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   LG Kleve, 05.05.2020 - 4 O 210/19   

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https://dejure.org/2020,36573
LG Kleve, 05.05.2020 - 4 O 210/19 (https://dejure.org/2020,36573)
LG Kleve, Entscheidung vom 05.05.2020 - 4 O 210/19 (https://dejure.org/2020,36573)
LG Kleve, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 4 O 210/19 (https://dejure.org/2020,36573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - P&R 22 -, Schiffscontainer, Totalverlustrisiko, allgemeines Insolvenzrisiko, gesonderte Aufklärungspflicht über Standverlustrisiko, gesonderte Aufklärungspflicht über die Möglichkeit der Privatinsolvenz des Anlegers, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, Zeugen im ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Erfurt, 22.02.2019 - 9 O 736/18

    Bankenhaftung bei fehlerhafter Beratung in Zusammenhang mit der Vermittlung von

    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2020 - 4 O 210/19
    Der Anlagevermittler wie auch der Anlageberater ist zudem verpflichtet, das Anlagekonzept und den Prospekt auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen; unterlässt er dies, muss er darauf hinweisen (LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, 9 O 736/18, Rn. 31, juris; vgl. Grüneberg in Palandt, BGB, 78. Aufl., § 280, Rn. 52).

    Ferner bestand auch nach Eigentumsverschaffung ein erhebliches Risiko durch die Haftung für den Container und nicht bezahlte Standgebühren, das über den Totalverlust hinausgehen konnte (vgl. LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, 9 O 736/18, Rn. 30 - 34, juris).

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2020 - 4 O 210/19
    Ob das Anlageziel der Altersvorsorge die Inkaufnahme von Verlustrisiken generell ausschließt, ist höchstrichterlich nicht geklärt (BGH, Urteil vom 14.07.2009, XI ZR 152/08, Rn. 51, juris) und bedarf vorliegend keiner Klärung, denn jedenfalls ein erhebliches Verlustrisiko ist mit dem Anlageziel der Altersvorsorge, das zumindest auf den überwiegenden Kapitalerhalt ausgerichtet ist, nicht vereinbar.
  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 200/09

    Schadensersatzanspruch wegen unzutreffender Beratung im Zusammenhang mit der

    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2020 - 4 O 210/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schulden sowohl der Anlagevermittler wie auch der Anlageberater dem Interessenten eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für dessen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2011, III ZR 200/09 m. w. N.).
  • OLG Bremen, 12.05.2021 - 1 U 22/20

    Pflichten des Anlageberaters bei einem Container-Direktinvestment

    Ein solcher gegebenenfalls aufklärungsbedürftiger struktureller Mangel könnte allenfalls darin gesehen werden, dass nach der Konzeption der Anlage - auch ohne Berücksichtigung eines individuellen Fehlverhaltens der X. bzw. ihrer Geschäftsführung - jedenfalls für den Zeitraum zwischen der Zahlung des Kaufpreises und der sodann binnen 90 Tagen vorgesehenen Eigentumsübertragung an den Anleger dieser keine dingliche Rechtsposition innerhaben und damit nicht gegen eine in diesem Zeitraum eintretende Insolvenz der X. geschützt sein würde (hierzu LG Kleve, Urteil vom 05.05.2020 - 4 O 210/19, BeckRS 2020, 39597Rn. 71; Urteil vom 16.03.2021 - 4 O 198/20, BeckRS 2021, 8231 Rn. 36).
  • LG Kleve, 22.12.2020 - 4 O 326/19

    - P&R 23 -, Risikoaufklärung, Anlageberatung, Bank als Anlageberater, über den

    Die Beklagte hätte den Kläger darauf hinweisen müssen, dass auch nach Eigentumsverschaffung ein erhebliches Risiko durch die Haftung für den Container und nicht bezahlte Standgebühren besteht, das über den Totalverlust hinausgehen konnte (vgl. LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, AZ. 9 O 736/18, Rn. Rn. 30-34, zitiert. nach juris; LG Kleve, Urteil vom 05.05.2020, AZ. 4 O 210/19).
  • LG Kleve, 23.03.2021 - 4 O 235/20
    Die Beklagte hätte die Klägerin darauf hinweisen müssen, dass auch nach Eigentumsverschaffung ein erhebliches Risiko durch die Haftung für den Container und nicht bezahlte Standgebühren besteht, das über den Totalverlust hinausgehen konnte (vgl. LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, AZ. 9 O 736/18, Rn. Rn. 30-34, zitiert. nach juris; LG Kleve, Urteil vom 05.05.2020, AZ. 4 O 210/19).
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