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   LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18   

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LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18 (https://dejure.org/2018,51588)
LG Kiel, Entscheidung vom 20.11.2018 - 1 KLs 17/18 (https://dejure.org/2018,51588)
LG Kiel, Entscheidung vom 20. November 2018 - 1 KLs 17/18 (https://dejure.org/2018,51588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Diebstahl von Geldbehältern aus dem Geldtransportfahrzeug eines Werttransportunternehmens: Bruch des Gewahrsams des Niederlassungs- und Einsatzleiters des Werttransportunternehmens trotz der Entfernung von 90 km zwischen Niederlassung und Tatort

  • Wolters Kluwer

    Bruch des Gewahrsams durch das Verladen der mit Bargeld gefüllten Container in einen anderen Transporter und den Abtransport i.R.e. geschäftlichen Transportfahrt eines Geldtransporters als sog. Achstour

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51

    Zeitungspapierrollen - § 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur,

    Auszug aus LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18
    Nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen sind bei dieser Frage insbesondere maßgeblich die Art des Transports und die Gestaltung der Fahrtroute, hierzu bestehende Dienstvorschriften und ihre tatsächliche Handhabung, technische Vorkehrungen der Transportfirma zur Ausübung einer tatsächlichen Sachherrschaft über die Ladung während der Fahrt sowie die sozial-normative Zuordnung der Herrschaftssphären zwischen der Besatzung und dem Geschäftsherrn (vgl. BGH, Urt. v. 22.04.1952, 2 StR 657/51, Rn. 3; BGH, Urteil vom 23.06.1988, 4 StR 110/88, Rn. 6; Beschluss vom 17.08.1993, 4 StR 393/93, Rn. 3; Beschluss vom 02.08.2000, 3 StR 218/00, Rn. 3; Beschluss vom 22.06.2011, 5 StR 203/11; OLG Köln, Urteil vom 29.07.2004, Ss 196/03 - 100, Rn. 11).
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Auszug aus LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18
    Der geltend gemachte Feststellungsantrag zu 2. ist zulässig, insbesondere handelt es sich bei der Frage, ob ein titulierter Anspruch aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründet ist, um ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis gemäß § 256 Abs. 1 ZPO, an dessen Feststellung die Adhäsionsklägerin mit Blick auf das Pfändungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO ein berechtigtes Interesse hat (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 30.11.1989, NJW 1990, 834; BGH, Beschl. v. 26.09.2002, NJW 2003, 515).
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 218/00

    Gewahrsam eines LKW-Fahrers an der Fracht; Gewerbsmäßige Bandenhehlerei

    Auszug aus LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18
    Nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen sind bei dieser Frage insbesondere maßgeblich die Art des Transports und die Gestaltung der Fahrtroute, hierzu bestehende Dienstvorschriften und ihre tatsächliche Handhabung, technische Vorkehrungen der Transportfirma zur Ausübung einer tatsächlichen Sachherrschaft über die Ladung während der Fahrt sowie die sozial-normative Zuordnung der Herrschaftssphären zwischen der Besatzung und dem Geschäftsherrn (vgl. BGH, Urt. v. 22.04.1952, 2 StR 657/51, Rn. 3; BGH, Urteil vom 23.06.1988, 4 StR 110/88, Rn. 6; Beschluss vom 17.08.1993, 4 StR 393/93, Rn. 3; Beschluss vom 02.08.2000, 3 StR 218/00, Rn. 3; Beschluss vom 22.06.2011, 5 StR 203/11; OLG Köln, Urteil vom 29.07.2004, Ss 196/03 - 100, Rn. 11).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18
    Das ist nämlich nicht nur dann der Fall, wenn der Täter sie in der Hand hält oder am Körper trägt, sondern bereits dann, wenn er sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 24.06.2003, 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111, Rn. 4; Urteil vom 21.03.2000, 1 StR 441/99, Rn. 4; Beschluss vom 23. Juni 2010, 2 StR 203/10, Rn. 4).
  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

    Auszug aus LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18
    Das ist nämlich nicht nur dann der Fall, wenn der Täter sie in der Hand hält oder am Körper trägt, sondern bereits dann, wenn er sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 24.06.2003, 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111, Rn. 4; Urteil vom 21.03.2000, 1 StR 441/99, Rn. 4; Beschluss vom 23. Juni 2010, 2 StR 203/10, Rn. 4).
  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

