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LG Kiel, 30.08.2021 - 1 Qs 30/21 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit
Verfahrensgang
- AG Kiel, 22.02.2021 - 43 Gs 857/21
- LG Kiel, 30.08.2021 - 1 Qs 30/21
Wird zitiert von ... (2)
- LG Kiel, 16.09.2021 - 1 Qs 72/21
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung
Die rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers hat abweichend von der Auffassung der Staatsanwaltschaft auch noch nach Beendigung des Verfahrens zu erfolgen, wenn (1) der Beiordnungsantrag bereits vor Verfahrensbeendigung gestellt worden ist, (2) die Voraussetzungen für eine Beiordnung zum damaligen Zeitpunkt vorlagen und (3) eine Entscheidung über den Beiordnungsantrag vor Verfahrensbeendigung unterblieben ist, weil die Beschlussfassung auf Grund justizinterner Vorgänge wesentlich verzögert wurde (LG Kiel, Beschluss v. 30.08.2021 - 1 Qs 30/21; ebenso: OLG Bamberg…, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 Ws 260/21 -, Rn. 14 ff., juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 06. November 2020 - Ws 962/20 -, Rn. 25 ff., juris). - LG Kiel, 22.07.2022 - 5 Qs 7/22
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit
Die rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers hat auch noch nach Beendigung des Verfahrens zu erfolgen, wenn (1) der Beiordnungsantrag bereits vor Verfahrensbeendigung gestellt worden ist, (2) die Voraussetzungen für eine Beiordnung zum damaligen Zeitpunkt vorlagen und (3) eine Entscheidung über den Beiordnungsantrag vor Verfahrensbeendigung unterblieben ist, weil die Beschlussfassung auf Grund justizinterner Vorgänge wesentlich verzögert wurde (LG Kiel, Beschluss v. 30.08.2021 - 1 Qs 30/21; ebenso: OLG Bamberg…, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 Ws 260/21 -, Rn. 14 ff., juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 06. November 2020 - Ws 962/20 -, Rn. 25 ff., juris).