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   LG Kiel, 10.06.2015 - 12 O 351/14   

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https://dejure.org/2015,18182
LG Kiel, 10.06.2015 - 12 O 351/14 (https://dejure.org/2015,18182)
LG Kiel, Entscheidung vom 10.06.2015 - 12 O 351/14 (https://dejure.org/2015,18182)
LG Kiel, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 12 O 351/14 (https://dejure.org/2015,18182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeit des Abrechnungsbetrages eines Gasversorgers trotz der Nichteinhaltung der normierten Informationspflichten

  • RA Kotz

    Gasversorgungsvertrag - Fälligkeit Abrechnungsbeträge - Versäumung der Abrechnungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Bad Segeberg, 01.12.2011 - 17a C 78/11

    Für die Fälligkeit eines Anspruchs aus Versorgungsleistungen ist die Erteilung

    Auszug aus LG Kiel, 10.06.2015 - 12 O 351/14
    Es bedarf grundsätzlich noch der nach § 286 Abs. 1 BGB erforderlichen Mahnung (Anschluss an OLG Schleswig, Urteil vom 3. März 2015, 3 U 46/14; AG Bad Segeberg, Urteil vom 1. Dezember 2011, 17a C 78/11).(Rn.84).

    Damit wurden alle Beträge, um die es vorliegend geht, erst im Jahre 2011, mit Stellung der einzelnen Rechnungen fällig, auch wenn sie Abrechnungszeiträume betreffen, die weit vor dem Jahre 2011, nämlich Ende 2005/Anfang 2006 liegen (vgl. Urteil des AG Bad Segeberg vom 01.12.2011 - 17a C 78/11).

    Selbst wenn die Rechnungen aus dem Jahre 2010 für den Zeitraum von 2007 bis 2009 fällig gewesen wären, wäre der mit der Klage geltend gemachte Nachzahlungsanspruch der Klägerin erst mit Zugang der Rechnungen vom 30.03.2011 fällig geworden (vgl. Urteil des AG Bad Segeberg vom 01.12.2011 - 17a C 78/11).

    Fälligkeit und Verzug sind jedoch streng voneinander zu unterscheiden und nicht identisch (vgl. auch Urteil des OLG Schleswig aaO; Urteil des AG Bad Segeberg vom 01.12.2011 - 17a C 78/11).

  • OLG Schleswig, 03.03.2015 - 3 U 46/14

    Beginn des Verzuges mit der Entrichtung des Entgelts für Stromlieferungen

    Auszug aus LG Kiel, 10.06.2015 - 12 O 351/14
    Es bedarf grundsätzlich noch der nach § 286 Abs. 1 BGB erforderlichen Mahnung (Anschluss an OLG Schleswig, Urteil vom 3. März 2015, 3 U 46/14; AG Bad Segeberg, Urteil vom 1. Dezember 2011, 17a C 78/11).(Rn.84).

    Vielmehr ist eine vertragliche Vereinbarung erforderlich (vgl. Grüneberg, in Palandt, § 286, Rnd. 22; Urteil des OLG Schleswig vom 03.03.2015 - 3 U 46/14).

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZR 242/85

    Rechtsfolgen unterbliebener Abrechnung für zurückliegende Verbrauchsabschnitte;

    Auszug aus LG Kiel, 10.06.2015 - 12 O 351/14
    Entscheidend ist demnach, wann die Abrechnung erstellt worden ist und nicht wann sie hätte erstellt werden müssen (vgl. Urteil des BGH vom 22.10.1086 - VIII ZR 242/85).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2016 - 8 U 129/15

    Verjährung von Entgeltansprüchen der Versorgungsunternehmen für Strom- und

    Darüber hinaus ist sehr zweifelhaft, ob ein etwaiger Verstoß gegen die Abrechnungsmodalitäten nach § 40 Abs. 4 EnWG dazu führt, dass der Lieferant seine Forderung gegenüber dem Kunden nicht mehr geltend machen kann (dies verneinend etwa LG Kiel, Urteil vom 10.06.2015 - 12 O 351/14, juris; AG Bad Segeberg, Urteil vom 01.12.2011 - 17a C 78/11, juris; de Wyl/Soetebeer, in: Schneider/Theobald (Hrsg.), Recht der Energiewirtschaft, 4. Aufl. 2013, § 11, Rdnr. 81).

