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   LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21   

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LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21 (https://dejure.org/2022,22910)
LG Kiel, Entscheidung vom 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21 (https://dejure.org/2022,22910)
LG Kiel, Entscheidung vom 04. April 2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21 (https://dejure.org/2022,22910)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • faz.net (Pressebericht, 04.04.2022)

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Auszug aus LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
    Heimtückisch handelt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGH, NJW 1985, 334 f.; NStZ-RR 2004, 14 f. und 79 f.), wer die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst zu dessen Tötung ausnutzt.

    Selbst ein der Tat vorangegangener Wortwechsel, eine nur feindselige Atmosphäre oder ein generelles Misstrauen schließen die Arglosigkeit eines Tatopfers nicht aus, wenn dasselbe aus ihnen noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnimmt (vgl. dazu BGHSt 39, 353 ff. sowie BGH, NStZ-RR 2001, 14; 2004, 14 ff.; 2012, 245).

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass ein Opfer, gegen das sich ein lebensbedrohliche Angriff richtet, auch dann arg- und wehrlos sein kann, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, dass Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so dass ihm keine Möglichkeit mehr verbleibt, dem Angriff zu begegnen (vgl. BGH, NStZ-RR 2004, 14 ff.).

    Wird sein Handlungsentschluss demgegenüber maßgeblich durch tiefe Enttäuschung sowie eine Niedergeschlagenheit und Verzweiflung über seine eigene Situation und die Entwicklung der Dinge mitbestimmt, (vgl. BGH, NStZ-RR 2004, 14 ff.; NStZ 2018, 527 f.; NStZ 2021, 226 ff.), sind seine Beweggründe nicht mehr ohne Weiteres als völlig unbegreiflich anzusehen.

  • BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Tötung aus Wut, Ärger, Hass

    Auszug aus LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
    Wird sein Handlungsentschluss demgegenüber maßgeblich durch tiefe Enttäuschung sowie eine Niedergeschlagenheit und Verzweiflung über seine eigene Situation und die Entwicklung der Dinge mitbestimmt, (vgl. BGH, NStZ-RR 2004, 14 ff.; NStZ 2018, 527 f.; NStZ 2021, 226 ff.), sind seine Beweggründe nicht mehr ohne Weiteres als völlig unbegreiflich anzusehen.

    Das stellt das Ergebnis indes nicht in Frage, sondern ist nach Überzeugung der Kammer nur Ausdruck des Umstandes, dass der Angeklagte allenfalls vorübergehend in der Lage war, sich von seinen gefühlsmäßigen Regungen freizumachen (vgl. zu diesem Aspekt BGH, NStZ 2018, 527 f.).

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20

    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken;

    Auszug aus LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen dabei nur dann als niedrige Beweggründe betrachtet, wenn sie nicht mehr menschlich verständlich, sondern ihrerseits Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (vgl. BGH, NStZ 2021, 226 ff.).

    Wird sein Handlungsentschluss demgegenüber maßgeblich durch tiefe Enttäuschung sowie eine Niedergeschlagenheit und Verzweiflung über seine eigene Situation und die Entwicklung der Dinge mitbestimmt, (vgl. BGH, NStZ-RR 2004, 14 ff.; NStZ 2018, 527 f.; NStZ 2021, 226 ff.), sind seine Beweggründe nicht mehr ohne Weiteres als völlig unbegreiflich anzusehen.

  • BGH, 08.08.2001 - 3 StR 162/01

    Besondere Schuldschwere (Gesamtwürdigung; Besonderes Gewicht von zwei

    Auszug aus LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
    Im Rahmen der danach anzustellenden Gesamtbetrachtung können insbesondere eine etwaige besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder des Tatmotivs, die Begehung mehrerer Mordtaten oder weiterer schwerer Straftaten sowie besondere Begleitumstände wie zum Beispiel erbarmungslose Brutalität, eine grausame, qualvolle Behandlung des Opfers, die Intensität der Leiden desselben, die Nichtigkeit des Tatanlasses, das Vorliegen einer Mehrheit von Mordmerkmalen (BGH, Urteil vom 08.08.2001 - 3 StR 162/01) sowie die Ermordung mehrerer Menschen durch die Tat von Bedeutung sein.

