Rechtsprechung
LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anhörung bei geschlossener Unterbringung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
FGG §§ 70 h Abs. 1, 69 f. Abs. 1 S. 4 2. Hablsatz, GG Art 104 Abs. 3
Anhörung bei geschlossener Unterbringung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Missachtung der Verfahrensgarantie; Verstoß gegen das Gebot der rechtzeitigen Anhörung; Anhörung bei geschlossener Unterbringung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 326
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LG Kleve, 12.03.2009 - 4 T 67/09
Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen durch den ersuchten …
Auszug aus LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09
Halbsatz FGG ist im Hinblick auf die Verfahrensgarantie des Artikel 104 Abs. 3 GG dahin auszulegen, dass der Betroffene spätestens am Tag nach der geschlossenen Unterbringung von dem Richter zu vernehmen ist (Bestätigung des Kammerbeschlusses vom 12.03.2009, Az: 4 T 67/09).Nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschluss vom 12.03.2009, Az: 4 T 67/09) ist diese Bestimmung im Hinblick auf die Verfahrensgarantie des Artikel 104 Abs. 3 GG dahin auszulegen, dass der Betroffene spätestens am Tag nach der geschlossenen Unterbringung von dem Richter zu vernehmen ist.
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09
Wird gegen das Gebot der rechtzeitigen Anhörung verstoßen, so drückt dieses Unterlassen nämlich den Mangel rechtwidriger Freiheitsentziehung aus, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691 f.; BVerfG NJW 1990, 2309f.; KG Berlin, FGPrax 2008, 40 f., zitiert nach juris).Vorrangiger Zweck der Anhörung im Unterbringungsverfahren ist es nämlich, dem Richter einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen, damit er in den Stand gesetzt wird, ein klares und umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Unterzubringenden zu gewinnen und seiner Pflicht zu genügen, den ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen ((vgl. BVerfG NJW 1982, 691 f.).
- KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung …
Auszug aus LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09
Wird gegen das Gebot der rechtzeitigen Anhörung verstoßen, so drückt dieses Unterlassen nämlich den Mangel rechtwidriger Freiheitsentziehung aus, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691 f.; BVerfG NJW 1990, 2309f.; KG Berlin, FGPrax 2008, 40 f., zitiert nach juris).Dabei ist nicht darauf abzustellen, dass die Unterbringungsmaßnahme wegen drohender Nachteile für den Betroffenen oder (bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung) für Dritte so dringend ist, dass keine Zeit für eine vorherige Anhörung verbleibt (vgl. KG Berlin FGPrax 2008, 40 ff.; zit. nach juris).
- BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88
Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung
Auszug aus LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09
Wird gegen das Gebot der rechtzeitigen Anhörung verstoßen, so drückt dieses Unterlassen nämlich den Mangel rechtwidriger Freiheitsentziehung aus, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691 f.; BVerfG NJW 1990, 2309f.; KG Berlin, FGPrax 2008, 40 f., zitiert nach juris).
- AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur …
Das Gericht schließt sich dem fachärztlichen Gutachten vom 18.11.2016 aufgrund der persönlichen Anhörung des Betroffenen am 07.12.2016 - bei der sich das Gericht einen persönlichen Eindruck verschafft hat (§ 12 Abs. 5 BbgPsychKG in Verbindung mit § 319 FamFG; BVerfG , NJW 1990, Seiten 2309 f.; BVerfG , AuAS 1996, Seiten 85 ff. = NVwZ 1996, Beilage Nr. 7, Seiten 49 f.; BVerfG , NJW 1982, Seiten 691 ff.; BGH , FamRZ 2012, Seiten 619 ff. = MDR 2012, Seiten 466 ff. = NJW 2012, Seite 1582 ff.; KG Berlin , FGPrax 2008, Seiten 40 ff. = BtPrax 2008, Seiten 38 ff. = FamRZ 2008, Seiten 813 ff.; LG Kleve , FamRZ 2010, Seiten 326 f.; LG Kleve , FamRZ 2009, Seite 1245 ) - an.