Rechtsprechung
LG Kiel, 28.05.2021 - 5 O 235/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- versicherungsrechtsiegen.de
Betriebsschließungsversicherung - Aufzählung von umfassten Krankheiten und Krankheitserregern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betriebsschließungsversicherung und die Intransparenz einer Klausel über die vom ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Leistungen einer Versicherung aufgrund behördlich angeordneter Betriebsschließung wegen Corona-Pandemie
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.11.2019 - IV ZR 159/18
Beurteilung der Formulierung "erhöhte" Kraftanstrengung in Ziffer 1.4 der …
Auszug aus LG Kiel, 28.05.2021 - 5 O 235/20
Unter Zugrundelegung des maßgeblichen objektiven Auslegungsmaßstabes für Versicherungsbedingungen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht (vgl. BGH vom 20.11.2018 - IV ZR 159/18 R. 8 zitiert nach juris), ergibt sich, dass die dortige Aufzählung von Krankheiten und Krankheitserregern abschließend ist und dabei weder eine unklare Regelung im Sinne des § 305 c Abs. 2 BGB darstellt noch eine nach § 307 BGB unwirksame, weil intransparente oder den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligende Regelung enthält.Dem Transparenzgebot im Rahmen der hier vorliegenden Leistungsbeschreibung ist nämlich Genüge getan, wenn dem Versicherungsnehmer bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor Augen geführt wird, in welchem Umfang er Versicherungsschutz erlangt und welche Umstände seinen Versicherungsschutz gefährden (BGH NJW-RR 2020, 92 ff R. 7).
- LG Berlin, 24.03.2021 - 23 O 283/20
Versicherungsrecht: Vier Verfahren gegen Versicherer aufgrund von …
Auszug aus LG Kiel, 28.05.2021 - 5 O 235/20
Hierdurch wird für den Versicherungsnehmer erkennbar, dass erst in Zusammenschau mit den weiteren Bestimmungen unter Nr. 2 der eigentliche Umfang des Versicherungsschutzes festgelegt wird (LG Lübeck vom 08.01.2021 - 4 O 164/20 R. 47, zitiert nach juris; LG Berlin vom 24.03.2021 - 23 O 283/20 R. 16, BeckRS 2021, 6516; LG Potsdam vom 18.03.2021 - 13 O 280/20R. 40, zitiert nach juris) und es sich mithin nicht um eine Einschränkung des zuvor niedergelegten Versicherungsumfangs handelt. - LG Aurich, 02.12.2020 - 3 O 487/20
Betriebsschließungsversicherung: COVID-19 und SARS-CoV-2 nicht vom …
Auszug aus LG Kiel, 28.05.2021 - 5 O 235/20
Aufgrund seiner Position im Satzgefüge kann "namentlich" nicht im Sinne von "insbesondere", "hauptsächlich" oder "vor allem" verstanden werden, sondern erkennbar nur als Adjektiv im Sinne von "dem Namen nach" (LG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 21. Oktober 2020 - 13 O 1637/20 zitiert nach juris;… vgl. Rixecker, in: Schmidt, CoVID-19, Rechtsfragen zur Coronakrise, 2. Aufl. 2020, § 11 Rn. 61 f.; LG Aurich vom 02.12.2020, 3 O 487/20 R. 30, zitiert nach juris).
- LG Lübeck, 08.01.2021 - 4 O 164/20
Deckungsschutz in einer Betriebsschließungsversicherung: Betriebsschließung durch …
Auszug aus LG Kiel, 28.05.2021 - 5 O 235/20
Hierdurch wird für den Versicherungsnehmer erkennbar, dass erst in Zusammenschau mit den weiteren Bestimmungen unter Nr. 2 der eigentliche Umfang des Versicherungsschutzes festgelegt wird (LG Lübeck vom 08.01.2021 - 4 O 164/20 R. 47, zitiert nach juris; LG Berlin vom 24.03.2021 - 23 O 283/20 R. 16, BeckRS 2021, 6516; LG Potsdam vom 18.03.2021 - 13 O 280/20R. 40, zitiert nach juris) und es sich mithin nicht um eine Einschränkung des zuvor niedergelegten Versicherungsumfangs handelt. - OLG Hamm, 15.07.2020 - 20 W 21/20
Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer …
Auszug aus LG Kiel, 28.05.2021 - 5 O 235/20
Für eine abschließende Auflistung spricht darüber hinaus, dass in § 1 Ziffer 2 der Zusatzbedingungen keine Öffnungsklausel etwa in Form der Verwendung der Ausdrücke "insbesondere", "u.a." oder "beispielsweise" enthalten ist (vgl. Günther, Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 15.07.2020 - I-20 W 21/20 -, FD-VersR 2020, 431078). - LG Oldenburg, 21.10.2020 - 13 O 1637/20
Corona: Kein Anspruch auf Leistung aus Betriebsschließungsversicherung
Auszug aus LG Kiel, 28.05.2021 - 5 O 235/20
Aufgrund seiner Position im Satzgefüge kann "namentlich" nicht im Sinne von "insbesondere", "hauptsächlich" oder "vor allem" verstanden werden, sondern erkennbar nur als Adjektiv im Sinne von "dem Namen nach" (LG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 21. Oktober 2020 - 13 O 1637/20 zitiert nach juris;… vgl. Rixecker, in: Schmidt, CoVID-19, Rechtsfragen zur Coronakrise, 2. Aufl. 2020, § 11 Rn. 61 f.; LG Aurich vom 02.12.2020, 3 O 487/20 R. 30, zitiert nach juris).