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   LG Kleve, 15.01.2013 - 4 O 311/11   

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https://dejure.org/2013,81146
LG Kleve, 15.01.2013 - 4 O 311/11 (https://dejure.org/2013,81146)
LG Kleve, Entscheidung vom 15.01.2013 - 4 O 311/11 (https://dejure.org/2013,81146)
LG Kleve, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 4 O 311/11 (https://dejure.org/2013,81146)
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  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus LG Kleve, 15.01.2013 - 4 O 311/11
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten (BGH, Urteil vom 06.03.2008, III ZR 298/05, zit. nach juris).

    Dazu gehört eine Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln oder den vom Anleger verfolgten Zweck gefährden können (BGH, Urteil vom 06.03.2008, III ZR 298/05, zit. nach juris).

    Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist daher nicht allein anhand der wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das er von den Verhältnissen des Unternehmens vermittelt (BGH, Urteil vom 06.03.2008, III ZR 298/05, zit. nach juris).

    Dabei dürfen die Prospektverantwortlichen allerdings eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen (BGH, Urteil vom 06.03.2008, III ZR 298/05, zit. nach juris).

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten (BGH, Urteil vom 06.03.2008, III ZR 298/05, zit. nach juris).

    Dazu gehört eine Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln oder den vom Anleger verfolgten Zweck gefährden können (BGH, Urteil vom 06.03.2008, III ZR 298/05, zit. nach juris).

    Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist daher nicht allein anhand der wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das er von den Verhältnissen des Unternehmens vermittelt (BGH, Urteil vom 06.03.2008, III ZR 298/05, zit. nach juris).

    Dabei dürfen die Prospektverantwortlichen allerdings eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen (BGH, Urteil vom 06.03.2008, III ZR 298/05, zit. nach juris).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus LG Kleve, 15.01.2013 - 4 O 311/11
    Inhalt und Umfang der Beratungspflicht hängen nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote der jeweiligen Kapitalanlage, sondern vielmehr von deren konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und dem von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt (BGH Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 338/08, Juris-Rn. 28).

    Anders als dies bei einem Filmfonds sein könnte, bei dem der Misserfolg der Produktion unmittelbar einen entsprechenden Verlust des eingebrachten Kapitals nach sich ziehen dürfte (BGH Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 338/08, Juris-Rn. 28), steht den Verbindlichkeiten der Gesellschaft bei einem Immobilienfonds zunächst der Sachwert der Immobilie gegenüber, selbst wenn die Mieterträge unzureichend sind.

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus LG Kleve, 15.01.2013 - 4 O 311/11
    Dies gilt grundsätzlich auch für langfristige Anlagen, da auch in diesen Fällen ein vorzeitiges Bedürfnis entstehen kann, die festgelegten Vermögenswerte liquide zu machen, wie etwa bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, krankheitsbedingtem Verlust der Erwerbsfähigkeit oder auch nur bei einer Änderung der Anlageziele (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2009, III ZR 169/08, zit. nach juris, dort RN 20).

    Dass der Fondsprospekt dem Kläger nicht rechtzeitig vor dem Zeichnungstermin (vgl. Hierzu BGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: III ZR 169/08, zit. nach juris) übergeben wurde, konnte der Kläger nicht beweisen.

  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09

    Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB

    Auszug aus LG Kleve, 15.01.2013 - 4 O 311/11
    Es genügt, wenn im Anlageprospekt einer Publikums-KG darauf hingewiesen wird, dass nach § 172 Abs. 4 HGB die Kommanditistenhaftung wieder aufleben kann(vgl. BGH, Beschl. v. 09.11.2009, Az.: II ZR 16/09, zit. nach Juris).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus LG Kleve, 15.01.2013 - 4 O 311/11
    Für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater besteht - soweit wie hier nicht § 31d WpHG eingreift - keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werde (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1064, 1066).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Kleve, 15.01.2013 - 4 O 311/11
    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten, d.h. "anlegergerecht" sein (BGHZ 123, 126, 129; BGH Urteil 19.06.2008, III ZR 159/07; jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Auszug aus LG Kleve, 15.01.2013 - 4 O 311/11
    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten, d.h. "anlegergerecht" sein (BGHZ 123, 126, 129; BGH Urteil 19.06.2008, III ZR 159/07; jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

    Auszug aus LG Kleve, 15.01.2013 - 4 O 311/11
    Die Pflichtverletzung des Anlageberaters steht dann aufgrund der Übergabe des falschen Prospektes (vgl. BGH Urteil 17.09.2009, XI ZR 264/08, zit. nach juris) fest.
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus LG Kleve, 15.01.2013 - 4 O 311/11
    Dabei sind Überschneidungen möglich (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.1993, Az.: III ZR 25/92; zit. nach Juris).
  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 66/08

    Zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin

    Auszug aus LG Kleve, 15.01.2013 - 4 O 311/11
    Ein Antrag, mit dem die Freistellung von einer Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten begehrt wird, muss dem Grunde nach bezeichnet und der Höhe nach beziffert sein, weil es sich um einen Leistungsantrag handelt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 952, 954; MünchKomm/Becker-Eberhard, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 253 Rn. 148).
  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 14/10

    Emissionsprospekt eines Filmfonds: Umfang der Nachforschungspflichten des

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

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