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   LG Kiel, 17.01.2017 - 1 KLs 20/16   

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https://dejure.org/2017,58713
LG Kiel, 17.01.2017 - 1 KLs 20/16 (https://dejure.org/2017,58713)
LG Kiel, Entscheidung vom 17.01.2017 - 1 KLs 20/16 (https://dejure.org/2017,58713)
LG Kiel, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 1 KLs 20/16 (https://dejure.org/2017,58713)
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Wird zitiert von ...

  • LG Kiel, 30.11.2018 - 10 KLs 7/18

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Glaubhaftigkeit der Aussage eines

    Soweit die Angeklagten durch das Urteil der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Kiel vom 17.01.2017 (1 KLs 20/16) freigesprochen worden sind, fallen die Kosten des Verfahrens der Staatskasse und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last.

    Die Adhäsionsentscheidung sowie die Kosten- und Auslagenentscheidung im Adhäsionsverfahren und die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus dem Urteil der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Kiel vom 17.01.2017 (1 KLs 20/16) bleiben aufrechterhalten.

    Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kiel hat am 17. Januar 2017 unter dem Aktenzeichen 1 KLs 20/16 den Angeklagten AAA unter Freispruch im Übrigen (Fall 1 der Anklage: Edeka-Markt in Stelle) wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub (Fall 2 der Anklage: Nebenkläger und Edeka-Markt in Schwarzenbek - Freiheitsstrafe von 7 Jahren als Einzelstrafe), Verabredung zu einem besonders schweren Raub (Fall 3 der Anklage: Edeka-Markt in Wrist - Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten als Einzelstrafe) sowie wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs (Fall 4 der Anklage - Freiheitsstrafe von 8 Monaten als Einzelstrafe) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten sowie den Angeklagten BBB unter Freispruch im Übrigen (Fall 1 der Anklage: Edeka-Markt in Stelle) wegen Beihilfe zu einem in Tateinheit mit einem besonders schweren Raub begangenen erpresserischen Menschenraub (Fall 2 der Anklage: Nebenkläger und Edeka-Markt in Schwarzenbek - Freiheitsstrafe von 3 Jahren als Einzelstrafe) und wegen Verabredung zu einem besonders schweren Raub (Fall 3 der Anklage: Edeka-Markt in Wrist; Freiheitsstrafe von 2 Jahren als Einzelstrafe) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

    Die Feststellungen der Kammer zu den jeweiligen persönlichen Verhältnissen der Angeklagten sowie die weiteren Feststellungen zu dem Verhältnis der Angeklagten zu einander beruhen auf den durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführten Feststellungen der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Kiel im Urteil vom 17.01.2017 (1 KLs 20/16), deren Richtigkeit die Angeklagten bestätigt haben sowie ferner auf den ergänzenden Angaben des Angeklagten BBB.

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