Rechtsprechung
   LG Kiel, 30.05.2018 - 7 Qs 45/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18668
LG Kiel, 30.05.2018 - 7 Qs 45/17 (https://dejure.org/2018,18668)
LG Kiel, Entscheidung vom 30.05.2018 - 7 Qs 45/17 (https://dejure.org/2018,18668)
LG Kiel, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 7 Qs 45/17 (https://dejure.org/2018,18668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 86a StGB, § 103 StPO
    Richterliche Überprüfung bereits beendeter Durchsuchungsmaßnahmen; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsstelle einer Partei wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus LG Kiel, 30.05.2018 - 7 Qs 45/17
    Das aber würde dem Zweck des § 86a StGB zuwiderlaufen, die Verwendung solcher Kennzeichen in der Öffentlichkeit grundsätzlich auszuschließen (zum Ganzen BGHSt 25, 30).

    Ausgangspunkt hierfür war, dass der Gesetzgeber ein Bedürfnis für gewisse Einschränkungen des Tatbestands gesehen und mangels möglicher Verfeinerung der tatbestandlichen Umschreibung die Auslegung im Einzelnen der Rechtsprechung überlassen hatte (siehe dazu BGHSt 25, 30, Rn. 5, nach juris).

    § 86 a StGB will auch verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (zum Ganzen BGHSt 25, 30, Rn. 9 nach juris).

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Auszug aus LG Kiel, 30.05.2018 - 7 Qs 45/17
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332, 336; BVerfGK 11, 88, 92).
  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06

    Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim

    Auszug aus LG Kiel, 30.05.2018 - 7 Qs 45/17
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332, 336; BVerfGK 11, 88, 92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht