Rechtsprechung
LG Kiel, 30.05.2018 - 7 Qs 45/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 86a StGB, § 103 StPO
Richterliche Überprüfung bereits beendeter Durchsuchungsmaßnahmen; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsstelle einer Partei wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion
Auszug aus LG Kiel, 30.05.2018 - 7 Qs 45/17
Das aber würde dem Zweck des § 86a StGB zuwiderlaufen, die Verwendung solcher Kennzeichen in der Öffentlichkeit grundsätzlich auszuschließen (zum Ganzen BGHSt 25, 30).Ausgangspunkt hierfür war, dass der Gesetzgeber ein Bedürfnis für gewisse Einschränkungen des Tatbestands gesehen und mangels möglicher Verfeinerung der tatbestandlichen Umschreibung die Auslegung im Einzelnen der Rechtsprechung überlassen hatte (siehe dazu BGHSt 25, 30, Rn. 5, nach juris).
§ 86 a StGB will auch verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (zum Ganzen BGHSt 25, 30, Rn. 9 nach juris).
- BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04
Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine …
Auszug aus LG Kiel, 30.05.2018 - 7 Qs 45/17
Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332, 336; BVerfGK 11, 88, 92). - BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06
Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim …
Auszug aus LG Kiel, 30.05.2018 - 7 Qs 45/17
Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332, 336; BVerfGK 11, 88, 92).