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   LG Kleve, 02.12.2014 - 4 O 351/13   

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https://dejure.org/2014,51357
LG Kleve, 02.12.2014 - 4 O 351/13 (https://dejure.org/2014,51357)
LG Kleve, Entscheidung vom 02.12.2014 - 4 O 351/13 (https://dejure.org/2014,51357)
LG Kleve, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 4 O 351/13 (https://dejure.org/2014,51357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Überweisung; Kontonummer; Kundenkennung; Zahlungsempfänger; Neuvergabe; nachvertragliche Pflichtverletzung; culpa post contractum finitum; Wartefrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs anhand der angegebenen Kundenkennung durch Banken; Länge der Wartefrist für die Neuvergabe einer Kontonummer an einen anderen Kunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs anhand der angegebenen Kundenkennung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs anhand der angegebenen Kundenkennung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 08.05.1990 - 22 U 299/89

    Sorgfaltspflichtverletzung; Namensabgleich zwischen dem Überweisungsempfänger und

    Auszug aus LG Kleve, 02.12.2014 - 4 O 351/13
    Sie war nicht verpflichtet, die Klägerin über die Neuvergabe in Kenntnis zu setzen (vgl. OLG Köln NJW 1990, 2261, 2262).

    Das ist außerhalb einer Kontoumschreibung grundsätzlich zulässig (vgl. OLG Köln NJW 1990, 2261, 2262).

    Allerdings darf die Bank die Kontonummer nicht verfrüht neu vergeben (OLG Köln NJW 1990, 2261, 2262; LG Hannover NJW-RR 1993, 175).

    Nach mehr als zweieinhalb Jahren durfte die Beklagte davon ausgehen, dass die vollkaufmännische Klägerin sämtlichen ihrer Schuldner ihre neue Kontoverbindung mitgeteilt hatte (vgl. OLG Köln NJW 1990, 2261, 2262).

  • BFH, 29.01.2008 - I R 26/06

    Keine Erstattung von Kapitalertragsteuer an ausländische "Briefkästen"

    Auszug aus LG Kleve, 02.12.2014 - 4 O 351/13
    Das Erstattungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern wurde ausgesetzt bis zur Erledigung des unter dem Aktenzeichen I R 26/06 beim Bundesfinanzhof geführten Verfahrens, von dem eine Klärung der für das Erstattungsverfahren maßgeblichen Rechtsfragen erwartet wurde.

    Das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof, aufgrund dessen ihr Erstattungsverfahren ausgesetzt worden war, wurde bereits durch Urteil vom 29.01.2008 abgeschlossen (BFH, Urteil vom 29.01.2008, Az.: I R 26/06, zitiert nach Juris = BStBl. II 2008, 978).

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus LG Kleve, 02.12.2014 - 4 O 351/13
    Es ist nicht Zweck des Geldwäschegesetzes, versehentliche Fehlüberweisungen zu verhindern, es soll vielmehr die Weiterverwendung von Gewinnen aus Straftaten unterbinden und dem Staat die Abschöpfung illegaler Gewinne ermöglichen (vgl. BGH NJW 2008, 2245, 2249).

    Diese sind keine Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (BGH NJW 2008, 2245, 2249).

  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 21/06

    Pflichten der Bank nach Beendigung eines Giroverhältnisses; Rückruf von

    Auszug aus LG Kleve, 02.12.2014 - 4 O 351/13
    Die Bank handelt im Überweisungsverkehr als bloße Zahlstelle des Überweisungsempfängers und ist nicht in die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eingebunden (BGH NJW 2007, 914, 915).

    Ist der Zahlungsempfänger falsch bezeichnet, liegt ein Fehler im Valutaverhältnis vor, der in diesem abzuwickeln ist (BGH NJW 2007, 914, 915).

  • LG Hannover, 26.08.1992 - 6 O 152/92
    Auszug aus LG Kleve, 02.12.2014 - 4 O 351/13
    Allerdings darf die Bank die Kontonummer nicht verfrüht neu vergeben (OLG Köln NJW 1990, 2261, 2262; LG Hannover NJW-RR 1993, 175).
  • BGH, 13.06.1983 - II ZR 226/82

    Rückzahlung überwiesener Rentenbeträge durch Empfangsbank

    Auszug aus LG Kleve, 02.12.2014 - 4 O 351/13
    Zwar darf eine Bank ein bestehendes Konto nicht unter Beibehaltung der Kontonummer auf einen neuen Inhaber umschreiben (vgl. BGH NJW 1983, 2944).
  • VG Potsdam, 01.09.2022 - 3 K 886/17
    Gegen eine vertretbare Handlung spreche, dass der Beklagte es der Tagebaubetreiberin nach den Feststellungen des Urteils des LG Cottbus vom 28. August 2015 - Az. 4 O 351/13 - untersagt habe, die Demonstranten mit eigenem Personal und Gerät von den Gleisen zu lösen.
  • VG Potsdam, 01.09.2022 - 3 K 863/17
    Gegen eine vertretbare Handlung spreche, dass der Beklagte es der Tagebaubetreiberin nach den Feststellungen des Urteils des LG Cottbus vom 28. August 2015 - Az. 4 O 351/13 - untersagt habe, die Demonstranten mit eigenem Personal und Gerät von den Gleisen zu lösen.
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