Rechtsprechung
LG Kleve, 07.04.2020 - 120 Qs 23/20 120 Qs 24/20 |
Zitiervorschläge
LG Kleve, Entscheidung vom 07. April 2020 - 120 Qs 23/20 120 Qs 24/20 (https://dejure.org/2020,19401)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21
Fehlender Eröffnungsbeschluss im selbständigen Einziehungsverfahren
Soweit die Staatsanwaltschaft unter Bezugnahme auf den Beschluss des Landgerichts Kleve vom 7. April 2020 - 120 Qs 23/20 -, juris, die Auffassung vertritt, dass der fehlende Eröffnungsbeschluss nicht zu einer Verfahrenseinstellung führe, weil dieser im selbständigen Einziehungsverfahren nicht dieselbe Bedeutung habe wie im Strafverfahren, überzeugt dies nicht, weil der Eröffnungsbeschluss nach § 435 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 427 Abs. 1 Satz 1 StPO dem Einziehungsbeteiligten die Befugnisse eines Angeklagten verleiht und damit konstituierende Wirkungen für seine prozessuale Rolle und seine - unverzichtbare - Rechtsposition hat.