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   LG Kiel, 02.04.2009 - 7 S 72/08   

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https://dejure.org/2009,24467
LG Kiel, 02.04.2009 - 7 S 72/08 (https://dejure.org/2009,24467)
LG Kiel, Entscheidung vom 02.04.2009 - 7 S 72/08 (https://dejure.org/2009,24467)
LG Kiel, Entscheidung vom 02. April 2009 - 7 S 72/08 (https://dejure.org/2009,24467)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der

    Auszug aus LG Kiel, 02.04.2009 - 7 S 72/08
    So hat der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 22.10.2004 (NJW-RR 2005, 501 - 504) ausgeführt, dass § 513 Abs. 2 ZPO die Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung nur einschränke, soweit allein der Festlegung des zuständigen Gerichts dienende Vorschriften in Rede stehen.

    Die Anwendung sonstiger Normen, die einen anderen Zweck verfolgen, sei dagegen nach allgemeinen Grundsätzen zu prüfen (BGH NJW-RR 2005, 501, 502).

    Das obligatorische Schlichtungsverfahren verfolgt dagegen gerade auch ein öffentliches Anliegen, nämlich die Entlastung der Justiz durch die Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung (vgl. BT-Drucks. 14/980, S. 5; BGH NJW-RR 2005, 501, 503; Rimmelspacher/Arnold a.a.O.).

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 336/03

    Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren muß vor Klageerhebung durchgeführt

    Auszug aus LG Kiel, 02.04.2009 - 7 S 72/08
    Prozessökonomische Überlegungen dürfen sich zum einen nicht nur auf den Einzelfall beziehen, sondern müssen die vom Gesetzgeber gewollte Regelung des Verfahrensgangs unter Einschluss des obligatorischen Schlichtungsverfahrens berücksichtigen (BGH NJW 2005, 437, 439; LG Kiel SchlHA 2006, 359, 360).

    Im Übrigen kommt es auf die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Verfahrens für die Frage, ob eine Klage, die ohne ein vorheriges Schlichtungsverfahren erhoben worden ist, zulässig ist, nicht an (vgl. BGH NJW 2005, 437, 438).

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 8 U 724/05

    Nachbarrechtsklage im Saarland: Obligatorisches Schlichtungsverfahren als

    Auszug aus LG Kiel, 02.04.2009 - 7 S 72/08
    Dieser Auffassung vermag sich die Kammer - wie auch die wohl herrschende Meinung (OLGR Frankfurt 2008, 814 - 816; OLG Saarbrücken NJW 2007, 1292, 1293; Heßler in Zöller, § 15a EGZPO Rn. 25; Hüßtege in Thomas/Putzo, § 15a EGZPO Rn. 2; Rimmelspacher/Arnold, NJW 2006, 17 - 19) - nicht anzuschließen.

    Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung ist vielmehr eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende, unverzichtbare besondere Prozessvoraussetzung (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 1292, 1293).

  • OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 4 U 41/07

    Obligatorisches Schlichtungsverfahren in Hessen: Ansprüche wegen eines durch

    Auszug aus LG Kiel, 02.04.2009 - 7 S 72/08
    Dieser Auffassung vermag sich die Kammer - wie auch die wohl herrschende Meinung (OLGR Frankfurt 2008, 814 - 816; OLG Saarbrücken NJW 2007, 1292, 1293; Heßler in Zöller, § 15a EGZPO Rn. 25; Hüßtege in Thomas/Putzo, § 15a EGZPO Rn. 2; Rimmelspacher/Arnold, NJW 2006, 17 - 19) - nicht anzuschließen.
  • LG Marburg, 13.04.2005 - 5 S 81/04

    Anspruch auf Nutzung des Zufahrtsweges eines Nachbargrundstückes; Anspruch auf

    Auszug aus LG Kiel, 02.04.2009 - 7 S 72/08
    Zwar wird teilweise vertreten, dass sich die Nichtdurchführung eines vorgeschriebenen Schlichtungsverfahrens in der Berufungsinstanz nicht mehr auswirkt, wenn das Gericht erster Instanz die Klage als zulässig angesehen hat und eine Entscheidung in der Sache getroffen hat (vgl. LG Marburg NJW 2005, 2866 - 2867; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. 2009, § 513 ZPO Rn. 5; Bausch, JR 2007, 444 - 446).
  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 298/89

    Rechtsmittelbeschwer bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Abgrenzung

    Auszug aus LG Kiel, 02.04.2009 - 7 S 72/08
    Deshalb mag sich der Kläger vorliegend auch nur in seiner sog. Berufsehre, von der mitunter auch in gerichtlichen Entscheidungen die Rede ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1276 - 1277), verletzt sehen.
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