Rechtsprechung
LG Kleve, 14.06.2018 - 6 O 90/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Berufsunfähigkeitsversicherung; Berufsbild; Anscheinsbeweis; Lehrling; Auszubildender
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Entsprechen des Berufsbilds eines Auszubildenden grundsätzlich den Vorgaben der für diesen Lehrberuf gültigen Ausbildungsordnung i.R.d. Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente
- versicherungsrechtsiegen.de
Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit Auszubildender
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 172
Berufsunfähigkeit einer Auszubildenden zur Mechatronikerin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- versr.de (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeit einer Auszubildenden zur Mechatronikerin
Papierfundstellen
- VersR 2019, 279
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.10.1997 - IV ZR 259/96
Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei ausgeübter Tätigkeit als Subunternehmer …
Auszug aus LG Kleve, 14.06.2018 - 6 O 90/14
Welche Einkommenseinbuße als zumutbar anzusehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, ohne dass eine generelle Prozentgrenze festgelegt werden könnte (BGH, Urteil vom 22.10.1997 - IV ZR 259/96, Juris-Rn. 14; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15.03.2007 - 12 U 196/06, Juris-Rn. 26).Bei Normallöhnen sind grundsätzlich nur geringere Abschläge zumutbar als bei Spitzengehältern (vgl. BGH, Urteil vom 22.10.1997 - IV ZR 259/96, Juris-Rn. 14;… Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, § 2 BU, Rn. 50).
Damit wurde eine für den Versicherungsnehmer im Verhältnis zu den allgemeinen Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22.10.1997 - IV ZR 259/96, Juris) günstigere Vereinbarung getroffen.
- BGH, 30.05.1995 - XI ZR 78/94
Formularmäßige Abtretung einer Kapitallebensversicherung; Wirksamkeit einer …
Auszug aus LG Kleve, 14.06.2018 - 6 O 90/14
Dieser Vorrang der Leistungsklage steht einer Feststellungsklage nicht jedoch entgegen, wenn die Beklagte als der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegende Versicherungsgesellschaft die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil leisten, ohne dass es eines auf Zahlung gerichteten Leistungstitels bedarf (BGH, Urteil vom 30.05.1995 - XI ZR 78/94 = NJW 1995, 2219; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017 - 4 U 87/17 = NJW-RR 2018, 154, 154/155).Die Beklagte hat die Zulässigkeit der erhobenen Feststellungsklage nicht in Abrede gestellt (BGH, Urteil vom 30.05.1995 - XI ZR 78/94 = NJW 1995, 2219).
- OLG Karlsruhe, 15.03.2007 - 12 U 196/06
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit der Tätigkeit eines …
Auszug aus LG Kleve, 14.06.2018 - 6 O 90/14
Welche Einkommenseinbuße als zumutbar anzusehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, ohne dass eine generelle Prozentgrenze festgelegt werden könnte (BGH…, Urteil vom 22.10.1997 - IV ZR 259/96, Juris-Rn. 14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.03.2007 - 12 U 196/06, Juris-Rn. 26). - BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der …
Auszug aus LG Kleve, 14.06.2018 - 6 O 90/14
Durch den Feststellungsantrag wird auch die Höhe der streitigen Forderung verbindlich geklärt, so dass jedenfalls im konkreten Fall gesichert ist, dass das Feststellungsurteil den Streit der Parteien verbindlich beseitigen wird (BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15 = MDR 2017, 587, Rn. 16). - OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4 U 87/17
"VW-Abgasskandal": Rechtsschutzversicherung muss leisten, denn Klage des …
Auszug aus LG Kleve, 14.06.2018 - 6 O 90/14
Dieser Vorrang der Leistungsklage steht einer Feststellungsklage nicht jedoch entgegen, wenn die Beklagte als der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegende Versicherungsgesellschaft die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil leisten, ohne dass es eines auf Zahlung gerichteten Leistungstitels bedarf (BGH, Urteil vom 30.05.1995 - XI ZR 78/94 = NJW 1995, 2219; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017 - 4 U 87/17 = NJW-RR 2018, 154, 154/155).