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LG Kleve, 13.02.2019 - 120 KLs 38/18 |
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- BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98
Verminderte Schuldfähigkeit
Auszug aus LG Kleve, 13.02.2019 - 120 KLs 38/18
Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82 und 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB. - BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00
Verminderte Schuldfähigkeit bei Drogenabhängigkeit
Auszug aus LG Kleve, 13.02.2019 - 120 KLs 38/18
Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82 und 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB. - BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02
Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung …
Auszug aus LG Kleve, 13.02.2019 - 120 KLs 38/18
Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).
- BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum; …
Auszug aus LG Kleve, 13.02.2019 - 120 KLs 38/18
Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11). - BGH, 23.11.2000 - 3 StR 225/00
Besonders schwerer Fall des Betruges; Bandenbetrug
Auszug aus LG Kleve, 13.02.2019 - 120 KLs 38/18
Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11). - BGH, 23.12.1998 - 3 StR 531/98
Strafzumessung bei Kurrierdiensten im Rauschgifthandel (Annahme eines minder …
Auszug aus LG Kleve, 13.02.2019 - 120 KLs 38/18
Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).