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   LG Kempten, 15.12.2020 - 32 O 1208/20   

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https://dejure.org/2020,57336
LG Kempten, 15.12.2020 - 32 O 1208/20 (https://dejure.org/2020,57336)
LG Kempten, Entscheidung vom 15.12.2020 - 32 O 1208/20 (https://dejure.org/2020,57336)
LG Kempten, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 32 O 1208/20 (https://dejure.org/2020,57336)
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  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur

    Auszug aus LG Kempten, 15.12.2020 - 32 O 1208/20
    Die Dauer dieser Frist ist vom Einzelfall abhängig, wird bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall jedoch mit 4 bis 6 Wochen angesetzt (OLG Schleswig, Beschluss v. 30.05.2016 - 7 W 15/16, NJW-RR 2016, 1536; OLG Saarbrücken, Beschluss V. 05.12.2016 - 4 W 19/16, NJW-RR 2017, 697 (698f.); OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.05.2019 - 4 W 4/19, NJW-RR 2018, 922f.).
  • BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17

    Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus LG Kempten, 15.12.2020 - 32 O 1208/20
    Allerdings ist hierfür Voraussetzung, dass tatsächlich ein Verlust der Gebrauchsmöglichkeit vorliegt und eine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzung vorliegt, die nur bei einem entsprechenden Nutzungswillen und einer hypothetischen Nutzungsmöglichkeit bejaht werden kann (BGH, Urteil v. 23.01.2018 - VI ZR 57/17, NJW 2018, 1393(1394)).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2019 - 4 W 4/19

    Sofortiges Anerkenntnis bei Zahlungsklage gegen Kfz-Pflichtversicherer:

    Auszug aus LG Kempten, 15.12.2020 - 32 O 1208/20
    Die Dauer dieser Frist ist vom Einzelfall abhängig, wird bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall jedoch mit 4 bis 6 Wochen angesetzt (OLG Schleswig, Beschluss v. 30.05.2016 - 7 W 15/16, NJW-RR 2016, 1536; OLG Saarbrücken, Beschluss V. 05.12.2016 - 4 W 19/16, NJW-RR 2017, 697 (698f.); OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.05.2019 - 4 W 4/19, NJW-RR 2018, 922f.).
  • OLG Schleswig, 30.05.2016 - 7 W 15/16

    Keine "Veranlassung zur Klage", wenn der Kläger es unterlässt, berechtigt von der

    Auszug aus LG Kempten, 15.12.2020 - 32 O 1208/20
    Die Dauer dieser Frist ist vom Einzelfall abhängig, wird bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall jedoch mit 4 bis 6 Wochen angesetzt (OLG Schleswig, Beschluss v. 30.05.2016 - 7 W 15/16, NJW-RR 2016, 1536; OLG Saarbrücken, Beschluss V. 05.12.2016 - 4 W 19/16, NJW-RR 2017, 697 (698f.); OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.05.2019 - 4 W 4/19, NJW-RR 2018, 922f.).
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