Rechtsprechung
   LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37436
LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14 (https://dejure.org/2014,37436)
LG Kleve, Entscheidung vom 13.11.2014 - 180 StVK 47/14 (https://dejure.org/2014,37436)
LG Kleve, Entscheidung vom 13. November 2014 - 180 StVK 47/14 (https://dejure.org/2014,37436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,37436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vollstreckungsabgabe, Jugendrecht, Erwachsenenrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vollstreckungsabgabe, Jugendrecht, Erwachsenenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei der Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung einer Rest-Jugendstrafe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entscheidung über Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach einer Vollstreckungsabgabe

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 2143/07

    Eintritt von Führungsaufsicht kraft Gesetzes nach vollständiger Verbüßung der

    Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
    Zwar sollte bei Verurteilten, die bei Eintritt der Führungsaufsicht noch Jugendliche oder Heranwachsende sind, und/oder bei denen die Vollstreckung nicht abgegeben worden ist, keine schematische Übernahme der Führungsaufsichtsdauer erfolgen, sondern die Dauer der Führungsaufsicht in aller Regel 3 Jahre nicht überschreiten, schon weil § 22 JGG festschreibt, dass die Bewährungszeit höchstens 3 Jahre betragen darf (BVerfG, B. 26.02.2008, NStZ-RR 2008, 217-218 - juris-).
  • LG Berlin, 30.06.2009 - 524 Qs 32/09

    Führungsaufsicht: Kriterien für die Dauer der Führungsaufsicht nach Verbüßung

    Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
    Hiergegen bestehen auch keine verfassungsmäßigen Bedenken (vgl. LG Berlin Beschluss v. 30.06.2009, 524 Qs 32/09 - juris-).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1995 - 1 Ws 332/95
    Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
    Da § 88 JGG nicht nur materiell-rechtliche Voraussetzungen für eine Reststrafenaussetzung regelt, sondern vor allem auch das Verfahrensrecht im Zusammenhang mit der Aussetzung, würden bei Weitergeltung des § 88 JGG unterschiedliche Regelungen in Konkurrenz zueinander stehen, was tatsächlich systemwidrig wäre (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss v. 25.04.1995 in StV 98, 348 f).
  • OLG Nürnberg, 17.11.2009 - 2 Ws 410/09

    Jugendstrafrecht: Reststrafenaussetzung einer nach den Vorschriften des

    Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
    Zudem besteht der Sache nach kein Bedürfnis mehr, nach der Vollstreckungsabgabe für die weiteren Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren noch Jugendrecht anzuwenden, da der Jugendrichter mit der Abgabe der Vollstreckung nach § 85 Abs. 6 JGG die erzieherische Einwirkungsmöglichkeit auf den Verurteilten gerade verneint, andernfalls hätte die Abgabe mangels sachlicher Voraussetzungen gar nicht erfolgen dürfen (vgl. OLG Nürnberg Beschluss v.17.11.2009, 2 Ws 410/09 -juris-).
  • KG, 05.04.2011 - 2 Ws 102/11

    Jugendstrafe: Prüfung einer Strafrestaussetzung zur Bewährung bei einer im

    Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
    Ab erfolgter Abgabe sollen daher ausschließlich die Vorschriften des Erwachsenen-Strafrechts eingreifen (so auch OLG München Beschluss v. 12.11.2008, StraFo 2009, 125 - juris-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht