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   LG Kempten, 10.10.2018 - 11 O 383/18 Bau   

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https://dejure.org/2018,60702
LG Kempten, 10.10.2018 - 11 O 383/18 Bau (https://dejure.org/2018,60702)
LG Kempten, Entscheidung vom 10.10.2018 - 11 O 383/18 Bau (https://dejure.org/2018,60702)
LG Kempten, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 11 O 383/18 Bau (https://dejure.org/2018,60702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VOB
    Honoraranspruch bei Baubetreuungs- und Bauleitungsvertrag

  • rewis.io

    Bauvertrag, Schlussrechnung, Rechnung, VOB, Gültigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 27.03.2019 - 27 U 3647/18

    Zur Auslegung eines Bauüberwachungsvertrages

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 10.10.2018, Aktenzeichen 11 O 383/18 Bau, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Kempten, Az.: 11 O 383/18 Bau, vom 10.10.2018 wird aufgehoben.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 10.10.2018, Aktenzeichen 11 O 383/18 Bau, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • OLG München, 12.02.2019 - 27 U 3647/18

    Kein Erfordernis der Zuordnung von Vertragsbeziehungen zu einem bestimmten

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 10.10.2018, Az. 11 O 383/18 Bau, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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