    Im Zusammenhang mit der danach von ihm begangenen Tat zum Nachteil CBs hat er außerdem neben dem Mordmerkmal der heimtückischen Vorgehensweise auch noch dasjenige des Handelns aus niedrigen Beweggründen verwirklicht und sich damit unter gleich zwei Aspekten des Mordes schuldig gemacht, die keineswegs typischerweise zusammentreffen (vgl. BGH, Urteil vom 08.08.2001 - 3 StR 162/01), so dass ihre Kombination der Tat einen erhöhten Unrechtsgehalt verlieh.

  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20

    Grundsätze der Strafzumessung (unterschiedliche rechtliche Beurteilung des

    Auszug aus LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einem einheitlichen Tatentschluss und einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (vgl. BGH, NStZ 2005, 262 f., NStZ 2021, 729 f.).

    Das ist etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden angenommen worden (vgl. BGH, NStZ 2021, 729 f.).

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

    Auszug aus LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
    Nach dieser Vorschrift, die sich vor allem auf den Ausgleich der immateriellen Folgen einer Straftat bezieht (vgl. BGH, NJW 2001, 2557 f.), kann das Gericht dann, wenn der Täter in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen, seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut macht, die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB mildern.

    Dass dieser sich nicht zwischen ihnen persönlich, sondern über die seinerzeit von beiden Ehegatten eingeschalteten Rechtsanwälte vollzogen hatte, ist unschädlich (vgl. BGH, NJW 2001, 2557 f.).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
    Heimtückisch handelt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGH, NJW 1985, 334 f.; NStZ-RR 2004, 14 f. und 79 f.), wer die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst zu dessen Tötung ausnutzt.

    Das Opfer ist arglos, wenn es sich in der unmittelbaren Tatsituation, d. h. bei Beginn des ersten mit Tötungsabsicht geführten Angriffs, keines Angriffs seitens des Täters versieht (vgl. BGH, NJW 1985, 334 f.).

  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
    Selbst ein der Tat vorangegangener Wortwechsel, eine nur feindselige Atmosphäre oder ein generelles Misstrauen schließen die Arglosigkeit eines Tatopfers nicht aus, wenn dasselbe aus ihnen noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnimmt (vgl. dazu BGHSt 39, 353 ff. sowie BGH, NStZ-RR 2001, 14; 2004, 14 ff.; 2012, 245).

    Liegen die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers für den Täter offen zutage, kann das Ausnutzungsbewusstsein allerdings letztlich nicht zweifelhaft sein (vgl. BGH, NStZ-RR 2017, 278, NStZ-RR 2001, 14).

  • BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09

    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Notwehr (Nothilfe; Fußtritte eines

    Auszug aus LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
    Ob er den diesbezüglichen Anforderungen des Gesetzes genügt, hängt dabei indes sowohl von der Festigkeit des Schuhs als auch von der Intensität des Trittes und der Empfindlichkeit der getroffenen Körperregion ab (vgl. BGHSt 30, 375 ff. sowie BGH, NStZ 2010, 151; NStZ-RR 2011, 337 f.).
  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 10/17

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit

    Auszug aus LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
    Liegen die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers für den Täter offen zutage, kann das Ausnutzungsbewusstsein allerdings letztlich nicht zweifelhaft sein (vgl. BGH, NStZ-RR 2017, 278, NStZ-RR 2001, 14).
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 494/03

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil wegen Sexualmordes an Jennifer

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 297/09

    Minder schwerer Fall des Totschlages; Täter-Opfer-Ausgleich bei Überschreitung

  • BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04

    Schwere räuberische Erpressung (Gefahr des Todes; Vorsatz); Strafzumessung

  • BGH, 23.01.2014 - 2 StR 637/13

    Besondere Schwere der Schuld bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BGH, 06.06.2007 - 2 StR 105/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); Misshandlung von

  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Schuhtritte; hinterlistiger

  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 346/11

    Mord (niedrige Beweggründe, Heimtücke und Arglosigkeit); verminderte

  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04

    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

  • BGH, 07.12.2005 - 1 StR 287/05

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (erforderlicher kommunikativer

  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei

  • BGH, 27.06.2006 - 1 StR 113/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein:

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

  • BGH, 09.09.2003 - 1 StR 153/03

    Urteil im Fall der Tötung des Sohnes aufgehoben

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 150/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Niedrigkeit der Beweggründe bei Tötung des

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

  • BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 786/02

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren

  • BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92

    Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen

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