    Auszug aus LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18
    Der geltend gemachte Feststellungsantrag zu 2. ist zulässig, insbesondere handelt es sich bei der Frage, ob ein titulierter Anspruch aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründet ist, um ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis gemäß § 256 Abs. 1 ZPO, an dessen Feststellung die Adhäsionsklägerin mit Blick auf das Pfändungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO ein berechtigtes Interesse hat (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 30.11.1989, NJW 1990, 834; BGH, Beschl. v. 26.09.2002, NJW 2003, 515).
  • BGH, 17.08.1993 - 4 StR 393/93

    Rechtliche Beurteilung eines Konkurrenzverhältnisses - Vornahme einer

    Auszug aus LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18
    Nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen sind bei dieser Frage insbesondere maßgeblich die Art des Transports und die Gestaltung der Fahrtroute, hierzu bestehende Dienstvorschriften und ihre tatsächliche Handhabung, technische Vorkehrungen der Transportfirma zur Ausübung einer tatsächlichen Sachherrschaft über die Ladung während der Fahrt sowie die sozial-normative Zuordnung der Herrschaftssphären zwischen der Besatzung und dem Geschäftsherrn (vgl. BGH, Urt. v. 22.04.1952, 2 StR 657/51, Rn. 3; BGH, Urteil vom 23.06.1988, 4 StR 110/88, Rn. 6; Beschluss vom 17.08.1993, 4 StR 393/93, Rn. 3; Beschluss vom 02.08.2000, 3 StR 218/00, Rn. 3; Beschluss vom 22.06.2011, 5 StR 203/11; OLG Köln, Urteil vom 29.07.2004, Ss 196/03 - 100, Rn. 11).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 110/88

    Dienstvorschriften und tatsächliche Verhältnisse als Kriterien für die Bestimmung

    Auszug aus LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18
    Nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen sind bei dieser Frage insbesondere maßgeblich die Art des Transports und die Gestaltung der Fahrtroute, hierzu bestehende Dienstvorschriften und ihre tatsächliche Handhabung, technische Vorkehrungen der Transportfirma zur Ausübung einer tatsächlichen Sachherrschaft über die Ladung während der Fahrt sowie die sozial-normative Zuordnung der Herrschaftssphären zwischen der Besatzung und dem Geschäftsherrn (vgl. BGH, Urt. v. 22.04.1952, 2 StR 657/51, Rn. 3; BGH, Urteil vom 23.06.1988, 4 StR 110/88, Rn. 6; Beschluss vom 17.08.1993, 4 StR 393/93, Rn. 3; Beschluss vom 02.08.2000, 3 StR 218/00, Rn. 3; Beschluss vom 22.06.2011, 5 StR 203/11; OLG Köln, Urteil vom 29.07.2004, Ss 196/03 - 100, Rn. 11).
  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10

    Voraussetzungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18
    Das ist nämlich nicht nur dann der Fall, wenn der Täter sie in der Hand hält oder am Körper trägt, sondern bereits dann, wenn er sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 24.06.2003, 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111, Rn. 4; Urteil vom 21.03.2000, 1 StR 441/99, Rn. 4; Beschluss vom 23. Juni 2010, 2 StR 203/10, Rn. 4).
  • OLG Köln, 29.07.2004 - Ss 196/03
    Auszug aus LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18
    Nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen sind bei dieser Frage insbesondere maßgeblich die Art des Transports und die Gestaltung der Fahrtroute, hierzu bestehende Dienstvorschriften und ihre tatsächliche Handhabung, technische Vorkehrungen der Transportfirma zur Ausübung einer tatsächlichen Sachherrschaft über die Ladung während der Fahrt sowie die sozial-normative Zuordnung der Herrschaftssphären zwischen der Besatzung und dem Geschäftsherrn (vgl. BGH, Urt. v. 22.04.1952, 2 StR 657/51, Rn. 3; BGH, Urteil vom 23.06.1988, 4 StR 110/88, Rn. 6; Beschluss vom 17.08.1993, 4 StR 393/93, Rn. 3; Beschluss vom 02.08.2000, 3 StR 218/00, Rn. 3; Beschluss vom 22.06.2011, 5 StR 203/11; OLG Köln, Urteil vom 29.07.2004, Ss 196/03 - 100, Rn. 11).
  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 203/11

    Gewahrsam; Wegnahme; Diebstahl; Raub

  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 439/15

    Mittäterschaft beim schweren Raub und bei der gefährlichen Körperverletzung

  • BGH, 14.07.2016 - 3 StR 129/16

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der räuberischen Erpressung

  • BGH, 30.06.2016 - 3 StR 221/16

    Voraussetzungen der Täterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln (im Inland

  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 458/17

    Diebstahl (Wegnahme: regelmäßiger Alleingewahrsams eines eine Kasse allein

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