Rechtsprechung
LG Kiel, 29.10.2021 - 1 S 11/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beweislastverteilung bei Wasserschäden im Keller eines vermieteten Hauses
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beweislastverteilung bei Wasserschäden im Keller eines vermieteten Hauses (IMR 2022, 336)
Verfahrensgang
- AG Neumünster, 06.12.2018 - 36 C 608/17
- LG Kiel, 29.10.2021 - 1 S 11/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 28/04
Darlegungs- und Beweislast für eine Beschädigung der Mietwohnung durch den …
Auszug aus LG Kiel, 29.10.2021 - 1 S 11/19
Der vorliegende Fall ist auch nicht vergleichbar mit der beklagtenseits angeführten Entscheidung des BGH, Urteil vom 03. November 2004 - VIII ZR 28/04.Es war daher die naheliegende Möglichkeit gegeben, dass weitere Personen neben den Mietern den Absperrhahn, aus dem das Wasser unstreitig austrat, geöffnet hatten (vgl. BGH, Urteil vom 03. November 2004 - VIII ZR 28/04 -, Rn. 11).
Fällt ihm dagegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last, kann er sich auf die Haftungsbefreiung nicht berufen (vgl. BGH, Urteil vom 03. November 2004 - VIII ZR 28/04 -, Rn. 14 f.).
- AG Neumünster, 06.12.2018 - 36 C 608/17
Antrag auf Schadensersatz für Feuchte - und Wasserschäden
Auszug aus LG Kiel, 29.10.2021 - 1 S 11/19
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Neumünster vom 06.12.2018, Az. 36 C 608/17, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.