Rechtsprechung
LG Kempten, 13.02.2019 - 11 O 1532/18 |
Verfahrensgang
- LG Kempten, 13.02.2019 - 11 O 1532/18
- OLG München, 15.04.2019 - 27 U 1045/19
- OLG München, 28.05.2019 - 27 U 1045/19
- VerfGH Bayern, 09.09.2020 - 75-VI-19
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 28.05.2019 - 27 U 1045/19
Substantiierungsanforderungen an eine Mängelrüge betr. eine Heizungsanlage
Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 13.02.2019, Aktenzeichen 11 O 1532/18 Bau, wird zurückgewiesen.Die Berufung des Klägers und Berufungsklägers gegen das Endurteil des Landgerichts Kempten, Az: 11 O 1532/18, wird zurückgewiesen.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 13.02.2019, Aktenzeichen 11 O 1532/18 Bau, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- VerfGH Bayern, 09.09.2020 - 75-VI-19
Nachweis der Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes - Unzulässigkeit einer …
- das Endurteil des Landgerichts Kempten vom 13. Februar 2019 Az. 11 O 1532/18 Bau, durch das eine Klage des Beschwerdeführers auf Nachbesserung wegen der Installation einer nach seiner Auffassung hinsichtlich ihrer Nennwärmeleistung zu gering dimensionierten Heizungsanlage zurückgewiesen wurde, sowie.a) Mit Schriftsatz vom 25. September 2018 verklagte der Beschwerdeführer den Beklagten im Verfahren Az. 11 O 1532/18 Bau vor dem Landgericht Kempten auf Nachbesserung der Heizungsanlage mit der Begründung, diese sei zu gering dimensioniert; wie ein einzuholendes Sachverständigengutachten ergeben würde, müsste die Nennwärmeleistung bei einer Fläche von ca. 900 m 2 90 KW betragen.
- OLG München, 15.04.2019 - 27 U 1045/19
Anforderungen an Darlegung einer behaupteten Unterdimensionierung einer …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 13.02.2019, Az. 11 O 1532/18 Bau, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.