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LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Vollstreckungsabgabe, Jugendrecht, Erwachsenenrecht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vollstreckungsabgabe, Jugendrecht, Erwachsenenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei der Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung einer Rest-Jugendstrafe
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Entscheidung über Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach einer Vollstreckungsabgabe
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 58
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 2143/07
Eintritt von Führungsaufsicht kraft Gesetzes nach vollständiger Verbüßung der …
Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
Zwar sollte bei Verurteilten, die bei Eintritt der Führungsaufsicht noch Jugendliche oder Heranwachsende sind, und/oder bei denen die Vollstreckung nicht abgegeben worden ist, keine schematische Übernahme der Führungsaufsichtsdauer erfolgen, sondern die Dauer der Führungsaufsicht in aller Regel 3 Jahre nicht überschreiten, schon weil § 22 JGG festschreibt, dass die Bewährungszeit höchstens 3 Jahre betragen darf (BVerfG, B. 26.02.2008, NStZ-RR 2008, 217-218 - juris-). - LG Berlin, 30.06.2009 - 524 Qs 32/09
Führungsaufsicht: Kriterien für die Dauer der Führungsaufsicht nach Verbüßung …
Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
Hiergegen bestehen auch keine verfassungsmäßigen Bedenken (vgl. LG Berlin Beschluss v. 30.06.2009, 524 Qs 32/09 - juris-). - OLG Düsseldorf, 25.04.1995 - 1 Ws 332/95
Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
Da § 88 JGG nicht nur materiell-rechtliche Voraussetzungen für eine Reststrafenaussetzung regelt, sondern vor allem auch das Verfahrensrecht im Zusammenhang mit der Aussetzung, würden bei Weitergeltung des § 88 JGG unterschiedliche Regelungen in Konkurrenz zueinander stehen, was tatsächlich systemwidrig wäre (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss v. 25.04.1995 in StV 98, 348 f). - OLG Nürnberg, 17.11.2009 - 2 Ws 410/09
Jugendstrafrecht: Reststrafenaussetzung einer nach den Vorschriften des …
Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
Zudem besteht der Sache nach kein Bedürfnis mehr, nach der Vollstreckungsabgabe für die weiteren Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren noch Jugendrecht anzuwenden, da der Jugendrichter mit der Abgabe der Vollstreckung nach § 85 Abs. 6 JGG die erzieherische Einwirkungsmöglichkeit auf den Verurteilten gerade verneint, andernfalls hätte die Abgabe mangels sachlicher Voraussetzungen gar nicht erfolgen dürfen (vgl. OLG Nürnberg Beschluss v.17.11.2009, 2 Ws 410/09 -juris-). - KG, 05.04.2011 - 2 Ws 102/11
Jugendstrafe: Prüfung einer Strafrestaussetzung zur Bewährung bei einer im …
Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
Ab erfolgter Abgabe sollen daher ausschließlich die Vorschriften des Erwachsenen-Strafrechts eingreifen (so auch OLG München Beschluss v. 12.11.2008, StraFo 2009, 125 - juris-).