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   LG Kempten, 25.04.2016 - 32 O 1817/11   

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https://dejure.org/2016,81144
LG Kempten, 25.04.2016 - 32 O 1817/11 (https://dejure.org/2016,81144)
LG Kempten, Entscheidung vom 25.04.2016 - 32 O 1817/11 (https://dejure.org/2016,81144)
LG Kempten, Entscheidung vom 25. April 2016 - 32 O 1817/11 (https://dejure.org/2016,81144)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 21.12.2016 - 27 U 2266/16

    Werkvertrag - Hinweispflicht auf fehlende Bewegungsfugen

    Unter Abänderung des am 25.04.2016 verkündeten Grundurteils des Landgerichts Kempten, Az 32 O 1817/11 die Beklagte zu 1 zu verurteilen, an die Klägerin neben der bereits ausgeurteilten 26% weitere 44% der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten der Klägerin für die Behebung der Mangelerscheinungen in Form von Rissen im Estrich im Anwesen Landmetzgerei M., ..., ... O., zu tragen.

    Hilfsweise: Unter Abänderung des am 25.04.2016 verkündeten Grundurteils des Landgerichts Kempten, Az 32 O 1817/11 die Beklagte zu 1 zu verurteilen, als Gesamtschuldnerin an die Klägerin neben der bereits ausgeurteilten 26% weitere 44% der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten der Klägerin für die Behebung der Mangelerscheinungen in Form von Rissen im Estrich im Anwesen Landmetzgerei M., ., .

    Die Beklagte zu 1 beantragt in der Berufungsinstanz, unter Abänderung des am 25.04.2016 verkündeten Urteils des Landgerichtes Kempten, Az: 32 O 1817/11,.

  • OLG München, 16.11.2016 - 27 U 2266/16

    Estrichleger muss auf fehlende Bewegungsfugen hinweisen!

    Unter Abänderung des am 25.04.2016 verkündeten Grundurteils des Landgerichts Kempten, Az 32 O 1817/11 die Beklagte zu 1 zu verurteilen, an die Klägerin neben der bereits ausgeurteilten 26% weitere 44% der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten der Klägerin für die Behebung der Mangelerscheinungen in Form von Rissen im Estrich im Anwesen Landmetzgerei M., ..., ... O., zu tragen.

    Unter Abänderung des am 25.04.2016 verkündeten Grundurteils des Landgerichts Kempten, Az 32 O 1817/11 die Beklagte zu 1 zu verurteilen, als Gesamtschuldnerin an die Klägerin neben der bereits ausgeurteilten 26% weitere 44% der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten der Klägerin für die Behebung der Mangelerscheinungen in Form von Rissen im Estrich im Anwesen Landmetzgerei M., ..., ... O., zu tragen.

    unter Abänderung des am 25.04.2016 verkündeten Urteils des Landgerichtes Kempten, Az: 32 O 1817/11,.

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