    Eine Ausschlussfrist, wie sie der Gesetzgeber etwa für den Vermieter bei der Geltendmachung einer Nebenkostenabrechnung in dem oben bereits erwähnten § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB oder für die Vorlage einer Inhaberschuldverschreibung in § 801 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehen hat, sieht nämlich weder § 40 EnWG noch eine andere Regelung des EnWG, der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) oder der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vor (vgl. LG Kiel, Urteil vom 10.06.2015 - 12 O 351/14, juris).

  • BGH, 08.06.2016 - VIII ZR 215/15

    Stromlieferungsvertrag: Verzug des grundversorgten Stromkunden; einseitiges

    Ein Teil der Rechtsprechung versteht § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV demgegenüber - wie auch das Berufungsgericht - lediglich als Regelung hinsichtlich der Fälligkeit, die darüber hinaus keinen Einfluss auf die Voraussetzungen des Verzuges hat und ein einseitiges Recht des Versorgers zur Bestimmung der Leistungszeit nicht enthält (AG Bad Segeberg, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 17a C 78/11, juris Rn. 27 [zu § 17 StromGVV/GasGVV]; vom 4. Juli 2013 - 17 C 90/13, juris Rn. 7 [zu § 17 StromGVV]; LG Kiel, Urteil vom 10. Juni 2015 - 12 O 351/14, juris Rn. 86 [zu § 17 GasGVV]).
  • LG Flensburg, 13.12.2017 - 1 S 57/17

    Stromlieferungsvertrag: Beginn der Verjährungsfrist für Verbrauchsentgelte bei

    Auch die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 15.04.2016, 8 U 129/15, juris) geäußerten Zweifel, ob ein Verstoß gegen § 40 Abs. 4 EnWG dazu führt, dass der Lieferant seine Forderung gegenüber dem Kunden nicht mehr geltend machen kann (so im Ergebnis auch Landgericht Kiel, Urteil vom 10.06.2015, 12 O 351/14, BeckRS 2015, 12321; Landgericht Berlin, Urteil vom 07.01.2009, 8 O 131/08, BeckRS 2009, 13786), überzeugen die Kammer nicht.
  • LG Flensburg, 06.09.2017 - 8 O 201/14

    Stromgrundversorgungsvertrag: Fälligkeit des Zahlungsanspruches eines

    Der Anspruch ist im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden, wenn er fällig ist und im Klagewege geltend gemacht werden kann (Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 199 Rn. 3; LG Kiel, Urteil vom 10.6.2015, Az.: 12 O 351/14, Rn. 72, zitiert nach juris).
  • LG Flensburg, 22.06.2018 - 1 S 92/17

    Stromversorgungsvertrag: Verjährung von Zahlungsansprüchen eines

    Auch die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 15.04.2016, 8 U 129/15, juris) geäußerten Zweifel, ob ein Verstoß gegen § 40 Abs. 4 EnWG dazu führt, dass der Lieferant seine Forderung gegenüber dem Kunden nicht mehr geltend machen kann (so im Ergebnis auch: LG Kiel, Urteil vom 10.06.2015, 12 O 351/14, BeckRS 2015, 12321; LG Berlin, Urteil vom 07.01.2009, 8 O 131/08, BeckRS 2009, 13786), überzeugen die Kammer nicht.
  • LG Lübeck, 03.08.2020 - 10 O 6/20

    Energieversorgung: Verjährung bzw. Verwirkung eines Zahlungsanspruchs eines

    Zudem hat sie nicht hinreichend dazu vorgetragen und dargelegt, sich darauf eingerichtet und insbesondere im Vertrauen auf die unterbleibende Geltendmachung der Forderung konkrete Vermögensdispositionen getroffen zu haben (vgl. LG Kiel, Urt. v. 10.06.2015, 12 O 351/14).
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