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   LG Kiel, 02.02.2018 - 12 O 82/17   

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LG Kiel, 02.02.2018 - 12 O 82/17 (https://dejure.org/2018,8000)
LG Kiel, Entscheidung vom 02.02.2018 - 12 O 82/17 (https://dejure.org/2018,8000)
LG Kiel, Entscheidung vom 02. Februar 2018 - 12 O 82/17 (https://dejure.org/2018,8000)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2325 Abs 3 S 3 BGB
    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Anwendbarkeit der 10-jährigen Ausschlussfrist bei Schenkung eines auflösend bedingten Nießbrauchrechts an den nichtehelichen Lebensgefährten

  • IWW

    § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2325
    Zuwendung eines Nießbrauchs an nichtehelichen Lebensgefährten und Pflichtteilsergänzung

  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung - 10-jährige Ausschlussfrist

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch / Schenkung / Nichteheliche Lebensgemeinschaft / Nießbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 841
  • FamRZ 2019, 1830
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85

    Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente;

    Auszug aus LG Kiel, 02.02.2018 - 12 O 82/17
    Schenkt der Erblasser seiner nichtehelichen Lebensgefährtin ein lebenslanges hälftiges Nießbrauchsrecht an seinem Grundstück, auflösend bedingt durch die Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf andere Weise als durch den Tod, so hindert diese Bedingung den Beginn des Fristlaufs gem. § 2325 Abs. 3 BGB nicht (Abgrenzung zu BGHZ 125, 395 und BGHZ 98, 226).

    Dass der Erblasser selbst durch die nicht frei widerrufliche Einräumung des Nießbrauchsrechts noch längere Zeit hindurch die Folgen seiner Entscheidung zu tragen hatte, bietet entsprechend den Erwägungen des Gesetzgebers (zit. bei BGH, Urteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 13/85 -, Rn. 15) eine Sicherheit dafür, dass der Erblasser bei der Vornahme der Schenkung sich von guten Gründen und nicht von der Absicht hat leiten lassen, den Pflichtteilsberechtigten zu benachteiligen.

  • BVerfG, 06.04.1990 - 1 BvR 171/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung von Drittschenkungen und

    Auszug aus LG Kiel, 02.02.2018 - 12 O 82/17
    2. Dass bei Schenkungen an den Ehegatten die Ausschlussfrist nicht vor der Auflösung der Ehe beginnt (§ 2325 Abs. 3 S. 3 BGB), ist auf nichteheliche Lebensgemeinschaften nicht übertragbar (vergleiche BVerfG, Kammerbeschluss vom 06. April 1990 - 1 BvR 171/90 -, Rn. 6).

    In der Rechtsprechung ist die Frage der analogen Anwendung zwar umstritten (Nachweise bei Rösler in: Groll, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, VI. Der Pflichtteil, Rn. 374), jedoch hat bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Schenkungen an einen nichtehelichen Lebenspartner nicht von der Bestimmung erfasst werden und dies auch sachlich gerechtfertigt ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 06. April 1990 - 1 BvR 171/90 -, Rn. 6).

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus LG Kiel, 02.02.2018 - 12 O 82/17
    Schenkt der Erblasser seiner nichtehelichen Lebensgefährtin ein lebenslanges hälftiges Nießbrauchsrecht an seinem Grundstück, auflösend bedingt durch die Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf andere Weise als durch den Tod, so hindert diese Bedingung den Beginn des Fristlaufs gem. § 2325 Abs. 3 BGB nicht (Abgrenzung zu BGHZ 125, 395 und BGHZ 98, 226).

    Behält sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks den Nießbrauch uneingeschränkt vor, gibt er nach der Rechtsprechung den "Genuss" des verschenkten Gegenstands nicht auf und liegt eine Leistung des verschenkten Gegenstands i. S. von § 2325 Absatz 3 Halbs. 1 BGB daher (trotz Umschreibung im Grundbuch) nicht vor (BGHZ 125, 395).

  • BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer

    Auszug aus LG Kiel, 02.02.2018 - 12 O 82/17
    Letztlich hat die auflösende Bedingung nur das klargestellt, was ohnehin kraft Gesetzes (§ 313 ZPO) gegolten hätte: Ist der Fortbestand einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Geschäftsgrundlage einer Schenkung, so kann die Aufrechterhaltung der Schenkung unzumutbar sein, wenn die Zuwendung deutlich über das in einer faktischen Lebensgemeinschaft Übliche hinausgeht, es sich um einen Vermögensgegenstand von erheblichem Wert handelt (vgl. Staudinger/Martin Löhnig (2015) Anhang zu §§ 1297 ff, Rn. 87) und dieser das Vermögen über den Bestand der Lebensgemeinschaft hinaus mehrt (vgl. BGH, Urteil vom 06. Juli 2011 - XII ZR 190/08 -, Rn. 25).
  • BGH, 30.09.1954 - IV ZR 43/54

    Pflichtteil und Lastenausgleich

    Auszug aus LG Kiel, 02.02.2018 - 12 O 82/17
    Der Pflichtteilsberechnung ist der gemeine Wert zu Grunde zu legen, also der Wert, den der Nachlassgegenstand für jeden hat, mithin der Verkehrs- oder Normalverkaufswert (st. Rspr. seit BGHZ 14, 368, 376).
  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei

    Auszug aus LG Kiel, 02.02.2018 - 12 O 82/17
    Der Bundesgerichtshof hat zuletzt im Fall eines vorbehaltenen Wohnrechts darauf abgestellt, ob dem Schenker ein weitgehend alleiniges Nutzungsrecht unter Ausschluss des Beschenkten zustand (BGHZ 211, 38, Rn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19

    Pflichtteilsergänzung: Beginn der 10-jährigen Ausschlussfrist bei schenkweiser

    Zumindest dann, wenn es sich weder um ein freies Rückforderungsrecht handelt noch um ein solches, dessen Ausübung allein vom Willen des Erblassers abhängt, entbehrt dieser den "wesentlichen Genuss" der übertragenen Immobilien, da er diese weder selbst insgesamt nach seinem Willen bewohnen noch daraus Mieteinnahmen erzielen kann (so im Ergebnis auch MüKoBGB/Lange, 8. Aufl. 2020, BGB § 2325 Rn. 75; Herrler, ZEV 2008, 525, beck-online; Diehn, DNotZ 2009, 67, beck-online; Burandt/Rojahn/Horn, 3. Aufl. 2019, BGB § 2325 Rn. 107-110; v. Proff, ZEV 2016, 681, beck-online; LG Kiel, NJW-RR 2018, 841, beck-online; LG München I, FD-ErbR 2009, 273831, beck-online).
  • OLG Koblenz, 05.02.2018 - 5 U 1320/17

    Rechenschaftslegungsanspruch durch Miterben

    Ebenfalls lesenswert Nichteheliche Lebensgemeinschaft und das Erbrecht Die Nichteheliche Lebensgemeinschaft und seine Besonderheiten im Erbrecht Immer Erbrecht: Was fällt alles in die Erbmasse? Im Zusammenhang mit dem Erbrecht in Deutschland gibt es eine wahre Vielzahl von Was ist ein Erbschaftskauf? Der Verkauf der Erbschaft oder eines Erbteils Eine Erbschaft wird von vielen Der Erbschein Was ist der Erbschein und wofür braucht man ihn? Nach dem Tod eines Menschen, Vertrag bei Todesfall - Gelten Verträge nach dem Tod fort? Wenn ein Mensch stirbt stehen dessen Angehörige vor dem Dilemma, dass sie oft Das Fiskus Erbrecht - Der Fiskus als Erbe Das Staatserbrecht wird oft auch Fiskus- bzw. Fiskalerbrecht bezeichnet - Doch Die Testamentsvollstreckung Wozu dient die Testamentsvollstreckung? Wohl jede Person hat den Begriff der mehr Ratgeber Artikel Neu hinzugefügt Vermächtnisanspruch - Verjährung bei unklarer Erbenstellung OLG Düsseldorf - Az.: I-7 U 75/17 - Urteil vom 26.01.2018 Die Berufung der Testamentarisches Vermächtnis - umgeschichteter Nachlass OLG Köln - Az.: 19 U 16/18 - Beschluss vom 29.01.2018 Der Senat weist darauf Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung - 10-jährige Ausschlussfrist LG Kiel - Az.: 12 O 82/17 - Urteil vom 02.02.2018 1. Die Klage wird Rechenschaftslegungsanspruch durch Miterben OLG Koblenz - Az.: 5 U 1320/17 - Beschluss vom 05.02.2018 Umfang der Pflichtteilsforderung - Dinglicher Arrest LG München II - Az.: 13 O 446/18 - Urteil vom 16.02.2018 1. Wegen Testierunfähigkeit bei Demenz OLG Celle - Az.: 6 W 4/18 - Beschluss vom 26.02.2018 Die Beschwerde wird Unwirksamkeit eines unauffindbaren Testaments OLG Köln - Az.: 2 Wx 115/18 - Beschluss vom 26.02.2018 Die Beschwerde des weitere Erbrechts-Urteile .
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