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   LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12, 590 Js 45880/09   

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LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12, 590 Js 45880/09 (https://dejure.org/2016,4192)
LG Kiel, Entscheidung vom 16.03.2016 - 5 KLs 4/12, 590 Js 45880/09 (https://dejure.org/2016,4192)
LG Kiel, Entscheidung vom 16. März 2016 - 5 KLs 4/12, 590 Js 45880/09 (https://dejure.org/2016,4192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 332 StGB, § 11 Abs 1 Nr 2c StGB, § 73 Abs 1 StGB
    Amtsträger bei einer Bestechlichkeit; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Verfall von Wertersatz bei einer Bestechlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldigkeit eines Redakteurs eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders (Amtsträger) der Bestechlichkeit; Vorteilsannahme als Gegenleistung für eine künftige Diensthandlung (hier: positive Medienberichte in Fernseh- und Radioberichterstattungen); Verletzung oder ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressemeldung, 16.03.2016)

    Bestechlichkeit: Ehemaliger NDR-Journalist zu Bewährungsstrafe verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12
    "Für die Tat erlangt" i.S. von § 73 Abs. 1 S. 1 StGB sind Vermögenswerte, die dem Täter als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, aber - wie etwa ein Lohn für die Tatbegehung - nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (BGH NJW 2006, 925).

    Unmittelbar aus einer Bestechung (im geschäftlichen Verkehr) erlangt ein Werkunternehmer im Rahmen korruptiver Manipulation bei der Auftragsvergabe lediglich die Auftragserteilung - also den Vertragsschluss - selbst, nicht hingegen den vereinbarten Werklohn (BGH NJW 2006, 925, 929 m.w.N.en).

    Hierzu zählen mittelbare Vorteile wie etwa die konkrete Chance auf Abschluss von Wartungsverträgen für eine errichtete Anlage oder von sonstigen Folgegeschäften durch Aufbau einer Geschäftsbeziehung, die Chance zur Erlangung weiterer Aufträge für vergleichbare Anlagen, die Steigerung des wirtschaftlich werthaltigen "Goodwill" eines Unternehmens durch Errichtung eines Prestigeobjekts für einen renommierten Auftraggeber, die Vermeidung von Verlusten durch Auslastung bestehender Kapazitäten oder die Verbesserung der Marktposition durch Ausschalten von Mitwettbewerbern (BGH NJW 2006, 925, 929 f).

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12
    Hiernach sind Vermögenswerte, die der Täter oder Teilnehmer in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar erlangt hat, in ihrer Gesamtheit abzuschöpfen, ohne dass Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen in Abzug gebracht werden (BGH GRUR 2008, 818, 826 m. w. Nachw.).

    Aus den Taten erlangt werden nicht nur die die Vertragsschlüsse, sondern auch die von den Kunden in Erfüllung der Verträge geleisteten Zahlungen (BGH GRUR 2008, 818 Rn. 102).

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62

    "Handlung, die eine Verletzung der ihm übertragenen Obliegenheiten enthält" als

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12
    Nach der Entscheidung des BGH vom 13.06.2001 (3 StR 131/01; wistra 2001, 388 und vom 19.02.1963 - 1 StR 349/62 -, BGHSt 18, 263, 267 f.) ist in Fällen, in denen der bestochene Amtsträger für den Auftraggeber sowohl pflichtwidrige als auch legale Tätigkeiten entfaltet, grundsätzlich nur der auf dem bemakelten Teil des Gesamtentgelts entfallende Lohn als Bestechungslohn anzusehen.
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01

    Voraussetzungen der Härteklausel bei der Verfallsanordnung (Berücksichtigung von

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12
    Nach der Entscheidung des BGH vom 13.06.2001 (3 StR 131/01; wistra 2001, 388 und vom 19.02.1963 - 1 StR 349/62 -, BGHSt 18, 263, 267 f.) ist in Fällen, in denen der bestochene Amtsträger für den Auftraggeber sowohl pflichtwidrige als auch legale Tätigkeiten entfaltet, grundsätzlich nur der auf dem bemakelten Teil des Gesamtentgelts entfallende Lohn als Bestechungslohn anzusehen.
  • BGH, 18.02.2004 - 1 StR 296/03

    Entscheidung im Verfahren über Rüstungsexporte in den Irak

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12
    Das gilt auch für den Drittbegünstigten i.S. von § 73 III StGB, zumal dann, wenn er Nutznießer der Tat ist (BGHSt 47, 369 [374] = NJW 2002, 3339; BGH, NStZ-RR 2004, 214 [215]).
  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08

    Beihilfe (neutrale, berufstypische Handlungen; objektive Zurechnung; deliktischer

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12
    Das Geständnis wurde im Rahmen einer Verfahrensabsprache abgelegt (§ 257c StPO) und war daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NStZ 2009, 467; NStZ-RR 2012, 52) zu überprüfen.
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12
    Erst wenn feststeht, worin der erlangte Vorteil des Täters besteht, besagt dieses Prinzip, dass bei der Bemessung der Höhe des Erlangten Gewinn mindernde Abzüge unberücksichtigt bleiben müssen (vgl. a.a.O. und BGHSt 47, 260 [269] = NJW 2002, 2257 = NStZ 2002, 477).
  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12
    Anders ist die Rechtslage aber dann zu beurteilen, wenn die zu gewährende Entlohnung von der zukünftigen Entwicklung abhängt, insbesondere wenn die Vorteilsgewährung "Open-end-Charakter" trägt (vgl. BGH NStZ 1995, 92; OLG Stuttgart NJW 2003, 228, 229).
  • BGH, 05.11.2015 - 2 StR 364/15

    Rechtstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Begründung der Kompensation im Urteil)

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12
    Dies schließt es aus, etwa den Anrechnungsmaßstab des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB heranzuziehen und das Maß der Anrechnung mit dem Umfang der Verzögerung gleichzusetzen; vielmehr wird sich die Anrechnung häufig auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken haben (BGH, NStZ 2008, 234 ff ; zu letzterem vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 05.11.2015 - 2 StR 364/15 sowie vom 12.02.2015 - 4 StR 391/14).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 391/14

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Berechnung der Kompensation)

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12
    Dies schließt es aus, etwa den Anrechnungsmaßstab des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB heranzuziehen und das Maß der Anrechnung mit dem Umfang der Verzögerung gleichzusetzen; vielmehr wird sich die Anrechnung häufig auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken haben (BGH, NStZ 2008, 234 ff ; zu letzterem vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 05.11.2015 - 2 StR 364/15 sowie vom 12.02.2015 - 4 StR 391/14).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09

    Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen

  • OLG Stuttgart, 28.10.2002 - 1 Ss 304/02

    Vorteilsannahme zu Gunsten eines Dritten

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11

    Unzureichende Beweiswürdigung nach Verständigung (Erstreckung des Erfolgs der

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