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   LG Kiel, 26.10.2010 - 13 T 127/10, 13 T 132/10   

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https://dejure.org/2010,33345
LG Kiel, 26.10.2010 - 13 T 127/10, 13 T 132/10 (https://dejure.org/2010,33345)
LG Kiel, Entscheidung vom 26.10.2010 - 13 T 127/10, 13 T 132/10 (https://dejure.org/2010,33345)
LG Kiel, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 13 T 127/10, 13 T 132/10 (https://dejure.org/2010,33345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren der Zwangsverwaltung ist aufzuheben nach ergebnislosem Ablauf einer kurzen Frist zur Vorlage eines gegen den eingetragenen Nießbraucher erforderlichen Titels; Aufhebung des Verfahrens der Zwangsverwaltung nach ergebnislosem Ablauf einer kurzen Frist zur Vorlage ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03

    Duldung der Zwangsvollstreckung durch den nachrangig eingetragenen Nießbraucher

    Auszug aus LG Kiel, 26.10.2010 - 13 T 127/10
    Stellt das Zwangsvollstreckungsgericht nach Anordnung der Zwangsverwaltung fest, dass der gegen den eingetragenen Nießbraucher erforderliche ( BGH NJW 03, 2164 ) Titel nicht vorgelegt ist, ist das Verfahren nach ergebnislosem Ablauf einer kurzen Frist zur Vorlage eines Titels gemäß § 28 Abs. 1 ZVG aufzuheben.

    Die Zwangsverwaltung hätte ohne Vorlage eines auch gegen die Beteiligte gerichteten Titels nicht angeordnet werden dürfen, denn "der die Zwangsvollstreckung betreibende Grundschuldgläubiger hat für die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung auch bei einem als nachrangig eingetragenen Nießbrauchsrecht einen auf den Nießbraucher lautenden Duldungstitel vorzulegen", BGH NJW 2003, 2164 - Beschluss IX a ZB 45/03 vom 14.03.2003".

  • LG Kiel, 30.06.2011 - 13 T 71/11

    Vorliegen der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen, Zwangsverwaltung und

    Die Gläubigerin ist Inhaberin verschiedener Grundpfandrechte an den Grundstücken, aus denen sie zum Aktenzeichen 22 L 45/08 AG Kiel mehrere Zwangsverwaltungsverfahren betreibt, die verschiedene Verläufe gehabt haben und u. a. Gegenstand der Beschwerdeverfahren 13 T 127/10 und 13 T 132/10 vor der Kammer gewesen sind.

    Ergänzend wird auf die Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 26. Oktober 2010 zu den Aktenzeichen 13 T 127/10 und 13 T 132/10 auf den dortigen Seiten 5 und 6 Bezug genommen.

  • LG Kiel, 04.09.2013 - 13 T 124/11

    Zwangsverwaltung bei Nießbrauch: Erfordernis eines originären Duldungstitels

    Rechtsbehelfe hiergegen führten schließlich zur Aufhebung des Beitritts aus den Rechten Abt. III Nr. 1, 3 und 5 und zu der Beschwerdeentscheidung, dass über die Anordnung des Verfahrens aus dem Recht III Nr. 2 durch das Amtsgericht erneut zu entscheiden sei (Beschwerdeentscheidung 13 T 127/10 und 13 T 132/10).
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