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LG Kiel, 23.12.2008 - 16 O 213/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92
Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf …
Auszug aus LG Kiel, 23.12.2008 - 16 O 213/05
Durch die am 17.01.2006 zugestellte, bei Gericht am 22.12.2005 eingegangene Klage, mit der hilfsweise Mängelbeseitigung verlangt wird, wurde die Gewährleistungsfrist gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB, § 204 BGB n.F. gehemmt (BGH NJW-RR 1994, 514 f., NJW 1997, 3164 f., Palandt/ Heinrichs, a.a.O., § 204 Rn. 13). - OLG Schleswig, 26.08.2005 - 14 U 9/05
Windkraftanlage als "Scheinbestandteil" des Grundstückes
Auszug aus LG Kiel, 23.12.2008 - 16 O 213/05
Richtigerweise handelt es sich dabei vielmehr um ein Scheinbestandteil i.S.d. § 95 BGB, was auch vom OLG Schleswig (WM 2005, 1909;… weitere Hinweise bei Palandt/Ellenberger, 68. Aufl., § 95 Rn. 3) so gesehen wird. - BGH, 25.10.1995 - VIII ZR 42/94
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen …
Auszug aus LG Kiel, 23.12.2008 - 16 O 213/05
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine zeitanteilige lineare Wertminderung aus dem Vergleich zwischen der tatsächlichen Gebrauchsdauer und der voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer ermittelt wird (BGHZ 115, 54; NJW 96, 250;. - BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96
Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW
Auszug aus LG Kiel, 23.12.2008 - 16 O 213/05
Durch die am 17.01.2006 zugestellte, bei Gericht am 22.12.2005 eingegangene Klage, mit der hilfsweise Mängelbeseitigung verlangt wird, wurde die Gewährleistungsfrist gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB, § 204 BGB n.F. gehemmt (BGH NJW-RR 1994, 514 f., NJW 1997, 3164 f., Palandt/ Heinrichs, a.a.O., § 204 Rn. 13).
- BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Erlangung wirtschaftlichen Eigentums …
Dabei geht der Senat davon aus, dass es sich bei den fünf WKA, die auf angepachteten Grundstücksflächen errichtet worden sind, um Scheinbestandteile gemäß § 95 BGB handelt, an denen die Klägerin Eigentum erwerben konnte (s. dazu u.a. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26. August 2005 14 U 9/05; Urteil des Landgerichts Kiel vom 23. Dezember 2008 16 O 213/05).