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   LG Kiel, 18.06.2021 - 10 O 197/20   

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LG Kiel, 18.06.2021 - 10 O 197/20 (https://dejure.org/2021,47555)
LG Kiel, Entscheidung vom 18.06.2021 - 10 O 197/20 (https://dejure.org/2021,47555)
LG Kiel, Entscheidung vom 18. Juni 2021 - 10 O 197/20 (https://dejure.org/2021,47555)
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  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Kiel, 18.06.2021 - 10 O 197/20
    Darüber hinaus ist das Verhalten deshalb verwerflich, weil die verwendete Software für den - die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben arglos als selbstverständlich voraussetzenden - Käufer offenkundig nicht erkennbar ist und das schädigende Verhalten nur mit erheblichem Aufwand überhaupt aufgedeckt werden kann (OLG Schleswig, Urteil vom 22.11.2019, Az.: 17 U 44/19, juris Rn. 32 ff.; BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19, juris Rn. 23 ff.).

    Es entspricht bereits allgemeiner Lebenserfahrung, dass Kraftfahrzeugkäufer vom Kauf eines Fahrzeugs Abstand nehmen würden, wenn ihnen bekannt wäre, dass das betreffende Fahrzeug zwar formal über eine EG-Typengenehmigung verfügt, aber wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung diese nicht hätte erhalten dürfen, weshalb Maßnahmen der die Typengenehmigung erteilenden Behörde bis hin zur Stilllegung drohen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.2019, Az.: 13 U 142/18, juris Rn. 25; BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19, juris Rn. 49 ff.).

    Das erst später entwickelte Update ändert nichts an dem bereits durch den Abschluss des ungewollten Vertrages entstandenen Schaden; der einmal entstandene Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit erlischt durch spätere Entwicklungen nicht (OLG Schleswig, Urteil vom 07.08.2020, Az.: 1 U 119/19 (Anlage K 13), S. 11; BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19, juris Rn. 58).

    Im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast oblag es danach der Beklagten, sich im Einzelnen zu den Behauptungen des Klägers zu erklären; insbesondere wäre vorzutragen gewesen, wer die entsprechenden Entscheidungen aufgrund welcher Befugnis getroffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19, juris Rn. 34 ff.).

  • OLG Schleswig, 22.11.2019 - 17 U 44/19

    Haftung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus LG Kiel, 18.06.2021 - 10 O 197/20
    Darüber hinaus ist das Verhalten deshalb verwerflich, weil die verwendete Software für den - die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben arglos als selbstverständlich voraussetzenden - Käufer offenkundig nicht erkennbar ist und das schädigende Verhalten nur mit erheblichem Aufwand überhaupt aufgedeckt werden kann (OLG Schleswig, Urteil vom 22.11.2019, Az.: 17 U 44/19, juris Rn. 32 ff.; BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19, juris Rn. 23 ff.).
  • OLG Schleswig, 07.08.2020 - 1 U 119/19

    Porsche-Abgasskandal, Motor EA898

    Auszug aus LG Kiel, 18.06.2021 - 10 O 197/20
    Das erst später entwickelte Update ändert nichts an dem bereits durch den Abschluss des ungewollten Vertrages entstandenen Schaden; der einmal entstandene Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit erlischt durch spätere Entwicklungen nicht (OLG Schleswig, Urteil vom 07.08.2020, Az.: 1 U 119/19 (Anlage K 13), S. 11; BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19, juris Rn. 58).
  • OLG Köln, 27.03.2020 - 6 U 167/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA 189

    Auszug aus LG Kiel, 18.06.2021 - 10 O 197/20
    Vielmehr steht die Weiterveräußerung des Pkws in einem adäquaten Kausalzusammenhang zur deliktischen Handlung der Beklagten; dass der Käufer eines Wagens mit einem vom "Dieselskandal" betroffenen Motor sich nach dem Bekanntwerden der Manipulation zügig von dem Fahrzeug trennen möchte, ist eine für die Beklagte von Anfang an erkennbare naheliegende Folge des arglistigen Verhaltens (OLG Köln, Urteil vom 27.03.2020 - 6 U 167/19, juris Rn. 58).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Auszug aus LG Kiel, 18.06.2021 - 10 O 197/20
    Es entspricht bereits allgemeiner Lebenserfahrung, dass Kraftfahrzeugkäufer vom Kauf eines Fahrzeugs Abstand nehmen würden, wenn ihnen bekannt wäre, dass das betreffende Fahrzeug zwar formal über eine EG-Typengenehmigung verfügt, aber wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung diese nicht hätte erhalten dürfen, weshalb Maßnahmen der die Typengenehmigung erteilenden Behörde bis hin zur Stilllegung drohen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.2019, Az.: 13 U 142/18, juris Rn. 25; BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19, juris Rn. 49 ff.).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Kiel, 18.06.2021 - 10 O 197/20
    Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (BGH, Urteil vom 28.06.2016, Az. VI ZR 536/15, juris Rn. 16).
  • OLG Köln, 16.07.2018 - 27 U 10/18

    Rechtsstellung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Auszug aus LG Kiel, 18.06.2021 - 10 O 197/20
    Als Beweggrund für das Inverkehrbringen der mit der Abschalteinrichtung versehenen Motoren kommt allein eine angestrebte Kostensenkung und damit verbundene Gewinnmaximierung in Betracht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, Az: 27 U 10/18, juris Rn. 20).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Kiel, 18.06.2021 - 10 O 197/20
    Er muss nur die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden anderer auswirken könnte, und die Art des möglichen Schadens vorausgesehen und gebilligt haben (BGH, Urteil vom 19.07.2004, Az.: II ZR 402/02, juris Rn. 47).
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