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   LG Kleve, 01.03.2021 - 120 KLs -204 Js 10/19- 38/20   

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LG Kleve, 01.03.2021 - 120 KLs -204 Js 10/19- 38/20 (https://dejure.org/2021,58024)
LG Kleve, Entscheidung vom 01.03.2021 - 120 KLs -204 Js 10/19- 38/20 (https://dejure.org/2021,58024)
LG Kleve, Entscheidung vom 01. März 2021 - 120 KLs -204 Js 10/19- 38/20 (https://dejure.org/2021,58024)
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  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 531/98

    Strafzumessung bei Kurrierdiensten im Rauschgifthandel (Annahme eines minder

    Auszug aus LG Kleve, 01.03.2021 - 120 KLs 38/20
    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).
  • BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10

    Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Begründung; Rechtsfehler

    Auszug aus LG Kleve, 01.03.2021 - 120 KLs 38/20
    Auch ein bei Serientaten ggf. mildernd zu berücksichtigendes Sinken der Hemmschwelle liegt hier nicht vor, da der Seriencharakter der von einer gut organisierten Bande hartnäckig begangenen Taten hier Ausdruck einer erhöhten kriminellen Energie ist (vgl. BGH JR 2012, 34 mit Anmerkung Reichenbach).
  • BGH, 12.12.2017 - 3 StR 303/17

    Erlangen eines Vermögensvorteils beim Einschleusen von Ausländern (eigener

    Auszug aus LG Kleve, 01.03.2021 - 120 KLs 38/20
    Gewerbsmäßiges Handeln im Sinne des AufenthG erfordert, dass der eigennützig handelnde Täter sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will (BGH, Beschluss vom 12.12.2017 - 3 StR 303/17).
  • BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11

    Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum;

    Auszug aus LG Kleve, 01.03.2021 - 120 KLs 38/20
    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus LG Kleve, 01.03.2021 - 120 KLs 38/20
    Ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" ist nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 22.03.2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321).
  • BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02

    Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung

    Auszug aus LG Kleve, 01.03.2021 - 120 KLs 38/20
    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 225/00

    Besonders schwerer Fall des Betruges; Bandenbetrug

    Auszug aus LG Kleve, 01.03.2021 - 120 KLs 38/20
    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).
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