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LG Kempten, 10.01.2020 - 23 O 1263/19 Fin |
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Darlehensvertrag, Widerruf, Kaufpreis, Gerichtsstand, Feststellung, Annahmeverzug, Feststellungsklage, Darlehen, Streitwert, Wirksamkeit, Fahrzeug, Darlehensvaluta, Rechtsanwaltskosten, Vollstreckung, negative Feststellungsklage, rechtliches Interesse, Kosten des ...
Verfahrensgang
- LG Kempten, 10.01.2020 - 23 O 1263/19 Fi
- OLG München, 25.05.2020 - 27 U 912/20
- OLG München, 01.07.2020 - 27 U 912/20
- BGH, 19.01.2021 - XI ZR 370/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen
Auszug aus LG Kempten, 10.01.2020 - 23 O 1263/19
Mangels Vorrangs der Leistungsklage soll dagegen eine negative Feststellungsklage zulässig sein, die auf die Feststellung gerichtet ist, der Darlehensgeber habe infolge des Widerrufs keine Ansprüche mehr aus § 488 I 2 BGB (BGH NJW 17, 2340, 2341). - LG Köln, 03.05.2018 - 21 O 278/17
Bestimmung des Erfüllungsorts für die Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach …
Auszug aus LG Kempten, 10.01.2020 - 23 O 1263/19
Diesen Ausführungen schloss sich auch das Landgericht Köln, Urteil vom 3.5.2018, 21 O 278/17, an. - BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15
Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig
Auszug aus LG Kempten, 10.01.2020 - 23 O 1263/19
So ist eine positive Feststellungsklage unzulässig, die auf Feststellung gerichtet ist, der Darlehensvertrag habe sich durch den Widerruf in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt (BGH NJW 17, 1823, 1825).
- BGH, 17.06.2016 - V ZR 272/15
Feststellungsklage: Rechtliches Interesse an der Feststellung der …
Auszug aus LG Kempten, 10.01.2020 - 23 O 1263/19
Ist es dem Kläger möglich und zumutbar, Klage auf Leistung zu erheben, gebietet es die Prozessökonomie, sogleich ein vollstreckungsfähiges Urteil zu erwirken (BGHZ 134, 201, 208 f; NJW-RR 16, 1404, 1405; NJW 14, 939, 943). - BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18
Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage
Auszug aus LG Kempten, 10.01.2020 - 23 O 1263/19
Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (vgl. BAG, Urteil vom 7.2.2019 - 6 AZR 84/18 = NJW 2019, 1833, Rn. 15 beckonline). - BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13
Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens: …
Auszug aus LG Kempten, 10.01.2020 - 23 O 1263/19
Ist es dem Kläger möglich und zumutbar, Klage auf Leistung zu erheben, gebietet es die Prozessökonomie, sogleich ein vollstreckungsfähiges Urteil zu erwirken (BGHZ 134, 201, 208 f; NJW-RR 16, 1404, 1405; NJW 14, 939, 943). - BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57
Lastenausgleichsprätendentenstreit
Auszug aus LG Kempten, 10.01.2020 - 23 O 1263/19
Vom Fehlen des Feststellungsinteresses ist auszugehen, wenn dem Kläger ein einfacherer und zumindest gleich effektiver Weg zur Erreichung seines Rechtsschutzziels zur Verfügung steht (BGHZ 27, 190, 194). - BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95
Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine …
Auszug aus LG Kempten, 10.01.2020 - 23 O 1263/19
Ist es dem Kläger möglich und zumutbar, Klage auf Leistung zu erheben, gebietet es die Prozessökonomie, sogleich ein vollstreckungsfähiges Urteil zu erwirken (BGHZ 134, 201, 208 f; NJW-RR 16, 1404, 1405; NJW 14, 939, 943).
- OLG München, 01.07.2020 - 27 U 912/20
Unwirksamer Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines gebrauchten …
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 10.01.2020, Az.: 23 O 1263/19 Fin, wird durch einstimmigen Beschluss des Senats gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung erfordert.Das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) - Landgericht Kempten (Allgäu), Urteil vom 13.01.2020, Az.: 23 O 1263/19 Fin - wird aufgehoben und das Verfahren nach § 538 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 ZPO an das Landgericht ... zurückverwiesen.
Das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) - Landgericht Kempten (Allgäu), Urteil vom 13.03.2020, Az.: 23 O 1263/19 Fin - wird aufgehoben und die Beklagte nach Maßgabe der folgenden Anträge kostenpflichtig verurteilt:.
- OLG München, 25.05.2020 - 27 U 912/20
Anforderungen an Widerrufsbelehrung
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 10.01.2020, Az. 23 O 1263/19 Fin, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung erfordert.