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   LG Kiel, 17.12.2004 - 13 O 8/00   

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https://dejure.org/2004,62271
LG Kiel, 17.12.2004 - 13 O 8/00 (https://dejure.org/2004,62271)
LG Kiel, Entscheidung vom 17.12.2004 - 13 O 8/00 (https://dejure.org/2004,62271)
LG Kiel, Entscheidung vom 17. Dezember 2004 - 13 O 8/00 (https://dejure.org/2004,62271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vorschussleistung gemäß § 637 Abs.3 BGB im Zusammenhang mit einer mangelhaften Erstellung einer neuen Hofauffahrt; Unterschied zwischen Rechtsgeschäft und Gefälligkeitsverhältnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 16.10.1997 - 7 U 1476/97

    Mängelbeseitigung durch Neuherstellung

    Auszug aus LG Kiel, 17.12.2004 - 13 O 8/00
    a) Eine solche Kündigung nach § 8 Nr. 1 VOB/B, § 649 BGB scheidet insbesondere auch dann nicht aus, wenn die Werkleistung im Zeitpunkt der Kündigung bereits abnahmereif, aber noch nicht abgenommen gewesen sein sollte (vgl. OLG Dresden, BauR 1998, 787, 789; Ingenstau/Korbion a.a.O. VOB/B § 8 Rn.13).

    Jedenfalls aber ist die Zahlung des Werklohns für die mängelbehafteten Leistungen der Klägerin insgesamt von der vorherigen Nachbesserung - selbst wenn der Beklagten zu 1 insoweit noch ein Anspruch zustehen sollte - nicht mehr abhängig (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 155; OLG Dresden, BauR 1998, 787, 789; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 86; Werner/Pastor a.a.O. Rn.1620 aE).

  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 251/86

    Beseitigung von Mängeln bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages

    Auszug aus LG Kiel, 17.12.2004 - 13 O 8/00
    Insbesondere die durch den Sachverständigen Xxx auf 144.555,40 DM bezifferten Kosten der Beseitigung festgestellter Mängel hat die Klägerin jedenfalls nicht schon infolge der Aufhebung des Vertrages, also infolge der Kündigung vom 08.07.1999 erspart, denn diese Kündigung ließ ihre Pflicht, Mängel an der erbrachten Werkleistung zu beseitigen, unberührt (vgl. BGH NJW 1988, 140; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1422).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 22 U 318/92

    Was sind die Folgen einer Kündigung?

    Auszug aus LG Kiel, 17.12.2004 - 13 O 8/00
    Jedenfalls aber ist die Zahlung des Werklohns für die mängelbehafteten Leistungen der Klägerin insgesamt von der vorherigen Nachbesserung - selbst wenn der Beklagten zu 1 insoweit noch ein Anspruch zustehen sollte - nicht mehr abhängig (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 155; OLG Dresden, BauR 1998, 787, 789; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 86; Werner/Pastor a.a.O. Rn.1620 aE).
  • OLG Hamm, 23.06.1995 - 12 U 25/95

    Pauschalvertrag - Einheitspreisvertrag; Leistungsverweigerungsrecht des

    Auszug aus LG Kiel, 17.12.2004 - 13 O 8/00
    Jedenfalls aber ist die Zahlung des Werklohns für die mängelbehafteten Leistungen der Klägerin insgesamt von der vorherigen Nachbesserung - selbst wenn der Beklagten zu 1 insoweit noch ein Anspruch zustehen sollte - nicht mehr abhängig (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 155; OLG Dresden, BauR 1998, 787, 789; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 86; Werner/Pastor a.a.O. Rn.1620 aE).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 205/94

    Welche Nachbesserungsfrist bei Mängeln vor Abnahme?

    Auszug aus LG Kiel, 17.12.2004 - 13 O 8/00
    Insbesondere die durch den Sachverständigen Xxx auf 144.555,40 DM bezifferten Kosten der Beseitigung festgestellter Mängel hat die Klägerin jedenfalls nicht schon infolge der Aufhebung des Vertrages, also infolge der Kündigung vom 08.07.1999 erspart, denn diese Kündigung ließ ihre Pflicht, Mängel an der erbrachten Werkleistung zu beseitigen, unberührt (vgl. BGH NJW 1988, 140; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1422).
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus LG Kiel, 17.12.2004 - 13 O 8/00
    Aus der insoweit mit Schriftsatz vom 26.09.2003 (Bl.1110) ins Feld geführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1998, 2814) ergibt sich nichts anderes, denn dort heißt es nur, dass im Fall einer den Schallschutz betreffenden Vereinbarung diese gilt, bei Fehlen einer solchen Vereinbarung aber die im Zeitpunkt der Abnahme geltenden Regeln der Technik einzuhalten sind, die wiederum nicht unbedingt mit den DIN-Normen übereinstimmen müssen.
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus LG Kiel, 17.12.2004 - 13 O 8/00
    Zwar muss sich in Ausnahmefällen der Grundstückseigentümer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) wie ein Besteller behandeln lassen, nämlich dann, wenn das auf auf die formale Beurteilung gestützte Ergebnis für den Unternehmer untragbar erschiene, so insbesondere dann, wenn der Grundstückseigentümer die tatsächlichen Vorteile aus der Werkleistung des Unternehmers zieht und die beherrschende Position innehat (vgl. BGHZ 102, 95; Palandt/Sprau, BGB, 62.Aufl.2003, § 648 Rn.3 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 31.05.1988 - 5 U 158/86

    Bodenkennwerte: Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Vertragspartner

    Auszug aus LG Kiel, 17.12.2004 - 13 O 8/00
    Schließlich steht der Annahme einer Kündigungs erklärung i.S.d. § 8 Nr. 1 VOB/B, § 649 BGB auch nicht entgegen, dass die Beklagte zu 1 die Kündigung ausdrücklich auf § 8 Nr. 3 VOB/B gestützt hat, denn eine solche Kündigung ist bei Fehlen der Voraussetzungen der zuletzt genannten Vorschrift jedenfalls dann entsprechend § 140 BGB in eine Kündigung nach § 8 Nr. 1 VOB/B, § 649 BGB umzudeuten, wenn es - wie hier - dem erkennbar zum Ausdruck gekommenen Willen des Bestellers/Auftraggebers entspricht, in jedem Fall das Vertragsverhältnis zu beenden (vgl. OLG Schleswig, BauR 1989, 730, 731; Palandt/Sprau a.a.O. § 648a Rn.2; Ingenstau/Korbion, a.a.O. VOB/B § 8 Rn.6 aE).
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