Rechtsprechung
   LG Kiel, 29.10.2021 - 1 S 11/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,46310
LG Kiel, 29.10.2021 - 1 S 11/19 (https://dejure.org/2021,46310)
LG Kiel, Entscheidung vom 29.10.2021 - 1 S 11/19 (https://dejure.org/2021,46310)
LG Kiel, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - 1 S 11/19 (https://dejure.org/2021,46310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,46310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislastverteilung bei Wasserschäden im Keller eines vermieteten Hauses

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislastverteilung bei Wasserschäden im Keller eines vermieteten Hauses (IMR 2022, 336)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 28/04

    Darlegungs- und Beweislast für eine Beschädigung der Mietwohnung durch den

    Auszug aus LG Kiel, 29.10.2021 - 1 S 11/19
    Der vorliegende Fall ist auch nicht vergleichbar mit der beklagtenseits angeführten Entscheidung des BGH, Urteil vom 03. November 2004 - VIII ZR 28/04.

    Es war daher die naheliegende Möglichkeit gegeben, dass weitere Personen neben den Mietern den Absperrhahn, aus dem das Wasser unstreitig austrat, geöffnet hatten (vgl. BGH, Urteil vom 03. November 2004 - VIII ZR 28/04 -, Rn. 11).

    Fällt ihm dagegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last, kann er sich auf die Haftungsbefreiung nicht berufen (vgl. BGH, Urteil vom 03. November 2004 - VIII ZR 28/04 -, Rn. 14 f.).

  • AG Neumünster, 06.12.2018 - 36 C 608/17

    Antrag auf Schadensersatz für Feuchte - und Wasserschäden

    Auszug aus LG Kiel, 29.10.2021 - 1 S 11/19
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Neumünster vom 06.12.2018, Az. 36 C 608/17, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht