenleistungspflicht dar, die aber grundsätzlich keinen selbständig einklagbaren Anspruch auf Richtigstellung begründet (OLG Koblenz, VersR 2018, 613; LG Aachen, 1999, 2746; LG Koblenz, BeckRS 2017/133327;… BeckOK BGB 2019 § 823 Rn. 932; Hohloch NJW 1982, 2577).
- OLG München, 16.07.2019 - 24 U 2814/19
Kein Anspruch auf Änderung eines Arztbriefes
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 08.05.2019, Az. 63 O 1516/18 Hei, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.