Rechtsprechung
   LG Kiel, 08.12.2006 - 6 O 486/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28621
LG Kiel, 08.12.2006 - 6 O 486/05 (https://dejure.org/2006,28621)
LG Kiel, Entscheidung vom 08.12.2006 - 6 O 486/05 (https://dejure.org/2006,28621)
LG Kiel, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 6 O 486/05 (https://dejure.org/2006,28621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,28621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 65/01

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät für Verbindlichkeiten der Einzelanwälte

    Auszug aus LG Kiel, 08.12.2006 - 6 O 486/05
    Eine Haftung nach dieser Norm setzt jedoch voraus, dass der auf Haftung in Anspruch Genommene überhaupt in die betreffende Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetreten ist (vgl. BGH Urteil vom 22.01.2004, Az: IX ZR 65/01).

    Entgegen dem Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 17.01.2006, AZ: 9 U 86/05) kann aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.01.2004, AZ: IX ZR 65/01 nicht der Schluss gezogen werden, dass der Bundesgerichtshof grundsätzlich eine Anwendung des § 28 HGB auf Nichtkaufleute befürwortet.

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus LG Kiel, 08.12.2006 - 6 O 486/05
    Nach dieser Vorschrift haftet ein in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetretener Gesellschafter auch für vor seinem Eintritt begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und als Gesamtschuldner mit den Altgesellschaftern (vgl. BGH Urteil vom 07.04.2003 II ZR 56/02).

    Der Bundesgerichtshof hat bei erstmaliger analoger Anwendung des § 130 HGB (vgl. Urteil des BGH vom 07.04.2003, Az: II ZR 56/02) die Klage gegen den dortigen Beklagten abgewiesen, weil dieser aufgrund der bisherigen Rechtsprechung darauf vertrauen durfte, nicht mit seinem Privatvermögen für Altverbindlichkeiten der GbR als Neugesellschafter zu haften.

  • OLG Naumburg, 17.01.2006 - 9 U 86/05

    Ein Rechtsanwalt haftet bei Eintritt in eine Sozietät für den Mietzins als

    Auszug aus LG Kiel, 08.12.2006 - 6 O 486/05
    Entgegen dem Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 17.01.2006, AZ: 9 U 86/05) kann aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.01.2004, AZ: IX ZR 65/01 nicht der Schluss gezogen werden, dass der Bundesgerichtshof grundsätzlich eine Anwendung des § 28 HGB auf Nichtkaufleute befürwortet.
  • KG, 08.06.1960 - 10 U 414/60
    Auszug aus LG Kiel, 08.12.2006 - 6 O 486/05
    Eine positive Feststellungswiderklage ist nur ausnahmsweise mit der Folge des Entfallens des Feststellungsinteresses der negativen Feststellungsklage zulässig, wenn die Verjährung der streitigen Ansprüche während der Dauer des Rechtsstreits droht (vgl. Greger in Zöller 26. Aufl. § 256 Rn. 7d u. 17; Schumann in Stein-Jonas 21. Aufl. § 256 Fußn. 358; Macke NJW 1990, 1651; KG NJW 1961, 33; im Hinblick auf die zitierten Nachweise wohl nicht abweichend Musielak § 256, Rn. 17).
  • BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76

    Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative

    Auszug aus LG Kiel, 08.12.2006 - 6 O 486/05
    Es besteht in der Regel auch kein Bedürfnis an einer positiven Feststellung, weil im Falle der Abweisung der negativen Feststellungsklage als unbegründet das Bestehen der von dem Beklagten behaupteten Ansprüche gemäß § 197 Abs. 1 Ziff. 3 BGB mit verjährungsunterbrechender Wirkung festgestellt werden würde (vgl. BGHZ 72, 23ff; Heinrichs in Palandt 65. Aufl. § 197 Rn. 11).
  • BGH, 17.05.2004 - II ZR 261/01

    Anpassung der Versorgungsregelung in einem Sozietätsvertrag

    Auszug aus LG Kiel, 08.12.2006 - 6 O 486/05
    An dem erzielten Kaufpreis sollte der ausgeschiedene Partner teilhaben (vgl. BGH NJW 2004, 2449).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht