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   LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17   

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https://dejure.org/2017,65574
LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17 (https://dejure.org/2017,65574)
LG Kleve, Entscheidung vom 12.10.2017 - 4 T 129/17 (https://dejure.org/2017,65574)
LG Kleve, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 4 T 129/17 (https://dejure.org/2017,65574)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung bei fehlendem Einvernehmen mit

    Auszug aus LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17
    Der Antrag auf Anordnung der Abschiebungshaft ist nur zulässig, wenn er die Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 1 FamFG erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2011, AZ. V ZB 50/11).

    Dies setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass der Ausländer beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2011, AZ. V ZB 50/11, Rdn. 11, zitiert nach Juris).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Auszug aus LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17
    Fehler im Abhilfeverfahren stehen aber der Durchführung des Beschwerdeverfahrens grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.06.2010, AZ. V ZB 13/10, Rdn. 11, zitiert nach Juris), so dass sich aufgrund der nur im Wege der Verfügung erfolgten Nichtabhilfeentscheidung keine Verzögerung ergibt.
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete

    Auszug aus LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17
    Vielmehr ist das Beschwerdegericht auch ohne die Durchführung eines Abhilfeverfahrens durch das erstinstanzliche Gericht nicht daran gehindert, über die Beschwerde zu entscheiden, insbesondere ist das ordnungsgemäß durchgeführte Abhilfeverfahren keine Voraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 15.02.2017, AZ. XII ZB 462/16, Rdn. 10 ff., zitiert nach Juris).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers

    Auszug aus LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17
    a) Voraussetzung für die Anordnung der Abschiebungshaft ist zunächst das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung, wonach der Betroffene verpflichtet ist, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen; diese Anordnung darf noch nicht durch eine Ausreise verbraucht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, AZ. V ZB 244/11 und Beschluss vom 01.10.2015, AZ. V ZB 44/15, zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 40/11

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von

    Auszug aus LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17
    Zwar ist eine Anhörung in aller Regel unverzichtbar, wenn es auf die Glaubwürdigkeit des Betroffenen ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.06.2011, Az.: V ZB 40/11, Rdn. 8, zitiert nach Juris).
  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14

    Abschiebungshaft: Haftanordnung bei fehlender Befristung des Einreiseverbots

    Auszug aus LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17
    e) Die vor der Abschiebung erforderliche Entscheidung über die Befristung der Abschiebungswirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2015, AZ. V ZB 194/14, Rdn. 5, zitiert nach Juris) liegt ebenfalls vor.
  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15

    Freiheitsentziehungssache: Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei

    Auszug aus LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17
    a) Voraussetzung für die Anordnung der Abschiebungshaft ist zunächst das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung, wonach der Betroffene verpflichtet ist, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen; diese Anordnung darf noch nicht durch eine Ausreise verbraucht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, AZ. V ZB 244/11 und Beschluss vom 01.10.2015, AZ. V ZB 44/15, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine

    Auszug aus LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17
    Ob die Abschiebung des Betroffenen zu Recht betrieben wird, haben ausschließlich die Verwaltungsbehörden und die Verwaltungsgerichte zu prüfen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2004, Az.: 15 W 435/04 m.w.N. zitiert nach Juris).
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