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   LG Kempten, 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14   

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https://dejure.org/2020,41304
LG Kempten, 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14 (https://dejure.org/2020,41304)
LG Kempten, Entscheidung vom 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14 (https://dejure.org/2020,41304)
LG Kempten, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14 (https://dejure.org/2020,41304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB; Erlaubnistatbestandsirrtum § 16 StGB; Einwilligung § 630 e BGB; Körperverletzung § 223 StGB; §§ 229, 230 Abs. 1, 46 a, 53 StGB
    Strafbarkeit des Arztes bei eigenen schwerwiegenden Gesundheitsproblemen, die er vor der Behandlung gegenüber dem Patienten verschweigt

  • strafrechtsiegen.de

    Strafbarkeit Arzt bei verschwiegenen Gesundheitsproblemen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus LG Kempten, 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14
    Dabei findet unter diesem Aspekt nach ständiger Rechtsprechung seit BGHSt 11, 1 ff eine doppelte, zweistufige Kausalitätsprüfung statt:.

    Eine pflichtwidrige Unterlassung kann nach feststehender Rechtsprechung (BGHSt 11, 1 ff) dem Arzt "nur angelastet werden, wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre".

  • BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des

    Auszug aus LG Kempten, 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14
    Dabei wurde auch bedacht, dass Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nach § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden (können) und sich damit der Kammer das besondere Instrumentarium der §§ 56a ff. StGB eröffnet, das bei Verhängung einer Geldstrafe nicht zur Verfügung stünde (vgl. BGHSt 24, 164).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85

    Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits

    Auszug aus LG Kempten, 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14
    Zudem ist auch die lange, vom Angeklagten nicht zu vertretene Verfahrensdauer insoweit zu berücksichtigen (vgl. zum Zusammenhang zwischen Verfahrensdauer und Strafaussetzung BGH NJW 1986, 332).
  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94

    Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über

    Auszug aus LG Kempten, 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14
    Die Prüfung des "Schutzzwecks der Norm" bedeutet somit eine weitere tatbestandsmäßige Eingrenzung der Zurechenbarkeit, die im Arztstrafrecht erhebliche praktische Relevanz bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern hat und auch vom BGH (NStZ 1996, 34) anerkannt ist.
  • BGH, 23.10.2019 - 1 StR 355/19

    Bedrohung (Verhältnis zum Versuch des Verbrechens: Gesetzeskonkurrenz bei

    Auszug aus LG Kempten, 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14
    Strafmildernd war - wenn auch mit verringertem Gewicht, da bereits bei der Strafrahmenverschiebung berücksichtigt - auch zu werten, dass ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt wurde (vgl. zur doppelten Berücksichtigung von Milderungsgründen Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 47 und § 50 Rn. 6 sowie BGH v. 23.10.2019, BeckRS 2019, 30974 Rn. 6).
  • RG, 31.05.1894 - 1406/94

    Ärztlicher operativer Eingriff ohne Einwilligung des Patienten ist rechtswidrige

    Auszug aus LG Kempten, 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14
    Jeder körperliche Eingriff, auch der "lege artis" durchgeführte, medizinisch indizierte Heileingriff erfüllt nach geltendem Recht den Tatbestand der Körperverletzung (in der Rechtsprechung anerkannt seit dem Urteil des Reichsgerichts vom 31.5.1894, RGSt 25, 375).
  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99

    BGH befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen

    Auszug aus LG Kempten, 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14
    Ausdrücklich hebt der BGH (BGH NJW 2000, 2754, 2758) hervor, "dass an das Maß der ärztlichen Sorgfalt hohe Anforderungen zu stellen sind", da "aus medizinischen Maßnahmen besonders ernste Folgen entstehen können und der Patient regelmäßig die Zweckmäßigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Handlung nicht beurteilen kann".
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus LG Kempten, 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14
    Die Aufklärung über bestehende Risiken einer Behandlung dient dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und ist daher Voraussetzung einer rechtmäßigen Behandlung (vgl. BGH NJW 2005, 1718 zur zivilrechtlichen Haftung).
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