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   LG Kiel, 24.08.2012 - 1 S 174/11   

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https://dejure.org/2012,36338
LG Kiel, 24.08.2012 - 1 S 174/11 (https://dejure.org/2012,36338)
LG Kiel, Entscheidung vom 24.08.2012 - 1 S 174/11 (https://dejure.org/2012,36338)
LG Kiel, Entscheidung vom 24. August 2012 - 1 S 174/11 (https://dejure.org/2012,36338)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bei Eigentümerwechsel geht der Anspruch auf erstmalige Zahlung der Mietkaution auf den Erwerber über

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 566a
    Übergang des Anspruchs auf erstmalige Zahlung der Mietkaution bei einem Eigentümerwechsel analog § 566a BGB kraft Gesetzes auf den Erwerber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hat der Erwerber einen Anspruch auf erstmalige Zahlung der Kaution?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übergang des Anspruchs auf erstmalige Zahlung der Mietkaution bei einem Eigentümerwechsel analog § 566a BGB kraft Gesetzes auf den Erwerber

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei einem Eigentümerwechsel geht der Anspruch auf erstmalige Zahlung der Kaution auf den Erwerber über

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mietkaution: Übergang des Erstanspruches auf Erwerber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentümerwechsel: Kautionszahlungsanspruch geht auf Erwerber über! (IMR 2013, 56)

Papierfundstellen

  • NZM 2013, 231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 09.04.1997 - 4 U 136/96

    Verlust einer Kautionsforderung nach Zwangsversteigerung eines Pachtobjekts;

    Auszug aus LG Kiel, 24.08.2012 - 1 S 174/11
    Es wird zum einen die Meinung vertreten, dass der Anspruch auf Zahlung der Kaution beim Veräußerer verbleibe (OLG Hamburg, NJWE-MietR 1997, 276; AG Wedding, Az. 15b C 46/08, zit. nach juris, Rz. 26; Weidenkaff in: Palandt, BGB-Komm., 71. Aufl., § 566, Rn. 17).

    Dies zeige, dass sich der ursprüngliche Vermieter vorrangig aus der Kaution befriedigen dürfe (OLG Hamburg, NJWE-MietR 1997, 276, 276 f. m.w.N.).

    Abschließend steht auch das sog. Fälligkeitsprinzip des § 566 BGB einem gesetzlichen Forderungsübergang des Kautionszahlungsanspruchs nicht entgegen (so aber OLG Hamburg, NJWE-MietR 1997, 276, 276).

  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97

    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten

    Auszug aus LG Kiel, 24.08.2012 - 1 S 174/11
    Der Anspruch auf Zahlung der Mietkaution ist kein solches sich aus dem Mietverhältnis ergebendes Recht, sondern eine getrennt vom Mietvertrag zu sehende Sicherungsabrede (BGH, NJW 1999, 1857, 1858 f.; a.A. Emmerich in: Emmerich/Sonnenschein, MietR, 9. Aufl., § 566a, Rn. 3).

    Diese Form des "systemwidrigen" Schuldnerwechsels ist - letztlich zum Schutze der Mieterstellung bei Veräußerung - vom Gesetzgeber gewollt (so auch BGH, NJW 1999, 1857, 1859).

  • BGH, 04.04.2007 - VIII ZR 219/06

    Haftung des neuen Eigentümers für die Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung

    Auszug aus LG Kiel, 24.08.2012 - 1 S 174/11
    Der BGH hat in seiner jüngsten Entscheidung zu der Thematik ausgeführt, dass § 566a BGB ein Auseinanderfallen von Mietvertrag und Kautionsabrede vermeiden solle und die Vorschrift deshalb in engem Zusammenhang mit dem Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis zu sehen sei (BGH NJW 2007, 1818, 1818 f.).

    Der Mieter kann sowohl bei Auffüllung der Kaution als auch bei erstmaliger Zahlung darauf bestehen, dass das Geld getrennt vom Vermögen des Vermieters (§ 551 Abs. 3 S. 3 BGB) und insolvenzsicher angelegt wird (in diesem Sinne auch BGH, NJW 2007, 1818, 1818 f.).

  • AG Berlin-Wedding, 15.12.2008 - 15b C 46/08

    Anspruch auf Zahlung einer Mietkaution ; Abgabe eines selbständigen

    Auszug aus LG Kiel, 24.08.2012 - 1 S 174/11
    Es wird zum einen die Meinung vertreten, dass der Anspruch auf Zahlung der Kaution beim Veräußerer verbleibe (OLG Hamburg, NJWE-MietR 1997, 276; AG Wedding, Az. 15b C 46/08, zit. nach juris, Rz. 26; Weidenkaff in: Palandt, BGB-Komm., 71. Aufl., § 566, Rn. 17).
  • AG Bad Segeberg, 19.12.2013 - 17a C 129/13

    Anspruch des Vermieters von Wohnraum auf Zahlung der Mietkaution: Übergang auf

    Einer analogen Anwendung des § 566a Satz 1 BGB bedarf es in Ermangelung einer planwidrigen Regelungslücke nicht (Abgrenzung zu LG Kiel, Urteil vom 24. August 2012, 1 S 174/11, NZM 2013, 231 ff.).(Rn.20).

    Einer analogen Anwendung des § 566a Satz 1 BGB (so LG Kiel, Urt. v. 24.08.2012 - 1 S 174/11, NZM 2013, 231 ff.) bedarf es in Ermangelung einer planwidrigen Regelungslücke nicht.

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