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   LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19   

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https://dejure.org/2020,22242
LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19 (https://dejure.org/2020,22242)
LG Kiel, Entscheidung vom 30.07.2020 - 12 O 76/19 (https://dejure.org/2020,22242)
LG Kiel, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 12 O 76/19 (https://dejure.org/2020,22242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 82 S 1 InsO, § 362 BGB
    Leistung mit schuldbefreiender Wirkung an den Insolvenzschuldner

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Befreiung des Leistenden für Zahlung an den Schuldner bei Unkenntnis der Verfahrenseröffnung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gutglaubensschutz nach § 82 InsO zu Gunsten eines ausländischen E-Geld-Instituts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistung mit schuldbefreiender Wirkung an den Insolvenzschuldner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auszahlungsbegehren des Insolvenzverwalters bzgl. eines durch Kunden des Schuldners geleisteten Betrages zugunsten der Insolvenzmasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 2471
  • NZI 2020, 949
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.09.2013 - C-251/12

    Van Buggenhout und Van de Mierop - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

    Auszug aus LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19
    Der EuGH schließt solche Fälle ausdrücklich aus dem Schutzbereich des Art. 31 EuInsVO, und zwar sogar nach Anweisung des Schuldners an den Drittschuldner, aus (EuGH 19.9.2013 -Rs C-251/12 ZIP 2013, 1971, 1972, 1973).

    Der Erstreckung des Gutglaubensschutzes steht sowohl der Wortlaut des Art. 31 "an eine Person, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist", als auch der jetzige Erwägungsgrund 81 entgegen, da danach nur solche Personen zu schützen seien, die unmittelbar an den Insolvenzschuldner geleistet hätten (EuGH 8.5.2013 - Rs C-251/12 ZIP 2013, 1971, 1972, 1973).

    Ob der Schuldner tatsächlich den streitigen Betrag an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen hat, richtet sich dann nach nationalem Recht ( EuGH 8.5.2013 - Rs C-251/12 ZIP 2013, 1971, 1973 Uhlenbruck- Hermann , EuInsVO, 15. Auflage 2020, Art. 31, Rn. 17).

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09

    Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der

    Auszug aus LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19
    Dies gilt jedoch nur insoweit, als es um die Weitergabe ordnungsgemäß zugegangener Informationen innerhalb der jeweiligen Organisation geht und nicht, wie hier, bereits um die Informationsgewinnung (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, Rn. 11, zit. nach juris).

    Kann eine entsprechende Lücke im Gesetz nicht festgestellt werden, ist die Rechtsprechung auch nicht befugt, sie im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zu schließen (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, Rn. 14, 15, zit. nach juris).

  • BGH, 26.06.2014 - IX ZR 216/13

    Insolvenzverfahren: Genehmigung der unwirksamen Leistung eines gutgläubigen

    Auszug aus LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19
    Nach der so festgestellten Leistungsbeziehung steht diesem Ergebnis auch nicht der Beschluss des BGH vom 26.06.2014 (Az. IX ZR 216/13) entgegen, da dieser einen Fall der rein bürgerlich-rechtlichen Anweisung außerhalb des geschäftsmäßigen Zahlungsverkehrs, bei der es sich rechtlich um eine unmittelbare Leistung des Insolvenzschuldners selbst an den Empfänger des Geldes handelte, betraf.
  • OLG Bremen, 30.01.2014 - 3 U 52/13

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Versicherungsunternehmens an die

    Auszug aus LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19
    Entsprechend der Regelung in § 82 InsO trägt der Drittschuldner des Insolvenzschuldners nach der öffentlichen Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung die Darlegungs- und Beweislast für seine Unkenntnis (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 30. Januar 2014 - 3 U 52/13, Rn. 25, zit. nach juris).
  • BGH, 07.02.2019 - IX ZR 47/18

    Bestimmen einer Bank zur Hinterlegungsstelle hinsichtlich des Treffens von

    Auszug aus LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19
    Dies setzt insbesondere den Nachweis voraus, dass die Beklagte erhebliche Umstände positiv gekannt hat, auf deren Grundlage sich eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Masse aufdrängte (BGH, Urteil vom 07. Februar 2019 - IX ZR 47/18, Rn. 36 zit. nach juris).
  • OLG Schleswig, 29.06.2016 - 9 U 22/16

    Insolvenzverfahren: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nach

    Auszug aus LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19
    Führt die Bank nach Verfahrenseröffnung, aber in Unkenntnis hiervon, einen Überweisungsauftrag aus, so wird sie bei kreditorischem Saldo (Konto weist ein Guthaben aus) von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Schuldner frei (OLG Schleswig, Urteil vom 29.6.2016 - 9 U 22/16, NZI 2016, 875 [877];Graf-Schlicker- Webel , InsO, 5. Auflage 2020, Rn. 9).
  • OLG Schleswig, 11.08.2021 - 9 U 14/21

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen ein in Großbritannien niedergelassenes

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 30. Juli 2020, Az. 12 O 76/19, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 4. August 2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Kiel, Aktenzeichen 12 O 76/19, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 54.571,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. März 2020 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 58.110,11 EUR für den Zeitraum zwischen Rechtshängigkeit und dem 4. März 2020 zu zahlen.

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