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   LG Kleve, 05.05.2011 - 6 S 148/10   

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https://dejure.org/2011,68896
LG Kleve, 05.05.2011 - 6 S 148/10 (https://dejure.org/2011,68896)
LG Kleve, Entscheidung vom 05.05.2011 - 6 S 148/10 (https://dejure.org/2011,68896)
LG Kleve, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 6 S 148/10 (https://dejure.org/2011,68896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Nichtanmeldung von Zinsansprüchen aus einer Grundschuld im Verteilungsverfahren nach einer Zwangsversteigerung; Geltendmachung des den über die persönliche Schuld hinausgehenden Grundschuldbetrags im Zwangsvollstreckungsverfahren durch die Bank; Anmeldung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Nichtanmeldung von Zinsansprüchen aus einer Grundschuld im Verteilungsverfahren nach einer Zwangsversteigerung; Geltendmachung des den über die persönliche Schuld hinausgehenden Grundschuldbetrags im Zwangsvollstreckungsverfahren durch die Bank; Anmeldung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 11/05

    Vormerkungsfähigkeit zukünftiger Ansprüche; Gesetzlicher Vormerkungsschutz

    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2011 - 6 S 148/10
    Denn das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2006 (Az. IX ZR 11/05), aufgrund dessen das Oberlandesgericht D eine Insolvenzfestigkeit der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr der Grundschuld bzw. Auskehr des Übererlöses ablehnte, betrifft den gesetzlichen Löschungsanspruch des nachrangigen Grundschuldgläubigers nach § 1179 a BGB.

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Entstehung des Anspruchs nur noch vom Willen des künftig Berechtigten abhängt, nicht aber, wenn die Entstehung des Anspruchs ausschließlich vom Willen des Schuldners oder davon abhängig, dass dieser das Rechtsgeschäft überhaupt vornimmt (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2006, Az. IX ZR 11/05).

  • BGH, 27.02.1981 - V ZR 9/80

    Anmeldung von rückständigen Grundschuldzinsen im Versteigerungsverfahren -

    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2011 - 6 S 148/10
    Der Anspruch auf Rückgewähr des nicht valutierten Teils der Grundschuld und der Anspruch auf Herausgabe des hierauf entfallenden Übererlöses, der vom Grundschuldgläubiger im Rahmen der Zwangsversteigerung erzielt wird, folgen aus der Sicherungsabrede (vgl. BGH, a.a.O.; Urteil vom 18.02.1992, Az. XI ZR 134/91; Urteil vom 27.02.1981, Az. V ZR 9/80).

    Diese Rechtslage setzt sich an einem etwaigen Anspruch auf Herausgabe des Übererlöses, in den sich der Rückgewähranspruch umwandelt, fort (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.1981, Az. V ZR 9/80).

  • BGH, 04.02.2011 - V ZR 132/10

    Verwertung der Grundschuld: Pflicht des Grundschuldgläubigers zur Ablösung nicht

    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2011 - 6 S 148/10
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.02.2011 (Az. V ZR 132/10) in einem Fall, in dem eine Sicherungsgrundschuld nach Erteilung des Zuschlags im Rahmen einer Teilungsversteigerung bestehen geblieben war und die Gläubigerin von der Ersteherin zur Ablösung der Grundschuld (nur) den Nominalbetrag der Grundschuld ohne Grundschuldzinsen verlangt und erhalten hatte, wodurch aber die persönliche Schuld der Sicherungsgeber gegenüber der Gläubigerin getilgt wurde, entschieden, dass die Gläubigerin dadurch, dass sie die zur Tilgung der gesicherten Schuld nicht benötigten Grundschuldzinsen nicht geltend gemacht habe, nicht gegen den Sicherungsvertrag verstoßen habe.

    Zwar unterscheidet sich der Sachverhalt des vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 04.02.2011 (Az. V ZR 132/10) entschiedenen Falls vom vorliegenden Fall dadurch, dass es um die Geltendmachung von Grundschuldzinsen im Rahmen der Ablösung einer im Rahmen der Teilungsversteigerung bestehen gebliebenen Sicherungsgrundschuld durch den Ersteher ging.

  • OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10

    Geltendmachung einer abgetretenen Forderung durch den zweitrangigen

    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2011 - 6 S 148/10
    Eine andere Betrachtung erscheint auch unter Berücksichtigung des Urteils des Oberlandesgerichts D vom 14.07.2010 (Az. 3 U 23/10) nicht geboten.
  • BGH, 05.11.1976 - V ZR 5/75

    Abtretung eines Rückgewähranspruchs eines Gemeinschuldners - Verfügung über einen

    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2011 - 6 S 148/10
    Der Anspruch auf Rückgewähr stellt auch keinen zukünftigen Anspruch dar, sondern entsteht bereits aufschiebend bedingt mit der Sicherungsabrede (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.1976, Az. V ZR 5/75).
  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei

    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2011 - 6 S 148/10
    Der Anspruch auf Rückgewähr des nicht valutierten Teils der Grundschuld und der Anspruch auf Herausgabe des hierauf entfallenden Übererlöses, der vom Grundschuldgläubiger im Rahmen der Zwangsversteigerung erzielt wird, folgen aus der Sicherungsabrede (vgl. BGH, a.a.O.; Urteil vom 18.02.1992, Az. XI ZR 134/91; Urteil vom 27.02.1981, Az. V ZR 9/80).
  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00

    Zu den Voraussetzunge der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2011 - 6 S 148/10
    In einem solchen Fall ist über die Wiedereinsetzung durch die an der Urteilsfällung beteiligten Richter ohne den versetzten Richter und ohne Hinzuziehung eines Vertreters zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 01.02.2002, Az. V ZR 357/00).
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