Rechtsprechung
LG Kiel, 28.07.2009 - 16 O 73/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- cbh.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rechtsmissbräuchliche Ausübung einer Verbandsklagebefugnis
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 144/09
Wettbewerbsverstoß durch Glücksspielwerbung einer staatlichen …
Die Beklagte hat dies insoweit unter Hinweis auf die von dem Kläger als Anlage K 9 und K17 vorgelegten Verfahren und unter Hinweis und teilweise Zitierung der Urteilgründe des Landgerichts Kiel vom 28. Juli 2009, 16 O 73/09, S.11 (CBH 15), wonach es auch in diesem Verfahren unstreitig war, dass der Kläger etwa 60 Verfahren gegen Gesellschaften des Lottoblocks in Deutschland geführt habe, vom Kläger unbestritten vorgetragen.Die Vielzahl dieser evidenten - schwerwiegenden - Verstöße von Mitgliedern des Klägers gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages und der Umstand, dass der Kläger hiergegen in keiner Weise vorgeht und dies auch nicht beabsichtigt auf der einen Seite und der Umstand, dass der Kläger bereits in der kurzen Zeit seiner Gründung in zahlreichen Verfahren gerichtlich gegen gleichartige Verstöße gegen den Glücksspielsstaatsvertrag von Nichtmitgliedern und hierbei nahezu ausschließlich gegen staatlichen Glücksspielanbietern (etwa 60 Verfahren) vorgegangen ist, auf der anderen Seite, lassen in einer Zusammenschau den hinreichend sicheren Schluss zu, dass der Kläger bewusst und planmäßig die Verstöße der eigenen Mitglieder toleriert und gezielt und ausschließlich gegen Nicht-Mitglieder vorgeht (so in Bezug auf den Kläger auch LG Kiel, Urteil vom 28.07.2009, 16 O 73/09, Rn.56; LG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2009, 7 KFH O 77/09, Rn.48 ff., nach juris,).
- LG Münster, 29.10.2009 - 22 O 111/09
Voraussetzungen für die Unzulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs aus § 8 …
Unter Berücksichtigung des weiteren Umstandes, dass § 5 der Satzung des Klägers festgelegt, dass sogenannte Blockgesellschaften nicht Mitglied beim Kläger werden können, sieht es die Kammer als gegeben an, dass der Kläger die Nichtverfolgung von Mitgliedern planmäßig verfolgt, was schon allein für sich zur Annahme eines Rechtsmissbrauchs führen kann (= OLG Frankfurt WRP 1996, 213, 214; BGH GRUR 1996, 804; BGH GRUR 1997, 681, 683, LG Saarbrücken vom 24.6.09 - 7 KfH O 77/09 - abgedruckt bei Juris; LG Kiel vom 28.7.09 - 16 O 73/09 - (abgedruckt bei Juris), Arens, Der Wettbewerbsprozess, 15. Auflage, Kapitel 20, Randziffer 16;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Auflage, Kapitel 13, Randnummer 59;… Hefermehl/Köhler, 27. Auflage, § 8 Randziffer 4.21; aA jetzt: Gutachten Köhler vom 11.09.2009, Bl. 273 ff. d. A.).