Rechtsprechung
LG Kempten, 16.05.2019 - 31 O 1954/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,61146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Kempten, 16.05.2019 - 31 O 1954/12
- OLG München, 02.09.2019 - 27 U 2897/19
- OLG München, 15.10.2019 - 27 U 2897/19
- BGH, 02.07.2020 - VII ZR 239/19
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 15.10.2019 - 27 U 2897/19
Gewillkürte Prozessstandschaft setzt Abtretbarkeit voraus!
Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Kempten vom 16.05.2019, Az.: 31 O 1954/12, wird durch einstimmigen Beschluss des Senats gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung erfordert. - OLG München, 02.09.2019 - 27 U 2897/19
Gewillkürte Prozessstandschaft setzt Abtretbarkeit voraus!
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Kempten vom 16.05.2019, Az.: 31 O 1954/12, durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.