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   LG Kiel, 23.11.2021 - 17 O 249/20   

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https://dejure.org/2021,68785
LG Kiel, 23.11.2021 - 17 O 249/20 (https://dejure.org/2021,68785)
LG Kiel, Entscheidung vom 23.11.2021 - 17 O 249/20 (https://dejure.org/2021,68785)
LG Kiel, Entscheidung vom 23. November 2021 - 17 O 249/20 (https://dejure.org/2021,68785)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwägung beiderseitiger Verursachungsbeiträge und Verschuldensbeiträge unter Berücksichtigung der von den beteiligten Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr aufgrund eines Verkehrsunfalls hinsichtlich der Haftungsquote

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 52/88

    Anpassung einer in einem Scheidungsfolgenvergleich getroffenen

    Auszug aus LG Kiel, 23.11.2021 - 17 O 249/20
    § 286 ZPO gewährt nicht die Möglichkeit, einfach danach zu entscheiden, welche Parteibehauptung dem Gericht mehr oder weniger glaubwürdig erscheint (BGH, Urteil vom 26.04.1989, Az. IV b ZR 52/88, NJW-RR 1989, 898).
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Auszug aus LG Kiel, 23.11.2021 - 17 O 249/20
    Die UPE-Aufschläge sind grundsätzlich auch fiktiv ersatzfähig (BGH, Urteil vom 25.09.2018, Aktenzeichen VI ZR 65/18, NJW 2019, 852).
  • OLG München, 28.02.2014 - 10 U 3878/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus LG Kiel, 23.11.2021 - 17 O 249/20
    Sie gehören zu dem zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB und sind auch auf Gutachtenbasis ersatzfähig, wenn sie üblicherweise von den Markenwerkstätten im Einzugsbereich des Geschädigten berechnet werden (BeckOK, BGB, Stand: 01.08.2021, § 249 Rn. 135; OLG München, Urteil vom 28.02.2014, Az.10 U 3878/13, BeckRS 2014, 4991; Berz/Fuhrmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, Stand August 2020, B Rn. 57 b m.w.N).
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