Rechtsprechung
LG Kempten, 13.12.2019 - 53 S 1915/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 543 Abs. 2 Nrn. 2 u. 3
Wohnungsherausgabe
Verfahrensgang
- AG Kaufbeuren, 02.11.2018 - 2 C 244/18
- LG Kempten, 13.12.2019 - 53 S 1915/18
- BGH, 10.11.2020 - VIII ZR 18/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- AG Kaufbeuren, 02.11.2018 - 2 C 244/18
Unwirksame fristlose Kündigung wegen Vermüllung - Räumung einer Vogel-Voliere
Auszug aus LG Kempten, 13.12.2019 - 53 S 1915/18
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgericht Kaufbeuren vom 02.11.2018, Az. 2 C 244/18 wird zurückgewiesen.Das Urteil des Amtsgerichts Kaufbeuren vom 02.11.2018 (Az. 2 C 244/18) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil des Amtsgerichts Kaufbeuren vom 09.10.2018, Aktenzeichen 2 C 244/18 (4) wird in Ziffer 2, 3 und 4 aufgehoben.
dass die Klage unter Abänderung des am 02.11.2018 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Kaufbeuren, Az. 2 C 244/18 gänzlich abgewiesen wird.
- BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 251/10
Zur Zulässigkeit der Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten …
Auszug aus LG Kempten, 13.12.2019 - 53 S 1915/18
Eine Teilkündigung des Mietverhältnisses betreffend des Grundstücks Fl.Nr. 1617 ist bei einem einheitlichen Mietvertrag dagegen unzulässig (vgl. BGH NZM 2012, 78). - BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung
Auszug aus LG Kempten, 13.12.2019 - 53 S 1915/18
Vielmehr bedarf es hierzu besonderer Umstände (vg. BGH MDR 2005, 1008; OLG München vom 25.11.2005, Az. 10 U 2378/05) welche vorliegend nicht gegeben sind.
- AG Achern, 04.10.2019 - 3 C 106/19
Auszug aus LG Kempten, 13.12.2019 - 53 S 1915/18
Der darauf gestützte Räumunsanspruch ist bei einem noch laufenden Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Kaufbeuren unter dem Az. 3 C 106/19 anhängig. - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus LG Kempten, 13.12.2019 - 53 S 1915/18
Das ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. KG MDR 2004, 533; BGH NJW 2005, 1583). - KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03
Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der …
Auszug aus LG Kempten, 13.12.2019 - 53 S 1915/18
Das ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. KG MDR 2004, 533; BGH NJW 2005, 1583). - KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02
Haftung bei Kfz-Unfall: Nachholung einer von der ersten Instanz unterlassenen …
Auszug aus LG Kempten, 13.12.2019 - 53 S 1915/18
Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen - es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (KG DAR 2004, 223). - BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98
Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB
Auszug aus LG Kempten, 13.12.2019 - 53 S 1915/18
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Gerichts keine absolute Gewissheit und keinen Ausschluss jeder Möglichkeit des Gegenteils erfordert, sondern nur eine für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, also einen so hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2000, 953).